Gesundheitsausschuss diskutiert über medizinischen Einsatz von Cannabis

Krankenkassen sollen Bewilligungspraxis cannabinoidhaltiger Arzneimittel evaluieren

Wien (PK) Ein von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein in Auftrag gegebener Bericht zum medizinischen Einsatz von Cannabis wurde heute im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Der Oberste Sanitätsrat erkennt keine wissenschaftliche Evidenz für die Verschreibung von Cannabisblüten, die Opposition kritisierte den Bericht stark. Mittels FPÖ-ÖVP-Entschließung werden nun der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Krankenversicherungsträger aufgefordert, die Verschreibepraxis cannabinoidhaltiger Arzneimittel zu evaluieren. Mehrheitlich angenommen wurde auch der Monitoringbericht zur Zielsteuerung Gesundheit, der aufgrund der Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenzen in allen Sektoren positive Bilanz zieht. Eine Novellierung des Rezeptpflichtgesetzes, das ÄrztInnen das elektronische Signieren von Rezepten vereinfachen soll, wurde einstimmig beschlossen.

Laut Bericht keine wissenschaftliche Evidenz für die Verschreibung von Cannabidiol (CBD)

Basierend auf einer bei der Nationalratssitzung vom 5. Juli 2018 einstimmig angenommen Entschließung hat Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein heute den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses einen Bericht betreffend die Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken (III-233 d.B.) präsentiert. Darin werden nicht nur die damit verbundenen medizinischen, rechtlichen, organisatorischen und ökonomischen Aspekte näher beleuchtet, sondern auch die Ergebnisse des vom Gesundheitsausschuss durchgeführten Begutachtungsverfahrens sowie Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, vor allem in Deutschland, miteinbezogen. Stellungnahmen wurden vom Obersten Sanitätsrat, der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), der Gesellschaft für Anästhesie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI) sowie von Universitätsprofessor Hans Georg Kress eingeholt. SPÖ und JETZT befanden den Bericht als unzureichend.

Generell wird im Bericht festgestellt, dass die österreichischen PatientInnen bereits nach geltender Rechtslage Zugang zu cannabisbasierten Arzneimitteln haben, und zwar entweder in Form von magistralen Zubereitungen oder auch als Fertigarzneimittel (Sativex und Canemes). Dronabinol (THC), das in der Schmerztherapie zur Anwendung kommt und dem Suchtmittelgesetz unterliegt, könne etwa in Form von Tropfen oder Kapseln verschrieben werden. Eine Erstattung der Kosten ist bei Vorliegen einer medizinischen Begründung und Genehmigung durch den Kontrollarzt der jeweiligen Krankenkasse möglich. Cannabidiol (CBD) wiederum, das nicht zu den Suchtgiften zählt, wurde nicht in den Erstattungskodex aufgenommen, da kein ausreichender Wirkungsnachweis vorliegt.

Als Auskunftsperson in den heutigen Ausschuss geladen war der Rektor der Medizinischen Universität Wien, Markus Müller, in seiner Rolle als Präsident des Obersten Sanitätsrats, einem Beratungsgremium des Gesundheitsministeriums. Was den Einsatz von Medizinalhanf (getrocknete Blüten- oder Fruchtstände der Cannabispflanze) angeht, so gibt es ihm zufolge keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz dafür, dass dieser Vorteile gegenüber der Verwendung der bereits zur Verfügung stehenden cannabisbasierten Präparaten ht. Reinsubstanzen sei der Vorzug zu geben, da diese in bedarfsgerechter exakter und reproduzierbarer Dosierung verabreicht werden können. Generell sei das Wissen über die sinnvolle medizinische Anwendung von Cannabinoiden noch sehr lückenhaft, sagte Müller. Eine ausreichend gute Evidenz gebe es laut Bericht nur bei chronischen Schmerzen bei Erwachsenen, chemotherapie-induzierter Übelkeit sowie bei Spastizität bei Multipler Sklerose. Weitere klinische Forschungen nach modernen evidenzbasierten Richtlinien wären daher zu begrüßen. Da auch SPÖ und JETZT die Durchführung vertiefender Studien zur Wirksamkeit von Cannabidiol (CBD) forderten, betonte Müller, dass diesbezügliche Forschungen aufgrund des Zulassungsverfahrens von den Antragstellern – also der Pharmaindustrie – durchgeführt werden müssten. Auch die Leiterin der AGES Medizinmarktaufsicht Christa Wirthumer-Hoche nahm auf Ersuchen der Gesundheitsministerin eine diesbezügliche Klarstellung vor. Sie betonte, dass in Österreich sehr strenge Vorschriften für die Zulassung von Arzneimitteln in Hinblick auf Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit gelten.

Der Präsident des Obersten Sanitätsrats bemühte sich außerdem um eine grundlegende Konkretisierung zum Thema Cannabis, da seines Erachtens in der öffentlichen Debatte mehrere Aspekte vermischt würden. Müller beschrieb drei Ebenen der Betrachtung. Erstens, die Diskussion rund um die Freigabe von Cannabis als Droge und um das Suchtgift Dronabinol (THC). Zweitens, Geschäftsentwicklungen und Geschäftsinteressen rund um den zweiten Wirkstoff Cannabidiol (CBD), und Drittens, die medizinischen Indikationen für Bestandteile von Cannabis, wozu im gegenständlichen Bericht Stellung bezogen wurde.

Müller riet davon ab, die eigentliche Arzneimittelfrage zu einer politischen Frage zu machen, da man über den Wirkstoff Cannabidiol (CBD) noch zu wenig wisse. Aufgrund der hohen Standards und der hohen Qualität der Arzneimittelzulassung in Österreich sehe er keinen Grund, von der derzeitigen Praxis abzugehen. Er selbst habe durch die von der Gesundheitsministerin beauftragte Stellungnahme – in die alle relevanten Stakeholder involviert wurden – lediglich versucht, zur Faktenlage beizutragen. Wie man damit nun politisch umgehe, sei eine andere Frage, betonte er.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein betonte, dass es ihr bei cannabisbasierten Produkten und Arzneimitteln nicht um Ideologie sondern um die Sicherheit der Menschen in Österreich gehe. Sie teile daher die Einschätzung der ExpertInnen und bekräftigte ihre Entscheidung, das wissenschaftliche Gremium des Obersten Sanitätsrats mit der Berichterstellung beauftragt zu haben. Auch die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Brigitte Povysil (FPÖ) rechtfertigte die Einsetzung dieses ExpertInnengremiums.

Opposition nahm Bericht nicht zur Kenntnis

Die Opposition hatte die Qualität des Berichts in mehrfacher Hinsicht kritisiert. NEOS-Mandatar Gerald Loacker empfand, dass der Bericht die verschiedenen Ebenen der Betrachtung nicht unterscheide und die Inhaltsstoffe THC und CBD durchmische. Außerdem seien keine Quellen angegeben. Dadurch, dass in Deutschland und den Niederlanden bestimmte Blätter zugelassen sind, wäre eine Evidenz-Beurteilung angemessen gewesen, sagte er.

Maurice Androsch (SPÖ) zeigte sich ebenso enttäuscht von dem Bericht. Man hätte die Erfahrungsberichte von SchmerzpatientInnen einfließen lassen und Stellungnahmen veröffentlichen sollen. Ein wesentlicher Punkt fehle in dem Bericht außerdem zur Gänze – nämlich die Abschätzung der zukünftigen Rahmenbedingungen, vor allem in Hinblick auf die internationalen Entwicklungen in Bezug auf die Liberalisierung von Cannabis, so Androsch. SPÖ-Fraktionskollegen Markus Vogl und Philip Kucher forderten dazu auf, die bestehenden Regelungen in anderen Ländern zu evaluieren, um das Thema von mehreren Seiten zu betrachten sowie zusätzliche Forschungen durchzuführen. Mit dem in dieser Form vorgelegten Bericht habe die Bundesministerin „ihren Job nicht gemacht“ und die parlamentarische Arbeit nicht ernstgenommen. Immerhin hätte man laut Entschließung nicht nur die medizinischen, sondern auch die rechtlichen, organisatorischen und ökonomischen Rahmenbedingung zum Einsatz von cannabishaltigen Arzneimitteln abschätzen sollen, meinte Kucher.

Auch SPÖ-Mandatarin Gabriele Heinisch-Hosek betonte, dass weitere Evaluierungen wichtig wären, weil die Forschung über cannabinoidhaltige Arzneimittel derzeit noch nicht weit fortgeschritten ist. Immerhin sei es für die PolitikerInnen wichtig, sich gut beraten zu fühlen, sagte sie. Sie bat den Präsidenten des Obersten Sanitätsrats außerdem um eine Kosteneinschätzung. In Österreich belaufe sich die Gesamtumsatzsumme von Verschreibungen von Dronabinol (THC) als Reinmittel zum Einsatz als Schmerzmittel bei etwa 40.000 Verordnungen auf etwa 10 Mio. € jährlich. Verschreibungen anderer Stoffe sind dazu vergleichsweise vernachlässigbar gering, informierte Müller. Für die Kosten interessierte sich auch FPÖ-Mandatar Gerhard Kaniak, der in Anbetracht des Einsatzbereichs von THC keine medizinische Notwendigkeit für die Verschreibung von CBD gegeben sieht. Die beschleunigte Wirkstoffanflutung von Hanfblüten werde von ExpertInnen ohnehin eher problematisch gesehen, sagte er, stattdessen wäre eher eine langanhaltende Wirkung wünschenswert. Aus dem Bericht sei klar hervorgegangen, wo Cannabinoide wirksam sind und wo sie es sein könnten. Für die PatientInnen sei in erster Linie wichtig, dass die Therapiekosten von den Kassen übernommen werden, so Kaniak.

Zusätzliche Debatte über Cannabis-Bericht im Nationalratsplenum

Heftige Kritik über den vom Gesundheitsministerium vorgelegten elfseitigen Bericht kam von Seiten der JETZT-Gesundheitssprecherin Daniela Holzinger-Vogtenhuber, die ihn als einseitig und unausgewogen bezeichnete. Die Gesundheitsministerin habe nur Stellungnahmen von Seiten eingeholt, die von der derzeitigen Gesetzeslage profitieren, kritisierte sie. Der Bericht entspreche nicht dem ursprünglichen Auftrag, den therapeutischen Einsatz von Cannabinoiden umfassend zu prüfen, um im Sinne der PatientInnen handeln zu können, sondern sei eine „saloppe Meinungskundgabe“ der Ressortführung, so die Abgeordnete. Sie forderte eine evidenzbasierte wissenschaftliche Analyse, „die nicht auf Angst und Ideologie basiert“, sondern in der auf das bestehende Know-How „vieler Studien“ und die Erfahrungen in Deutschland zurückgegriffen werde.

Aufgrund des entsprechend unterstützen Verlangens von Holzinger-Vogtenhuber auf „Nicht-Enderledigung“ wird der Bericht betreffend Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken auf der Tagesordnung der nächsten Plenartage stehen.

Verschreibespraxis cannabinoidhaltiger Arzneimittel wird evaluiert

Im Zuge der Diskussion brachten die Gesundheitssprecherinnen der Regierungsparteien, Gabriele Schwarz (ÖVP) und Birgit Povysil (FPÖ), einen Entschließungsantrag gemäß §27 ein. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Krankenversicherungsträger werden darin aufgefordert, die Verschreibe- und Bewilligungspraxis für cannabinoidhaltige Arzneimittel zu evaluieren und eine einheitliche, diagnose- und evidenzbasierte Vorgansweise auszuarbeiten. Mit den Stimmen der Regierungspartien wurde der Antrag angenommen.

Zielsteuerung Gesundheit: Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenzen in allen Sektoren

Der Monitoringbericht zur Finanzzielsteuerung (III-243 d.B.), in dem die Gesundheit Österreich GmbH halbjährlich über die Einhaltung der sektorenübergreifenden Ausgabenobergrenzen informiert, wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen und mit Ausnahme der NEOS von den Fraktionen positiv wahrgenommen. Im Jahr 2013 haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung erstmals auf eine vertraglich festgelegte Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich verständigt. Integraler Bestandteil der 15a-Vereinbarung ist unter anderem ein Kostendämpfungspfad, der eine Reduktion des jährlichen Ausgabenwachstums von 3,6% (2017) auf 3,2% im Jahr 2021 vorsieht.

Da sich die öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) im Jahr 2016 auf 24,6 Mrd. € beliefen, konnte die für diesen Zeitraum vereinbarte Obergrenze um rund 949 Mio. € (bzw. 3,71%) unterschritten werden. Das Jahr 2017 wird laut einer Schätzung der Statistik Austria wiederum eine Unterschreitung der Ausgabenobergrenze um rund 1 Mrd. € (bzw. 3,86 %) bringen. Was die Wachstumsraten angeht, so stiegen die Ausgaben im Zeitraum 2010 bis 2017 um durchschnittlich 3,3% jährlich. Zwischen 2016 und 2017 lag die Rate bei 3,4% und somit unter dem vereinbarten Wert von 3,6%.

Eine positive Tendenz ist auch bei den Ländern zu verzeichnen. Zum aktuellen Monitoringzeitpunkt wurden für das Jahr 2018 (ausgehend von den Voranschlägen) Ausgaben in der Höhe von 12,2 Mrd. € ermittelt; damit liegen sie um 241 Mio. € bzw. 1,93% unter den vereinbarten Werten. Im Bereich gesetzliche Krankenversicherung (KV) weist der Bericht für das Jahr 2018 auf Basis der vorläufigen Erfolgsrechnung Gesundheitsausgaben in der Höhe von rund 10,6 Mrd. € aus, also um 3,95% weniger als die angepeilte Obergrenze.

Dass die Ausgabenobergrenzen durchwegs konstant unterschritten wurden, hob Gerhard Kaniak (FPÖ) lobend hervor. Auch die SPÖ-Abgeordneten Maurice Androsch und Verena Nussbaum nahmen den Bericht aufgrund der Kosteneinhaltung positiv auf. Daran erkenne man, dass die Gesundheitsreform 2013 „Früchte trage“, meinte Nussbaum. Außerdem würde der Bericht die gute Zusammenarbeit der Sozialversicherungen und der Länder verdeutlichen. Androsch schlug vor, den durchaus erfreulichen Bericht um Strukturmaßnahmen zu ergänzen, um ein Gesamtbild zu erzeugen. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker sah einen eindeutigen Grund für die klare Unterschreitung der Zielwerte. Seiner Ansicht nach wurden ursprünglich zu hohe Werte angenommen, somit gab er dem Bericht keine Zustimmung.

Änderung im Rezeptpflichtgesetz zur Vereinfachung der e-Signatur

Zu administrativen Erleichterungen im Zusammenhang mit der elektronischen Signatur soll die Novellierung des Rezeptpflichtgesetzes (503 d.B.) führen. Ein dementsprechender Gesetzestext wurde heute von den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses einstimmig verabschiedet. Da die generelle Verpflichtung zur Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur den Arbeitsaufwand der Verschreibenden von e-Rezepten erhöhen und zu zusätzlichen Kosten führen würde, ist nunmehr eine Ausnahme für jene Fälle vorgesehen, in denen ein für Gesundheitsdaten sicheres Netz verwendet wird.

Durch die bereits bestehende Ausstattung mit der e-card-Infrastruktur sei ohnehin sichergestellt, dass sich die ÄrztInnen beim Ausstellen von e-Rezepten in einem abgesicherten Netzwerk befinden, sagte Bundesministerin Beate Hartinger-Klein zur Nachfrage von Mandatarin Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT). Zugang dazu erhalten nur der Sozialversicherung bekannte Vertragspartner. Mittels Admin-Karte und PIN-Eingabe können die jeweiligen ÄrztInnen eindeutig identifiziert werden.

Die Abgeordneten Johann Singer (ÖVP), Ricarda Berger (FPÖ) und Markus Vogl (SPÖ) informierten sich über die Details der Gesetzesnovelle und welche Änderungen sie in der Praxis mit sich bringen wird. Indem etwa durch elektronischen Abruf des e-Rezepts künftig kein Papier mehr notwendig sei, geht die Gesundheitsministerin davon aus, dass das Gesetz eine große Errungenschaft im Sinne der PatientInnen darstellt. Sie erläuterte außerdem die vielfältigen Verschlüsselungspflichten, um Datenmissbrauch zu verhindern. Ein weiterer Anwendungsbereich könne sich in Krankenanstalten ergeben, wo sowohl bei Einzelrezepten als auch bei der Anforderung für den Bedarf von Stationen gleichfalls andere elektronische Signaturen unter den angeführten Bedingungen verwendet werden dürfen. So könne auch in Heimen missbräuchlicher Umgang besser verhindert werden, sagte Hartinger-Klein. ( Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue/fan


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen