Gesundheitsausschuss setzt erste Schritte in Richtung elektronischen Impfpass

Debatte über Datenschutz, Führung der Ärzteliste und europäische Arzneimittelstrategie

Wien (PK) Ab Herbst soll der „Elektronische Impfpass“ im Rahmen eines Pilotprojekts in Österreich getestet werden. Die rechtlichen Grundlagen dafür schafft eine Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz, die heute im Fachausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ in der Fassung eines Abänderungsantrags angenommen wurde. Bundesminister Rudolf Anschober sprach von einem wichtigen Instrument, das aufgrund der Corona-Krise vorgezogen wurde. Falls im nächsten Jahr Impfstoffe gegen COVID-19 zur Verfügung stehen, sei man rechtzeitig vorbereitet. Von einigen Abgeordneten wurden Bedenken bezüglich des Datenschutzes geäußert. Mehrheitlich beschlossen wurde auch eine Änderung des Ärztegesetzes, die vor allem die Umsetzung eines VfGH-Erkenntnisses in Bezug auf die Führung der Ärzteliste zum Inhalt hat.

Zentrales Impfregister soll Administration erleichtern und bessere Datenlage liefern

Die Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen für die E-Health-Anwendung „Elektronischer Impfpass“ (E-Impfpass) steht im Mittelpunkt einer Regierungsvorlage, die Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz vornimmt. Außerdem sollen die Nutzungsmöglichkeiten von zentralen ELGA-Komponenten für E-Health-Anwendungen erweitert und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Evaluierung von Verweisregister-Metadaten ermöglicht werden.

Obwohl der papierbasierte Impfpass über viele Jahre in Österreich verwendet wurde, erfülle er aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr die Anforderungen an ein modernes Gesundheitswesen. So sei etwa die Dokumentation des Impfstatus einer Person häufig unvollständig oder nicht durchgängig; überdies würden Impfungen von vielen verschiedenen Gesundheitsdiensteanbietern durchgeführt. Aus dem Papierimpfpass gehe oftmals nicht klar hervor, vor welchen Erregern die erhaltenen Impfungen schützen bzw. ob der jeweilige Schutz noch aufrecht sei. Im Sinne des Schutzes der öffentlichen Gesundheit sei es zudem sehr wichtig, über eine valide Datengrundlage zu verfügen, um z.B. auf akute Ausbrüche rasch reagieren zu können. Auch die Bestimmbarkeit von Durchimpfungsraten wäre mangels Datenbasis nicht möglich. Kernstück der E-Health-Anwendung ist ein von der ELGA GmbH zu errichtendes zentrales Impfregister, das der Dokumentation aller Impfungen dient und aus dem vor allem der individuelle E-Impfpass generiert wird. Die Verpflichtung zur Speicherung betrifft die KassenvertragsärztInnen, die WahlärztInnen, stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Hebammmen. Durch den im Laufe der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag wurde unter anderem die Speicherverpflichtung auf ÄrztInnen mit Vertragsverhältnissen betreffend Vorsorgeuntersuchungen ausgedehnt.

Ablöse des Papierimpfpasses im Zuge von drei Ausbaustufen

Abgeordneter Friedrich Ofenauer (ÖVP), der das Vorhaben grundsätzlich begrüßte, gab zu bedenken, dass die Stellungnahme des Datenschutzrates zum Gesetzesentwurf nur unzureichend berücksichtigt wurde. Außerdem stellte er die Zugriffsmöglichkeiten für Apotheken in Frage und warnte davor, eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen. Positiv bewertete er den Abänderungsantrag, da ansonsten ein Zugang zu ELGA-Daten möglich gewesen wäre. Durch den Abänderungsantrag sei sichergestellt, dass beim Auslesen der Daten nur auf den E-Impfpass zugegriffen werden könne, hob auch Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) hervor.

