ExpertInnen erinnern an das Diskriminierungsverbot in der Allg. Erklärung der Menschenrechte
„Wir beobachten mit sehr großer Sorge, dass nicht-deutschsprachige Menschen in Österreich mit immer mehr Benachteiligungen, Auflagen und Druck konfrontiert werden. Nun sollen auch Sozialleistungen für die Ärmsten der Armen an Sprachenkompetenzen geknüpft werden. Mit einem Verweis auf Artikel 2 der Menschenrechtsdeklaration protestieren wir aufs Schärfste gegen eine nach Deutschkompetenzen gestaffelte Mindessicherung“, so Prof. Dr. Hans-Jürgen Krumm vom Netzwerk SprachenRechte.
Zur Erinnerung: Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse*, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
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Netzwerk SprachenRechte
hans-juergen.krumm@univie.ac.at
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