Gleichbehandlungsanwaltschaft: Diskriminierungspotenzial durch Personalisiertes Arbeitsmarkt-Assistenzsystem nicht auszuschließen

Die GAW rät, die Einführung des PAMAS mit einer externen Evaluierung unter ihrer Einbindung und einschlägigen Forschungseinrichtungen zu begleiten

Wien (OTS) Seit dem Bekanntwerden über den vom Arbeitsmarktservice (AMS) geplanten Einsatz des Personalisierten Arbeitsmarkt-Assistenzsystems (PAMAS) wurde die Gleichbehandlungsanwaltschaft wiederholt mit Anfragen zum Diskriminierungspotenzial des Systems kontaktiert. Sie äußerte Bedenken hinsichtlich der Diskriminierungsanfälligkeit des Systems bezüglich des Gleichbehandlungsgesetzes und hat diese dem AMS in einem umfassenden Schreiben dargelegt. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft befürchtet, dass Personen, die schon bisher aufgrund des Aufweisens bestimmter persönlicher Merkmale – wie Geschlecht, Betreuungspflichten oder Alter – vermehrt Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben, durch den Einsatz des PAMAS einer erhöhten Diskriminierungsgefahr ausgesetzt sein könnten.

Das AMS verweist in seiner Antwort darauf, dass die Unterteilung Arbeitssuchender in drei Kategorien erfolge, die hohe, niedrige und mittlere Chancen bei der Arbeitsvermittlung aufweisen. Dabei gelte der Grundsatz, „je geringer die Chancen, desto höher die Unterstützungsangebote“, wobei allen Arbeitssuchenden weiterhin Stellenangebote vorgeschlagen werden. Lediglich im Bereich der Arbeitsmarktförderung bestünde das Risiko, dass geringere Chancen Einzelne von Förderungsangeboten ausschließen. So könnte es zwar in diesem Bereich beim Aufweisen bestimmter persönlicher Merkmale zu Diskriminierungen kommen, diese sollten jedoch durch besondere Förderprogramme und budgetäre Zweckbindungen möglichst dezimiert werden. Durch diese Maßnahmen sieht das AMS die gemäß Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) zu beachtenden Prinzipien der Chancengleichheit und des Effektivitätsgebotes gewahrt und die Diskriminierungsgefahr auf ein Minimum reduziert.

Für die Gleichbehandlungsanwaltschaft kann Diskriminierungspotenzial im Einzelfall vor allem im Hinblick auf die Gewährung von Fördermaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Sie steht zur Beratung und Unterstützung arbeitssuchender AMS-Kundinnen und Kunden zur Verfügung.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft rät dem AMS, proaktiv nachhaltige Schulungen zu Fragen von Anti-Diskriminierung und Gleichstellung für AMS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitzustellen.

Zur Vermeidung von Diskriminierungen auf struktureller Ebene ist es zudem dringend notwendig, den Einsatz des PAMAS möglichst zeitnah mit einer externen Evaluierung unter Einbindung der Gleichbehandlungsanwaltschaft und einschlägigen Forschungseinrichtungen zu begleiten.

Rückfragen & Kontakt:

Gleichbehandlungsanwaltschaft
www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at
Taubstummengasse 11
1040 Wien
Tel.: O1/5320422
gaw@bka.gv.at

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