Dieser Meinung schloss sich Christian Drobits (SPÖ) an, der besonderen Wert auf die Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsstandards legte. Problematisch sei aus seiner Sicht aber, dass im Falle von missbräuchlicher Verwendung die Versicherten selbst aktiv werde müssen. Generell trat er dafür ein, den Datenschutzrat, der etwa bei den COVID-19-Maßnahmenpaketen nicht angehört wurde, in den Gesetzgebungsprozess besser einzubinden.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sprach sich ebenfalls klar gegen eine allgemeine Impfpflicht aus. Sie stellte zudem eine Reihe von Fragen, die die praktische Umsetzung des E-Impfpasses betrafen.

Erfreut über die Fortschritte beim elektronischen Impfpass zeigte sich Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS), zumal dieses Anliegen auf einen Antrag seiner Fraktion zurückgehe. Kritisch beurteilte er jedoch die Tatsache, dass die heute eingebrachten Abänderungen vom Datenschutzrat nicht mehr begutachtet wurden und nunmehr auch ein beliebiger Ausweis zum Auslesen der Daten ausreiche. Auch bei der Vorlage der E-Card müsse nicht geprüft werden, ob sie eventuell als gestohlen gemeldet wurde. Weiters monierte er das Fehlen einer Schnittstelle für die Forschung, was gerade für Start-ups sehr wichtig wäre, die ungesicherte Finanzierung über die Evaluierungsphase hinaus sowie die mangelnde Anbindung der SchulärztInnen. Er frage sich auch, warum WahlärztInnen auf Webanwendungen zurückgreifen können und von ihnen nicht verlangt werde, ins ELGA-System eingebunden zu sein. Die Möglichkeit des Zugriffs auf Daten durch ApothekerInnen sei aus seiner Sicht hingegen sinnvoll, da ansonsten keine gute Beratung möglich wäre.

Anschober: E-Impfpass soll nach Pilotphase evaluiert und weiterentwickelt werden

Die Umsetzung des E-Impfpasses soll vorerst in Form eines eingeschränkten Pilotprojekts erfolgen, das etwa ein Jahr dauert, erläuterte der Minister. Danach soll eine Evaluierung durchgeführt werden und eine für zwei Jahre angesetzte Rollout-Phase starten. Die Ablöse vom Papierimpfpass sei ein großer Fortschritt, war Anschober überzeugt, weil dadurch nicht nur jeder Einzelne profitiere (Stichwort Erinnerungsservice), sondern auch eine viel bessere Datenbasis vorhanden sei. Er denke auch, dass die wesentlichen Kritikpunkte des Datenschutzrats berücksichtigt wurden und durch den Abänderungsantrag noch einmal präzisiert wurden. Es sei jedenfalls gewährleistet, dass auf keine ELGA-Daten zugegriffen werden könne. Da er auch „kein Freund der Impfpflicht sei“, habe man sich dafür entschieden, keine Opt-out-Möglichkeit vorzusehen, teilte er dem FPÖ-Abgeordneten Gerhard Kaniak mit. Was die Anbindung der SchulärztInnen betrifft, so werde er nächste Woche noch Gespräche mit dem Bildungsminister in dieser Sache führen.

Da die in der Novelle enthaltenen technischen Vorschriften laut einer EU-Richtlinie einem sogenannten Notifizierungsverfahren unterliegen, beginnt ab Juli eine dreimonatige Stillhaltefrist zu laufen, in der die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten reagieren können, erläuterte der Minister. Er stehe daher gerne über den Sommer hinweg für zusätzliche Gespräche mit dem Datenschutzrat zur Verfügung. Ab dem Tag, an dem die Novelle in Kraft getreten ist, werden die Impfungen von den ÄrztInnen in das Register eingetragen.

