Wien (OTS) – Das BMSGPK hat vorbereitende Schritte gegen COVID-19 gesetzt, bevor die WHO den Ausbruch einer Pandemie am 11. März erklärt hat:
- Am 26. Jänner hat das BMSGPK die Meldepflicht bei COVID-Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfällen verordnet.(Verordnung BGBl. II Nr. 15/2020)
- Am 28. Februar, 3 Tage nachdem erstmals 2 COVID-Fälle in Österreich positiv getestet wurden, hat das BMSGPK mit Erlässen an die Landeshauptleute die Vorgangsweise bei COVID-Verdachtsfällen, die Zuständigkeiten nach dem Epidemiegesetz und das Vorgehen bei COVID-Kontaktpersonen erläutert. (Geschäftszahlen: 2020-0.138.290 und 2020-0.143.421)
- Am 10. März wurden per Erlass an die Landeshauptleute Veranstaltungen auf 100 Personen indoor und 500 Personen outdoor beschränkt (Geschäftszahl: 2020-0.172.682)
- Am 13. März wurde von der Bundesregierung ein nationaler Lockdown für den 16. März verkündet (Verordnung BGB. II Nr. 96 und Verordnung BGB. II 98/2020).
Ein Influenza-Pandemieplan liegt in Österreich seit 2005 vor. Dieser befasste sich zentral mit der Ausbreitung der Influenza. Eine Veröffentlichung eines mangelhaften Influenza-Pandemieplans am Höhepunkt der COVID-Pandemie hätte keinen Mehrwert gehabt, sondern höchstens zur Verwirrung beigetragen. Der Influenza-Pandemieplan hat sich 2019/2020 in Überarbeitung befunden, muss jedoch auf Basis der aktuellen Erfahrungen mit der COVID-Pandemie auf völlig neue Beine gestellt werden. Dieser Arbeitsprozess ist in Umsetzung. Alle für COVID relevanten Teile des Influenza-Pandemieplans wurden zur Gänze umgesetzt und mit den Landessanitätsdirektionen erörtert.
Aufgrund der umfassenden inhaltlichen Neuerung durch die COVID-Pandemie, wurde am 28. Februar ein eigener COVID-Krisenstab im BMSGPK gegründet, spezifische COVID-Erlässe zur Vorgangsweise festgelegt und mit den Bundesländern abgestimmt. Anstatt einer Neufassung des Epidemiegesetzes, hat sich die Bundesregierung zu einem zeitlich befristeten und spezifischen COVID-Maßnahmengesetz entschieden.
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