Gesetz zur Konjunkturstärkung passiert Bundesrat einstimmig

Mehrheit des Bundesrats für Förderung von Investitionen, einstimmige Beschlüsse bei Finanzthemen

Wien (PK) Die Länderkammer befasste sich in ihrer heutigen Sitzung mit einer Reihe von Gesetzen, deren Ziel es ist, die finanzielle Bewältigung der COVID-19-Krise zu erleichtern. So passierte das Konjunkturstärkungsgesetz als Vorgriff auf die geplante Steuerreform mit Stimmeneinhelligkeit den Bundesrat. Das damit verbundene Investitionsprämiengesetz erhielt die Mehrheit der Stimme. Auch das Telekommunikationsgesetz wurde mit der Absicht abgeändert, Telekommunikationsunternehmen angesichts der Krise Liquidität zuzuführen, dieser Beschluss fiel einstimmig.

Einstimmig beschlossen wurden zudem Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Tadschikistan und der Ukraine. Die Finanzmarktaufsicht erhält die Möglichkeit, die Potenziale und Risiken innovativer Geschäftsmodelle auf dem Finanzmarkt zu erheben.

Gesetz zur Konjunkturstärkung findet trotz Detailkritik der Opposition breite Zustimmung

Eine Reihe von Gesetzesänderungen sind in einem Gesetzespaket enthalten, das unter dem Titel Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) einen Vorgriff auf die geplante Steuerreform darstellt. Der Bundesrat beschloss einstimmig, keinen Einspruch zu erheben. Zur Belebung der Wirtschaft soll die Senkung des Eingangssatzes für die Einkommensteuer von 25% auf 20% beitragen, die rückwirkend ab Jänner 2020 gilt. ArbeitnehmerInnen, die keine Einkommensteuer zahlen, sollen in Form einer Negativsteuer mit einer höheren Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge im Ausmaß von 100 € entlastet werden. Verbesserungen sind auch für Beschäftigte in Kurzarbeit vorgesehen, um zu verhindern, dass es beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu steuerlichen Nachteilen kommt. Der befristet geltende Höchststeuersatz von 55% für SpitzenverdienerInnen wird allerdings bis 2025 verlängert.

UnternehmerInnen erhalten die Möglichkeit eines Verlustrücktrags und einer degressiven Absetzung für Abnutzung, die aufgrund des Abänderungsantrags nun auch für unkörperliche Wirtschaftsgüter im Bereich Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science. Darüber hinaus werden Abgabenstundungen und Zahlungserleichterungen bis 15. Jänner 2021 verlängert. Zu den Entlastungsmaßnahmen für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft gehören die Einführung einer Drei-Jahres-Verteilung für Gewinne und die Erhöhung der Grenze für die Buchführungspflicht. Für Flüge ab dem 31. August 2020 wird die Flugabgabe erhöht.

Ein mehrheitlicher Beschluss des Bundesrats fiel zum Investitionsprämiengesetz (InvPrG). Im Fokus des Gesetzes steht die Förderung von materiellen und nicht materiellen Neuinvestitionen des absetzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden. Explizit ausgenommen sind vor allem klimaschädliche Neuinvestitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.

Eine Reihe von Kritikpunkten an den Gesetzen äußerte Bundesrat Reinhard Pisec (FPÖ/W). Ein Teil der nun beschlossenen Maßnahmen sei im Sinne der seit Langem versprochenen Senkung der Steuern- und Abgabenquote zweifellos zu begrüßen. Allerdings handle es sich zum Teil nur um Einmaleffekte. Die Erhöhung der Flugabgabe wiederum stehe in direktem Widerspruch zum Versprechen der Abgabensenkung. Insgesamt bleibe die Steuer- und Abgabenquote zu hoch, was in der derzeitigen Krise besonders spürbar sei, meinte Pisec. Notwendig wäre es aus seiner Sicht, die Eigenkapitalquote der Unternehmen zu verbessern, wozu das Paket aber nichts enthalte. Das Investitionsprämiengesetz werde aufgrund seiner zu knappen Befristung seinen Zweck nicht erfüllen, befürchtet der FPÖ-Bundesrat. Pisec brachte einen Entschließungsantrag seiner Fraktion ein, der rasche Hilfe für MarktfahrerInnen fordert. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Das Gesetzespaket bringe eine Reihe von deutlichen Entlastungen, wies Judith Ringer (ÖVP/O) die Kritik der Opposition zurück. ArbeitnehmerInnen, Unternehmen sowie Land- und Forstwirtschaft würden entlastet, das trage zur Stärkung der Finanzkraft und damit zur Wiederbelebung der Wirtschaft bei. Einen Wirtschaftsaufschwung werde man nicht durch eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes erreichen, sondern nur durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, sagte Ringer in Richtung SPÖ. Die Unternehmen seien jedenfalls bereit, mehr MitarbeiterInnen zu beschäftigen. Den beklagten Mangel an Lehrstellen sehe sie nicht, es gebe in vielen Bereichen mehr offene Stellen als Bewerbungen. Das Investitionsprämiengesetz soll die derzeitige Zurückhaltung bei Investitionen überwinden. Wichtig sei, dass besonders nachhaltige und zukunftsorientierte Investitionen gefördert würden. Sonja Zwazl (ÖVP/N) fügte hinzu, die Sozialpartnerschaft habe sich in der Vorbereitung des Gesetzespakets bewährt. Die Maßnahmen seien keine Geschenke an UnternehmerInnen, sondern dienten der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe.