ÖVP und Grüne: Änderungen im Ärztegesetz aufgrund eines VfGH-Erkenntnisses notwendig

Primär der Umsetzung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs aus dem Vorjahr dient ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Entwurf auf Änderung des Ärztegesetzes , der mehrheitlich (ohne die Stimmen der NEOS) angenommen wurde. Der VfGH erachtete es vor allem als unzulässig, die Ärztekammern in den Bundesländern mit der Führung der Ärzteliste zu betrauen, da sie Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen der Landesvollziehung, jedoch keine dem Landeshauptmann unterstellten Landesbehörden sind. In der Novelle festgeschrieben wird auch, dass die Österreichische Ärztekammer aus Gründen des Patientenschutzes, der Qualitätssicherung und der Transparenz eine Website einzurichten hat, in der ein Teil der für die Führung der Ärzteliste erforderlichen Daten öffentlich ist und in die jede Person Einsicht nehmen kann. Die Ärzteliste-Verordnung soll künftig wieder der Gesundheitsminister selbst erlassen, um eine bestmögliche Steuerung durch die oberste Verwaltungsbehörde sicherzustellen. Um die Reparaturfrist des VfGH einzuhalten, sollen die Gesetzesänderungen mit 1. September 2020 in Kraft treten. 

Dazu brachten die Regierungsfraktionen auch einen – mehrheitlich angenommenen – Entschließungsantrag ein, in dem Gesundheitsminister Anschober ersucht wird, bis längstens 30. Juni 2021 eine datenschutzkonforme Regelung vorzulegen, die sich auf den Zugang von entsprechend zu definierenden Daten aus der Ärzteliste und der Ausbildungsstellenverwaltung der Österreichischen Ärztekammer bezieht. Da den Landesgesundheitsfonds die Kompetenz zur integrativen und sektorenübergreifen Planung, Steuerung und Finanzierung übertragen wurden, müssen sie über ausreichende „Daten zur Gesamt-Ressourcen-Situation im ärztlichen Bereich“ verfügen, argumentieren die AntragstellerInnen.

Die Ärztekammer habe die Ärzteliste seit vielen Jahren sehr kompetent geführt, stellte Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP) mit Nachdruck fest. Aufgrund des VfGH-Erkenntnisses musste aber nun rasch ein Kompromiss, der vorerst ein Jahr lang gelten wird, gesucht werden.

Für Abgeordneten Gerald Loacker (NEOS) stellte sich die Frage, was die Regierungsfraktionen nun genau wollen. Soll die Kompetenz nun für die Ärzteliste bei der Ärztekammer oder bei den Ländern liegen? Und was passiert nach einem Jahr?

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ) unterstützte den Antrag, da er zu mehr Transparenz beitrage. Im Gegensatz dazu war es für FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch nicht nachvollziehbar, warum jede Person in die Ärzteliste Einsicht nehmen soll.  

Anschober setzt auf europäische Arzneimittelstrategie 

Wie in den Jahren 2017 und 2019 soll auch im Jahr 2021 ein Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten festgelegt werden, um nach wie vor bestehende Preisunterschiede zu verringern, lautet die Begründung eines Antrags der Regierungsfraktionen auf Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes , der die Zustimmung von ÖVP, Grünen und NEOS fand. Außerdem soll ermöglicht werden, dass die noch offenen Beiträge vom Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) wie bisher im Rahmen der Jahresabrechnung an die Krankenversicherungsträger bezahlt werden.

Da die Preisbandregelung dazu führe, dass die Preise für Generika noch weiter gesenkt werden, werden die heimischen ProduzentInnen noch weiter unter Druck kommen, gab Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) zu bedenken. Man müsste sich daher die Preisgestaltungspolitik des Dachverbands anschauen.

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) übte Kritik am Streichungsverbot für gewisse Medikamente, da dies unterm Strich zu einer Mehrbelastung von rund 30 Mio. € führe.

Der Antrag enthalte vor allem redaktionelle Anpassungen und eine Fristverlängerung, erläuterte Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP), die für eine europäische Lösung in Sachen Medikamentenversorgung eintrat.

Diese Fragen können nicht auf nationaler Ebene gelöst werden, meinte Bundesminister Rudolf Anschober, weshalb es eine europäische Arzneimittelstrategie brauche. Dieses Vorhaben sei auch schon weit gediehen und könne hoffentlich unter der deutschen EU-Präsidentschaft finalisiert werden. Die Corona-Krise sei auch in dieser Frage ein „Brennglas“ gewesen, da es die aktuellen Probleme bezüglich Produktion und Versorgung in Europa mit Medikamenten oder auch Schutzausrüstungen klar aufgezeigt habe. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen