Gesundheitsministerium zur 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung

Epidemiologische Lage und Impfungen ebnen Weg für Lockerungen am 3. und 10. Juni

Wien (OTS) Die 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung ermöglicht weitere Lockerungen im Bereich der Gelegenheitsmärkte ab 3. Juni und weitere Lockerungen ab 10. Juni. Dazu gehört etwa die Ausweitung der Sperrstunde auf 24 Uhr, die Anhebung der Auslastung für Kultureinrichtungen auf 75% und die Aufhebung der Masken und Abstandspflicht bei Zusammenkünften von bis zu 8 Menschen.

Dazu Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein: „Die steigende Impfbereitschaft und die gute epidemiologische Lage machen diese weiteren Lockerungen möglich und ich appelliere an alle, die bestehenden Vorsichtsmaßnahmen weiter einzuhalten, sich jedenfalls impfen zu lassen und auch den Impftermin für die zweite Dosis auf jeden Fall wahrzunehmen.“

Folgend die 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung im Detail:

Ab 3. Juni 2021 treten folgende Punkte in Kraft:

  • Spezielle Regeln für Gelegenheitsmärkte, auf denen lediglich Waren, Speisen oder Getränke zum Verkauf angeboten werden („Verkaufs-Gelegenheitsmärkte“)
    • Kein 3-G-Nachweis (Getestet, Genesen, Geimpft) erforderlich
    • Keine Kontaktdatenerhebung erforderlich

Mit Donnerstag, 10. Juni 2021, treten die in Aussicht gestellten Lockerungen in Kraft. Einige wesentliche Punkte:

  • Allgemein
    • Mindestabstand wird von 2 auf 1 Meter gesenkt
    • Die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde werden von 20 auf 10 gesenkt (dies gilt für Sport, Handel und Museen)
    • Die Maskenpflicht outdoor entfällt
    • In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden
  • Gastronomie
    • Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr ausgeweitet
    • Indoor sind maximal 8 Erwachsene, outdoor 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt.
    • Maskenpflicht gilt ebenso wie indoor auch im Freien
  • Kultur
    • Anhebung der Auslastung der Spielstätten auf maximal 75%
  • Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit, betreute Ferienlager:
    • Anhebung der max. Teilnehmerzahl auf 50
  • Zusammenkünfte
    • Indoor: bis 8 Personen + Kinder zulässig
    • Outdoor: bis 16 Personen + Kinder zulässig
    • keine Abstands- und Maskenpflicht bei bis zu 8 Personen
    • Erhöhung der Anzeigepflicht. Diese gilt ab 17 Personen
  • Verkehr
    • Anhebung der Auslastung bei Seil- und Zahnradbahnen auf maximal 75%
    • Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben; ein 3-G-Nachweis ist erforderlich

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Ben Dagan, BA MA
Pressereferent
+43 1 711 00-862439
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at

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Quelle

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