Gesundheitsausschuss gibt mit Mehrheit grünes Licht für neues Tierärztegesetz

Vertagt: Oppositionsanträge zu Psychotherapieangebot, Blutspende-Verordnung und Rechten intergeschlechtlicher Kinder

Wien (PK) Eine umfassende Neuregelung des Berufs der Veterinärmedizin wurde heute vom Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen auf den Weg gebracht. Die Oppositionsfraktionen merkten an, dass aus ihrer Sicht noch einige Formulierungen zu klären sind. Sie machen die Zustimmung im Plenum des Nationalrats abhängig davon, dass noch entsprechende Änderungen vorgenommen werden.

Ein Hauptziel der Novelle ist es, auf die gesteigerte Zahl an tierärztlichen Großpraxen mit Angestellten bzw. die vermehrte Kooperation von Einzelpraxen zu reagieren und die Formen der tierärztlichen Zusammenarbeit neu zu regeln. Im Ausschuss wurde von ÖVP und Grünen noch ein ergänzender Abänderungsantrag eingebracht.

Mehrere Anträge von SPÖ und NEOS wurden nach teilweise emotional geführten Debatten mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. So fordern die NEOS etwa klarere rechtliche Vorgaben für psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten per Telemedizin, da aus ihrer Sicht die bestehende Rechtslage in der Praxis nicht ausreicht. Sie thematisieren auch die gegenwärtige Situation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Diese sei in der derzeitigen Pandemiephase besonders anspannt, argumentieren die NEOS und treten für Sofortmaßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ein.

Die SPÖ spricht sich dafür aus, die Blutspende-Verordnung dahingehend zu ändern, dass es keinen generellen Ausschluss von Spendern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gibt. In einem weiteren Entschließungsantrag thematisieren sie die Rechte von intergeschlechtlichen Kindern und fordern, Behandlungen und Operationen von deren „persönlichen, vollständigen und informierten Zustimmung“ abhängig zu machen.

Neuregelungen zu tierärztlichen Kooperationen und Berufserfordernissen

Mit einem neuen Tierärztegesetz (732 d.B.) sollen  künftig neben selbstständigen TierärztInnen auch im Firmenbuch eingetragene Tierärztegesellschaften eine Ordination oder private Tierklinik führen dürfen. Tierärztinnen und Tierärzten, die solche Einrichtungen führen, wird in der Regierungsvorlage der Betrieb einer Hausapotheke zugestanden. Auch können zwar Berufsfremde Tierärztegesellschaften betreiben, die ethische und fachliche Qualitätssicherung bei der Tierbehandlung muss aber von TierärztInnen veterinärmedizinisch kontrolliert werden.

Als Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs werden gelten: die Erfüllung aller erforderlichen Berufsqualifikationen, Deutschkenntnisse, wie schon bislang ein Dienstort im Inland bzw. der Nachweis einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in der EU sowie die Eintragung in die von der Tierärztekammer des Bundes geführte Tierärzteliste. An bestimmte Staatsbürgerschaften wird die Berufserlaubnis hingegen nicht mehr gebunden sein. Neu hinzu kommt im Gesetz die Notwendigkeit, eine Strafregisterbescheinigung vorzulegen, mit der die Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Tierwohls nachzuweisen ist.

In diesem Zusammenhang wird das 2012 geschaffene Tierärztekammergesetz novelliert, das einige Vorschriften aus dem Tierärztegesetz übernommen hat. Damit beabsichtigt man, der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu entsprechen, nachdem die Republik bereits wegen Nichtumsetzung der Auflagen zur Dienstleistungsfreiheit in der EU vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden ist. Klargestellt wird im Entwurf nun außerdem, dass Lehrende aus einem Drittstaat an der Veterinärmedizinischen Universität Wien oder Personen, die an universitären Austausch- und Schulungsprogrammen teilnehmen, auch ohne Eintragung in die österreichische Tierärzteliste veterinärmedizinisch arbeiten dürfen. Zur Führung der Tierärzteliste sollen künftig die Bundesländer ihre Zustimmung erteilen.

Vom Gesundheitsausschuss wurden einige Bestimmungen noch weiter präzisiert. Um die fachliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit der TierärztInnen in Tierärztegesellschaften insbesondere in Hinblick auf ihre öffentlichen Aufgaben im Gesundheitsschutz zu wahren, sei es notwendig, ihnen in solchen Gesellschaften 50% der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte vorzubehalten, erläuterte Abgeordnete Olga Voglauer (Grüne) diese Änderungen. Ihre wirtschaftliche Einflussnahme müsse groß genug sein, um die fachlichen Notwendigkeiten auch gegen pekuniäre Interessen nichttierärztlicher Teilhaber durchsetzen zu können. Mit den vorgesehenen Regelungen entspreche man nicht nur der Dienstleistungsrichtlinie der EU sowie der Rechtsprechung des EUGH hinsichtlich Nicht-Diskriminierung, sondern auch der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, führte die Abgeordnete aus.

Mit der Novelle werde neben der Dienstleistungsrichtlinie der EU auf die geänderten Rahmenbedingungen im veterinärmedizinischen Berufsfeld reagiert, betonte ÖVP-Abgeordneter Josef Smolle. Dazu gehören die steigende Anzahl von Gemeinschaftspraxen sowie neue wissenschaftliche Betätigungsfelder wie Labordiagnostik und Zoonosenbekämpfung.

Die VertreterInnen der Oppositionsfraktionen meinten zwar, dass sie dem Gesetz grundsätzlich zustimmen würden, dass dafür aber bis zur Debatte im Plenum noch einzelne Punkte genauer formuliert werden müssten. So gibt es für SPÖ-Abgeordneten Alois Stöger unter anderem noch Fragen zu den sozial- und arbeitsrechtlichen Standards bei Vertretungsregelungen. FPÖ und NEOS stießen sich vor allem an der Formulierung des Punktes, mit dem TierärztInnen die Entscheidungsmehrheit in Gesellschaften gesichert werden soll. Wenn sie nur höchstens 50% der Anteile halten könnten, sei das nicht ausreichend, gab Gerhard Kaniak (FPÖ) zu bedenken. Auch Gerald Loacker (NEOS) meinte, es müsste klargestellt werden, dass hier eindeutig die Möglichkeit eingeräumt werde, mehr als 50% der Anteile zu halten.

NEOS fordern niederschwelliges Angebot an psychotherapeutischen Behandlungen

Viele PsychotherapeutInnen würden sich klare rechtliche Vorgaben für Behandlungsmöglichkeiten per Telemedizin wünschen, da die bestehende Rechtslage in der Praxis für einige Unklarheiten sorge, zeigt ein von den NEOS eingebrachter Entschließungsantrag auf (1002/A(E)). Angesichts der massiven Auswirkungen der Corona-Krise wäre nach Ansicht der NEOS der Ausbau jeglicher Form von wissenschaftlich anerkannter und niederschwellig zugänglicher Psychotherapie wünschenswert, sagte NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Der Gesundheitsminister solle daher evaluieren, inwiefern bzw. in welchem Umfang die bestehende Rechtslage Psychotherapie mittels Telemedizin (Online-Psychotherapie) erlaube und gegebenenfalls eine Adaptierung vornehmen.

Eine weitere Initiative der NEOS widmet sich der gegenwärtigen Situation in kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen. Yannik Shetty fordert angesichts der coronabedingten Auswirkungen durch Isolation und mangelnde Zukunftsperspektiven umfassende Sofortmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zum Schutz ihrer psychischen Gesundheit (1420/A(E)). Seine Fraktion habe daher Punkte formuliert, denen alle zustimmen könnten, wie die Schaffung von ausreichend Therapie- und Betreuungsplätzen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Aufwertung und finanzielle Absicherung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, die Abhaltung eines themenspezifischen Gesundheitsgipfels sowie den verstärkten Einsatz von psychologischem Personal in Schulen und Kindergärten zur Aufarbeitung der Nebeneffekte der Corona-Krise.

Gerade in der Pandemie, die eine enorme psychische Belastung für die Bevölkerung darstelle, sei es wichtig, zusätzliche psychotherapeutische Angebote als Kassenleistung bereitzustellen und zu honorieren, vor allem auch für Kinder und Jugendliche, erklärte Yannick Shetty (NEOS). Für die weiteren Verzögerungen in dieser Frage fehle ihm jegliches Verständnis. Seitens der Grünen habe man in Aussicht gestellt, dass in der Frage des Schutzes der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen der Ausschuss einen gemeinsamen Antrag formulieren könnte. Er sei enttäuscht, dass dies nicht weiterverfolgt worden sei.

Auch seitens der SPÖ und der FPÖ wurden Appelle an die Regierungsfraktionen gerichtet, dem Thema der psychologischen Belastung der Menschen in der Pandemie sowie der Situation der Kinder- und Jugendpsychiatrie verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken. Die SPÖ-Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner und Gabriele Heinisch-Hosek wiesen auf alarmierende Entwicklungen gerade bei der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hin. Alois Stöger (SPÖ) war der Ansicht, gerade jetzt sollten Jugendzentren offenhalten, damit Jugendliche sich nicht unter Umständen treffen müssen, in denen die Ansteckungsgefahr weit höher sei als in Räumen bei Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Ausschussobmann Gerhard Kaniak (FPÖ) meinte, die Maßnahmen im Bereich der psychologischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen seien bei weitem nicht ausreichend.

Diese Einschätzung wollten Bedrana Ribo und Ralph Schallmeiner von den Grünen sowie die ÖVP-Abgeordneten Elisabeth Scheucher-Pichler und Laurenz Pöttinger nicht gelten lassen. Der Vorwurf, es sei nichts geschehen, sei ungerechtfertigt und unnötige Polemik, meinte etwa Schallmeiner. Scheucher-Pichler wies darauf hin, dass das Gesundheitsministerium an der Ausweitung des niederschwelligen Angebots an psychotherapeutischer Betreuung arbeite.

SPÖ fordert „Antidiskriminierungsparagrafen“ in Blutspende-Verordnung

Laut Blutspende-Verordnung sind bestimmte Personengruppen von der Möglichkeit der Blutspende ausgeschlossen. Das betrifft etwa Männer, die Sex mit Männern haben oder die Transgender-Personen sind. Die SPÖ fordert, dass die Blutspende-Verordnung dahingehend geändert wird, dass ein Antidiskriminierungsparagraf den generellen Ausschluss von Personengruppen verhindert (1349/A(E)). Eine Diskriminierung von Spendern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität sei keinesfalls mehr zeitgemäß, sagte Antragstellerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Stattdessen sollte auf das individuelle Risikoverhalten abgestellt werden. NEOS-Abgeordneter Yannick Shetty verwies auf widersprüchliche Aussagen dazu, für wann eine Änderung der Verordnung zu erwarten sei. Vizekanzler Werner Kogler bot dem Abgeordneten eine bilaterale Klärung dieses Punktes an.

Zweifellos seien viele der früheren Gründe, die zu einem Ausschluss von Personengruppen führte, unterdessen nicht mehr weggefallen, etwa was das Diagnosefenster für HIV/AIDS betriff, erklärte Josef Smolle. Wie die Sicherheit von Blutkonserven garantiert werden könne, müsse aber festgelegt werden, hier erfolge noch eine wissenschaftliche Abklärung. Bedrana Ribo (Grüne) betonte, dass Gesundheitsminister Rudolf Anschober bereits sehr vieles getan habe, um eine Diskriminierung von Spendern zu verhindern.

SPÖ fordert besseren Schutz der Rechte von intergeschlechtlichen Kindern

Bereits im Jahr 2019 wurden die EU-Mitgliedsstaaten in einer Resolution des Europäischen Parlaments aufgefordert, für einen besseren rechtlichen Schutz von intergeschlechtlichen Menschen und vor allem Kindern zu sorgen, zeigt SPÖ-Abgeordnete Eva-Maria Holzleitner in einem Entschließungsantrag auf (378/A(E)). Im Besonderen sollten Behandlungen und Operationen von intergeschlechtlichen Kindern ohne deren „persönliche, vollständige und informierte Zustimmung“ untersagt werden. Österreich habe dies aber noch immer nicht umgesetzt und sei daher zurecht beim 83. Hearing des UN-Ausschusses für Kinderrechte Ende Jänner 2020 in Genf gerügt worden, sagte die Abgeordnete. Die SPÖ fordert daher, nicht länger gegen das Menschenrecht der betroffenen Kinder zu verstoßen und ihnen die körperliche Selbstbestimmung zuzugestehen. Yannick Shetty (NEOS) schloss sich der Argumentation der SPÖ an.

Josef Smolle (ÖVP) betonte, dass sich in den letzten zwei Jahrzehnten der medizinische Zugang zu genitalanpassenden Operationen sehr stark geändert habe. Diese würden nur im Konsens und bei Kindern nur bei dringender medizinischer Notwendigkeit durchgeführt werden. Allerdings halte er es auch nicht für zielführend, solche Operationen generell als „Genitalverstümmelung intersexueller Menschen“ zu bezeichnen. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sox


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