Einige kritische Anmerkungen hatte Rudolf Kaske (SPÖ/W). Er vermisste in den Maßnahmen die soziale Ausgewogenheit. Jene, die am meisten unter der Krise leiden, die ArbeitnehmerInnen, würden die geringsten finanziellen Unterstützungen erhalten. Die Bundesregierung treibe die Spaltung der Gesellschaft weiter voran. Kaske sah ein reines Unternehmens- und Landwirtschaftspaket, aber keine Maßnahmen für den Arbeitsmarkt. Beim Investitionsprämiengesetz befürchtete der Bundesrat das Entstehen von Mitnahmeeffekten. Das Konjunkturstärkungsgesetz sei nur vier Tage begutachtet worden, kritisierte Kaske. Das sei, ebenso wie die vielen Verordnungsermächtigungen, demokratiepolitisch sehr bedenklich.

Hier werde ein wichtiges und erfreuliches Paket für die Belebung der Konjunktur beschlossen, befand Wiener Bundesrat der Grünen Marco Schreuder. Die Bundesregierung habe in der Krise die richtigen Schritte für die Erhaltung der Liquidität und Solvenz der Unternehmen gesetzt und die Nachfrage gestärkt. Die Stärkung der Investitionstätigkeit von Unternehmen müsse nun in besonders zukunftsträchtige Bereiche gelenkt werden, denn es gehe nicht nur um die Überwindung der Folgen der COVID-19-Krise, sondern auch um die Bewältigung der anhaltenden Klimakrise. Das Gesetzespaket befördere die dafür notwendige Transformation der Wirtschaft, zeigte sich Schreuder überzeugt.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sagte, ihr sei die im Gesetzespaket enthaltene Aufwertung des Lehrabschlusses sehr wichtig. Die Maßnahmen der Bundesregierung seien insgesamt darauf ausgerichtet, Unternehmen dabei zu helfen, Arbeitsplätze zu erhalten und weitere zu schaffen. Mitnahmeeffekte bei den Investitionsprämien befürchtet die Wirtschaftsministerin nicht. Hier gehe es darum, zu verhindern, dass Unternehmen Investitionen aufschieben oder erst gar nicht tätigen. Ein wichtiger Aspekt ist für die Ministerin, dass eine Investitionsprämie, kein Freibetrag beschlossen werde. Die Prämie könne unmittelbar ausgezahlt werden und helfe so, innovative Bereiche der Wirtschaft zu fördern. Ein Lehrlingsbonus werde vor allem Klein- und Kleinstunternehmen entlasten, sagte Schramböck.

Einstimmigkeit für Novellen zu FMA und Telekommunikation sowie für Doppelbesteuerungsabkommen

Einhellig erhob der Bundesrat keinen Einspruch gegen die Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes. Die Novelle wird so genannte Sandboxgeschäftsmodelle ermöglichen, mit denen innovative Geschäftsmodelle vor allem im Finanz- und Versicherungsbereich in ihrer Entwicklungsphase auf ihre Potenziale und Risiken untersuchten werden können.

Ebenso einstimmig fiel die Zustimmung des Bunderats zu einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes aus. Damit können Telekommunikationsunternehmen bei einem kommenden Vergabeverfahren für Funkfrequenzen eine Stundung und Ratenzahlung des Versteigerungsergebnisses in Anspruch nehmen. Das soll helfen, die notwendige Liquidität der Unternehmen sicherzustellen und Investitionen in den 5G-Breitbandausbau zu fördern.

Der Bundesrat genehmigt außerdem mit Stimmeneinhelligkeit Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Tadschikistan. Ebenso einstimmig passierten Abänderungen des zwischen Österreich und der Ukraine bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens die Länderkammer. (Fortsetzung Bundesrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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