Gewalt an Frauen darf keine Konjunktur haben

Wir fordern ein Konjunkturpaket gegen Gewalt

Wien (OTS) Femizide haben in Österreich besorgniserregend zugenommen! Bereits 9 Frauen wurden heuer von Partnern und Ex-Partnern getötet. Wir brauchen ein effektives Maßnahmenpaket und ausreichende Mittel für die Verhinderung von Morden, Mordversuchen und wiederholter Gewalt an Frauen und ihren Kindern.

Unser herzliches Beileid gilt den Angehörigen und Bekannten der Opfer, vor allem der hinterbliebenen Kinder. Wir werden uns bestmöglich einsetzen, um Österreich für Frauen und ihre Kinder sicherer zu machen.
Als größte Opferschutzeinrichtung in Österreich, die allein in Wien über 6000 Opfer von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt informiert und unterstützt, und als Mitglied der Allianz GewaltFrei leben zur Umsetzung der Istanbul Konvention und des GREVIO-Berichtes schlagen wir Alarm und appellieren an die Politik, die Mittel für die Sicherheit von Frauen und Mädchen wesentlich aufzustocken. Jede 5. Frau ist von Gewalt betroffen – Kinder sind immer mitbetroffen. Jedes Opfer muss das Recht auf längerfristige Unterstützung haben. Es ist schwierig und gefährlich, sich aus einer Gewaltbeziehung zu befreien. In dieser Zeit kommt es zu schweren Eskalationen von Gewalt, Morden und Mordversuchen. Gefährder können oft die Trennung nicht akzeptieren und Opfer werden noch monate-, ja sogar jahrelang misshandelt und bedroht. Kinder sind gefährdet, werden aber trotzdem oft zu Kontakten mit dem Gefährder gezwungen – dies widerspricht dem Recht der Kinder auf ein Leben frei von Gewalt!

Unsere Anliegen an die Politik:

  1. Die Mittel für die Unterstützung der Opfer reichen nicht aus. Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt betreut über 6000 Opfer von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt im Jahr. Pro Opfer und Jahr stehen durchschnittlich nur knapp 5 Stunden zur Verfügung. Das reicht nicht einmal für kurzfristige Hilfe. Unsere Einrichtung ist völlig überlastet, eine Beraterin ist für über 300 Opfer zuständig. Wir sind im Notstand und brauchen dringend eine Verdoppelung der finanziellen Mittel, um alle Opfer adäquat betreuen zu können!
  2. Effektiver Schutz in der akuten Gewaltsituation. Wir brauchen effektiven Schutz von Opfern in akuten Gewaltsituationen und eine Ermutigung der Opfer, Gewalt anzuzeigen. Noch immer ist die Dunkelziffer bei Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt hoch, nur etwa jede 10. Gewalttat wird angezeigt. Zeigen Opfer an, müssen sie geschützt werden, da auf diesen Schritt oft Repressionen vom Gefährder drohen. Die Polizei muss bei jeder Anzeige von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängen, insbesondere wenn es schon vorher gefährliche Angriffe gab. Das Gesetz muss so geändert werden, dass die Polizei auch ein Annäherungsverbot alleine aussprechen kann, wenn es nicht um den Schutz in der Wohnung geht oder das Opfer aus Sicherheitsgründen eine geheime Wohnadresse hat.
    Kann ein BV/AV nicht gleich verhängt werden, müssen Opfer Personenschutz erhalten – auch die Kinder!
  3. Bei wiederholter Gewalt und hoher Gefährlichkeit, etwa wenn es schon Misshandlungen gab und der Gefährder für den Fall der Trennung mit dem Umbringen drohte, dürfen Gefährder nicht einfach „auf freiem Fuß“ angezeigt werden, wie es leider so oft der Fall ist. Es muss eine U-Haft verhängt werden und es müssen Schutzmaßnahmen gesetzt werden, wie z.B. die Weisung, das Opfer nicht zu kontaktieren, wenn von einer U-Haft abgesehen wird.
    Dazu braucht es eine sofortige und intensive Zusammenarbeit von Justiz und Polizei und eine enge Kooperation mit den Opferschutzeinrichtungen. Vom Justizministerium wurde hier ein sehr guter Erlass herausgegeben, der jedoch in der Praxis noch wenig umgesetzt wird.
  4. Gewalt darf nicht straffrei bleiben! Effektive Maßnahmen gegen die hohe Einstellungsrate bei Gewalt ist absolut notwendig.
    Anzeigen bei häuslicher Gewalt werden von der Staatsanwaltschaft leider sehr häufig eingestellt, und zwar in 80-90 % der Fälle. Da hilft auch eine Erhöhung der Strafen nicht. Das Signal an Gefährder ist fatal, sie bekommen die Bestätigung, dass sie „nichts getan haben“. Das erhöht die Gefahr einer Wiederholung der Gewalt.
    Intensive Ermittlungen und Beweissicherung sind notwendig, um Gewalttaten zu verfolgen und zu sanktionieren.
    Angemessene Strafen in Kombination mit rechtlichen Weisungen wie Anti-Gewalt-Training sind notwendig, um Gefährdern klar zu signalisieren, dass Gewalt nicht toleriert wird.
    Täterarbeit in der akuten Gewaltsituation halten wir hingegen für nicht adäquat – zuerst muss der Schutz der Opfer und die Strafverfolgung im Mittelpunkt stehen. Hier Tätern „zu helfen“, die dann vielleicht gar keine Sanktion erhalten, weil die Anzeige eingestellt wird, ist aus Sicht des Opferschutzes das falsche Signal!
  5. Schutz der Kinder vor Gewalt – Ausreichend Mittel um alle Kinder betreuen zu können, auch diejenigen, die die Gewalt „nur“ miterleben. Auch das Miterleben von Gewalt gefährdet das Kindeswohl und die Kinder. Wie auch die Istanbul Konvention und der GREVIO-Bericht Österreichs betonen, haben alle Kinder das Recht auf Hilfe und das Recht in Obsorge- und Besuchskontaktverfahren geschützt zu werden. Die Elternrechte der Gefährder dürfen nicht Vorrang haben vor dem Schutz der Kinder! Das muss im Kindschaftsrecht von der Justizministerin endlich klar verankert und in der Praxis umgesetzt werden.
  6. Multi-institutionelle Zusammenarbeit muss in Wien wiederaufgenommen werden!
    Die Wiener Interventionsstelle hat mit der Wiener Polizei 2011 ein multi-institutionelles Projekt zum Schutz bei hoher Gefährlichkeit und wiederholter Gewalt (MARAC) aufgebaut. Pro Jahr wurden ca. 80 Opfer in Hochrisikosituationen besprochen, jede Einrichtung konnte Hochrisikofälle einbringen. 2018 wurde dieses Projekt, das auf der ständigen Arbeit einer ExpertInnengruppe aus Justiz, Polizei, Frauen- und Opferschutzeinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, MigrantInneneinrichtungen und Bewährungshilfe aufbaute, von der Polizei leider eingestellt.
    Die Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen, die nur von der Polizei einberufen werden können, finden kaum statt. Das MARAC-Projekt in Wien soll unbedingt wiederaufgenommen und auf die erwähnten Erfahrungen aufgebaut werden!
  7. Systematische Gefährlichkeitseinschätzung und Sicherheitsplanung in allen Fällen ist in der Wiener Interventionsstelle Standard. Das sollte auch bei Justiz und Polizei der Fall sein.
    Hier kann von den Erfahrungen gelernt und das Rad muss nicht neu erfunden werden. Weitere Erfahrungen und Maßnahmen würden wir gerne einbringen.
    Wir ersuchen die Politik dringend, uns zu den Gewaltschutzgipfeln einzuladen und dass es nicht nur bei einmaligen Treffen bleibt, sondern dass eine ständige Arbeitsgruppe zum Schutz bei Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt besteht, die einen längerfristigen Aktionsplan erstellt und umsetzt. Auch muss eine unabhängige Stelle für das Monitoring eingerichtet werden, die die oft fehlenden Daten erhebt und die Wirkung von Maßnahmen erforscht – als Grundlage für die Anpassung der Maßnahmen.
  8. Es braucht in Österreich eine adäquate Finanzierung der Maßnahmen zur Sicherheit von Frauen und Kindern. Die Allianz GewaltFrei leben hat auf die hohen materiellen und immateriellen Kosten von Gewalt aufmerksam gemacht. Eine Investition von – inflationsangepasst – 228 Millionen Euro ist notwendig, um einen umfassenden und koordinierten Aktionsplan umzusetzen.
    Zusätzlich ist es in COVID-Zeiten notwendig, ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Frauen und Mädchen und für deren Gleichstellung zu schaffen. Für die Gewaltprävention und die Unterstützung der Opfer sollen in ganz Österreich 3000 zusätzliche Arbeitsstellen geschaffen werden. Aufklärung und Präventionsarbeit in allen Bezirken und Gemeinden ist notwendig, damit wir endlich einen Rückgang der Gewalt erreichen können! Mit 3000 Stellen könnte in der Gewaltprävention ein qualitativer Sprung nach vorne geschafft werden, nämlich für das Leben von Frauen und Mädchen frei von Gewalt – in diesem „GewaltFrei leben-Deal“ sollen alle regionalen und lokalen AkteurInnen einbezogen werden. Auch für die Hilfen für Kinder braucht es den Ausbau des Gewaltpräventionsbereiches dringend!

Rückfragen & Kontakt:

Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
Tel. 0664 / 311 94 58, E-Mail: rosa.logar@interventionsstelle-wien.at

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Quelle

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