Gleichbehandlungsausschuss befasst sich mit Forderungen des Frauenvolksbegehrens

Weiteres ExpertInnen-Hearing für 12. März vereinbart

Wien (PK) In einem ersten öffentlichen Hearing beschäftigten sich heute die Abgeordneten im Gleichbehandlungsausschuss umfassend mit fünf der zentralen Forderungen des Frauenvolksbegehrens ( 433 d.B. ). Die InitiatorInnen und UnterstützerInnen des Volksbegehrens, das an die 500.000 Unterschriften erreichte, zielen auf eine „echte soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter mit verfassungsgesetzlichen Regelungen“ ab. Der „Stillstand der letzten Jahre hinsichtlich Gewaltschutz, sexueller Selbstbestimmung, sozialer Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftlicher und politischer Teilhabe“ solle beendet und Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Frauen und Männer erreicht werden.

Die Debatte im heutigen Hearing widmete sich den Themen „Macht teilen“, „Geld teilen“ und „Arbeit teilen“ sowie „Armut bekämpfen“ und „Wahlfreiheit ermöglichen“. Im Rahmen der Diskussion nahmen neben VertreterInnen des Volksbegehrens jeweils geladene ExpertInnen zu den einzelnen Bereichen Stellung. Die Abgeordneten aller Fraktionen im Gleichbehandlungsausschuss drückten den InitiatorInnen Respekt und Anerkennung für ihre umfassende ehrenamtliche Tätigkeit bei der Organisation des Volksbegehrens aus. Wie Ausschussobfrau Gabriele Heinisch-Hosek darlegte, ist ein weiteres Hearing in der nächsten Ausschusssitzung am 12. März geplant, um die restlichen vier Themen des Volksbegehrens zu diskutieren.

In ihrem Einleitungsstatement bedauerte die Vorsitzende des Gleichbehandlungsausschusses, dass nur zwei Ausschusstermine für die Behandlung der vielen wichtigen Themen des Volksbegehrens vereinbart werden konnten. Sie hoffe aber, dass es ungeachtet der knappen Zeit gelingen werde, Einigkeit über gemeinsame Anträge zu erzielen, um Fortschritte im Sinne der Gleichstellung von Frauen und Männern zu erzielen, sagte Heinisch-Hosek.

Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß erinnerte in ihrer einleitenden Stellungnahme daran, dass das Frauenwahlrecht vor genau hundert Jahren in Österreich eingeführt und vor vierzig Jahren das Frauen-Gleichstellungsgesetz beschlossen wurde. Beide Daten erinnerten auch daran, wie wichtig der Einsatz der Zivilgesellschaft für Fortschritte zur Gleichbehandlung war und auch weiterhin ist. Die Bundesregierung habe eine Reihe von Punkten in ihr Programm aufgenommen, die die gesellschaftliche und politische Gleichstellung von Frauen fördern sollen. So wolle man die Lohnschere zwischen den Geschlechtern schließen, die seit langem erhobene Forderung von gleichem Lohn für gleiche Arbeit umsetzen, auf größere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinwirken und vor allem auch Maßnahmen im Bereich der Gewaltprävention setzen. Mit den InitiatorInnen des Frauenvolksbegehrens gebe es dazu einen guten Austausch.

Seitens der OrganisatorInnen des Volksbegehrens wurde betont, dass das Ziel der Initiative sei, sehr rasch konkrete Maßnahmen für die Gleichstellung zu erreichen. Christian Berger als Bevollmächtigter des Frauenvolksbegehrens betonte, in dem Volksbegehren trete eine breite feministische Allianz aus Frauen und Männern dafür ein, gesellschaftliche Normen und Strukturen zu verändern, sie demokratischer und gerechter zu machen. Die Forderungen des Volksbegehrens seien insbesondere angesichts weltweit zu beobachtender Tendenzen, die in eine andere Richtung zeigen, von großer Wichtigkeit. Andrea Hladky, welche die Funktion der Stellvertreterin des Bevollmächtigten ausübt, unterstrich, dass es darum gehe, die systemischen Ursachen, die zu Ungleichbehandlung führen, zu benennen. Eine Maßnahme, die sich rasch realisieren lasse, sei die Beseitigung diskriminierender Einkommensunterschiede. Island habe vorgezeigt, wie sich diese Forderung umsetzen lasse. Was dazu erforderlich sei, sei einzig und allein der politische Wille zur Erreichung dieses Gleichstellungszieles.

Macht teilen: Quote oder nicht – das ist die Frage

Das Frauenvolksbegehren enthalte die klare Forderung nach Quotenregelungen in der Politik und in den Interessenvertretungen, legte Christian Berger als Sprecher des Volksbegehrens dar. Die Quote sei eine konkrete Maßnahme, um gegen männerbündische Strukturen vorzugehen, die den Aufstieg von Frauen in Politik und Beruf behindern.

Rolf Gleißner verwies als Experte der Wirtschaftskammer Österreich darauf, dass Frauen in der Wirtschaft am Vormarsch seien, etwa als Unternehmerinnen oder in Interessenvertretungen. Das sei grundsätzlich eine begrüßenswerte Entwicklung. Die Wirtschaftskammer stehe aber Quoten im Bereich der Privatwirtschaft skeptisch gegenüber. Sie seien aufgrund der Unterschiede in den Branchen wenig praktikabel und es gebe andere Möglichkeiten, Frauen zu stärken, etwa durch Programme, die Frauen ermutigen, Führungspositionen anzustreben.

Für Gabriele Michalitsch (Universität Wien) bedeutet ein Sprechen über Machtstrukturen notwendigerweise, das Fortwirken patriarchaler Strukturen in der Gesellschaft im Auge zu behalten. Nach wie vor seien in der Gesellschaft traditionelle Definitionen von Männlichkeit und Weiblichkeit wirksam, was dazu führe, dass die als weiblich definierten Gesellschaftsbereiche den männlich dominierten Bereichen untergeordnet werden. Quoten seinen ein erster Schritt zu Veränderungen, doch gelte es, längerfristig die Hierarchisierung der Zuschreibungen von „männlich“ und „weiblich“ zu überwinden.

FPÖ-Bundesrätin Monika Mühlwerth sagte, sie respektiere das Engagement der Beteiligten am Volksbegehren, wolle aber davor warnen, einer Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben, indem ein Gegensatz von Männern und Frauen konstruiert werde. Die Freiheitliche Partei sei bekanntermaßen skeptisch gegenüber Quotenregelungen, die kein Allheilmittel seien. Das Beispiel Finnlands zeige, dass es auch ohne Quote möglich sei, Gleichstellung von Frauen zu erreichen. Zudem trete sie für Wahlfreiheit ein. Das bedeute auch zu respektieren, wenn Frauen etwa keine Führungspositionen anstreben und sich der Familie widmen wollen.

Skeptisch zu Quotenregelungen stand Viktoria Kickinger aus der Sicht einer als Aufsichtsrätin tätigen Unternehmerin. Die Quote für Aufsichtsräte stelle einseitig auf das ab, was man als „Equality of Outcome“ bezeichne. Stattdessen müsse bei der Frauenförderung ein stärkerer Fokus auf die „Equality of Opportunity“ gelegt und ein Bottom-Up-Ansatz forciert werden. Das bedeute, Mädchen und Frauen von Beginn ihres Ausbildungsweges an zu fördern. Ihre Devise laute daher „Qualifikation statt Quote“.

Laura Wiesböck (Universität Wien) trat hingegen für Quoten ein. Diese würden nach wissenschaftlich fundierten Erhebungen eindeutig Wirkung zeigen, wenn es um das Aufbrechen von sich selbst reproduzierenden männerbündischen Strukturen gehe. Die Quote trage auch zu einem echten Wettbewerb am Arbeitsmarkt bei, fördere eine familienfreundliche Arbeitskultur und ein Umdenken, indem sie Frauen sichtbar mache und eine Vorbildwirkung entfalte.

Die Runde der Abgeordneten eröffnete Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP), die auf die Wichtigkeit der Erhöhung des Frauenanteils in der Politik hinwies. Schwierig sei es auf Gemeindeebene, wo die Rahmenbedingungen für Frauen eher ungünstig seien. Auf höheren Ebenen gebe es jedoch Erfolge, sagte sie mit Verweis auf ihre Partei. Die ÖVP verschließe sich der Forderung nach Quoten nicht, doch seien diese nicht überall sinnvoll.

Seitens der SPÖ betonte Mario Lindner, seine Fraktion sehe keine wirksame Alternative zu Quotenregelung. Sie sei der größte Schritt zu mehr Gleichberechtigung seit der Einführung des Frauenwahlrechts. Das Frauenvolksbegehren spreche wichtige gesellschaftliche Fragen an, die umfassend diskutiert werden müssten.

Seitens der FPÖ gab Robert Lugar zu bedenken, dass der Männer- und Frauenanteil aus objektiv nachvollziehbaren Gründen unterschiedlich sei, was auch eine Quote nicht ändern werde. Er halte verpflichtende Quoten teils für demokratiepolitisch bedenklich, teils für überflüssig, da die gesellschaftliche Entwicklung ohnehin klar in Richtung Gleichbehandlung von Männern und Frauen zeige.

Auf eine differenzierte Haltung der NEOS-Fraktion verwies Abgeordneter Michael Bernhard. Auch er sei skeptisch, was beispielsweise verpflichtende Quoten für Wahllisten betreffe, er ziehe andere Modelle zur Erhöhung des Frauenanteils vor. Auch in der Privatwirtschaft sehe er keine Notwendigkeit für umfassende Quotenregelungen. Anders verhalte es sich im öffentlichen Bereich. Wo Steuergeld genützt werde, könne auch die Forderung nach Quoten erhoben werden.

Stephanie Cox von der Fraktion JETZT unterstrich die Vorbildwirkung, die Frauen in der Politik haben. Derzeit bilde sich in der Zusammensetzung des Parlaments nicht ab, dass die Gesellschaft zu 52% weiblich ist, weshalb hier über Quoten diskutiert werden sollte. In der Gleichstellung sei zwar schon einiges geschehen, „es geht aber noch besser“, sagte die Abgeordnete.

Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß erklärte, sie habe selber in ihrer beruflichen Karriere die Erfahrung gemacht, dass die Quote wirke. Sie sei aber nicht der Weisheit letzter Schluss, meinte die Ministerin. Für die Privatwirtschaft sehe sie diese eher kritisch, im öffentlichen Bereich gebe es sie teilweise schon und hier sei sie auch sinnvoll. Wichtiger noch ist aus Sicht der Familien- und Frauenministerin die Ermächtigung von Frauen in der Gesellschaft. So sei auch die Frage, warum so viele Frauen nur Teilzeit arbeiten, mit dem Gesellschaftsbild insgesamt verknüpft. Hier gelte es, auf eine stärkere Väterbeteiligung bei der Familienarbeit zu setzen. Dazu brauche es Veränderungen in der Erziehung und bei den Berufsbildern.

Geld teilen: Gender-Pay-Gap ist immer noch ein Thema

Zur Forderung des Volksbegehrens „Geld teilen“ hielt Christian Berger fest, die Aufwertung von Teilzeitarbeit habe noch nicht den gewünschten Effekt gezeigt. Vielmehr habe sich am Arbeitsmarkt ein Kernarbeitsmarkt von Vollzeitbeschäftigung herausgebildet, der männlich dominiert sei. Frauen würden sich hingegen überwiegend in den Randbereichen des Arbeitsmarktes mit schlechter Bezahlung und geringen Aufstiegschancen wiederfinden. Hier müsse sich etwas ändern.

Wirtschaftskammerexperte Rolf Gleißner wies auf die in den letzten Jahren erfolgte Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen hin. Zweifellos müsse hier aber noch etwas geschehen, darüber seien sich die Sozialpartner einig. Nach wie vor seien Frauen eher in schlechter bezahlten Tätigkeiten zu finden. Männer würden hingegen aus verschiedenen Gründen die meisten Überstunden leisten und Tätigkeiten übernehmen, für die sie Zuschläge erhalten. Hier müsse man bereits im Bereich der Ausbildung und der Berufswahl ansetzen. Auch die Frage des Pensionsantrittsalters sei hier zu diskutieren.

Ingrid Moritz (Leiterin der Abteilung für Frauen- und Familienpolitik der AK Wien) rechnete vor, dass Frauen insgesamt 38% weniger verdienen als Männer, und sprach von einer starken Korrelation zwischen Einkommensschere und Kinderbetreuung. Der 12-Stunden-Tag würde sich nun noch zusätzlich negativ auf Frauen auswirken und die Ungleichheit in der Partnerschaft erhöhen, glaubt sie. Ebenso kritisch sieht Moritz den Familienbonus, wobei sie zu bedenken gab, dieser würde zu drei Vierteln Männern zugutekommen. Nachdruck verlieh Moritz vor allem den Forderungen nach voller Lohntransparenz und gesetzlicher Anrechnung der Karenzzeiten.

„Frauen müssen Mut haben, Forderungen zu stellen“, bekräftigte FPÖ-Bundesrätin Monika Mühlwerth und meinte, in diesem Bereich könnten Frauen von Männern einiges lernen. Wichtig sei es aber auch, den sozialen Berufen, in denen ja überwiegend Frauen arbeiten, mehr Wertschätzung entgegen zu bringen. Auch sollten Frauen, die bei den Kindern bleiben, nicht diskriminiert werden.

Viktoria Kickinger (Aufsichtsrätin und Unternehmerin) geht es vor allem darum, verbesserte Rahmenbedingungen zu schaffen, dies etwa in Sachen Kinderbetreuung. Männer sollten ihrer Meinung nach zudem das gleiche Recht wie Frauen haben, bei ihren Kindern zu bleiben. In diese Richtung gehen auch die Forderungen von Alyssa Schneebaum vom Department Volkswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien, die entsprechende Anreize schaffen will, damit Männer mehr Zeit bei ihren Kindern verbringen. Sie setzt zudem auf volle Einkommenstransparenz und sieht weiters die Gesellschaft angesichts des Umstands gefordert, dass Mädchen in Österreich beim PISA-Test in Mathematik wesentlich schlechter abschneiden als Burschen.

ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller setzte bei der Forderung nach Einkommenstransparenz an und schlug ebenso wie Carmen Schimanek (FPÖ) einheitliche Standards für die Einkommensberichte vor. Anliegen ist ihr auch eine bessere finanzielle Absicherung für jene, die ihre Angehörigen pflegen. Die Abgeordneten Sabine Schatz (SPÖ) und Michael Bernhard (NEOS) wiederum drängten auf bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, während Katherina Kucharowits (SPÖ) für eine grundsätzliche Neubewertung von Arbeit insbesondere im sozialen und pädagogischen Bereich plädierte. Stephanie Cox (JETZT) schließlich unterstützte mit Nachdruck die Forderung nach voller Lohntransparenz.

Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß meinte grundsätzlich, rechtlich sei man in Österreich großartig aufgestellt. So gebe es einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit und Väterkarenz, die Familien würden die Möglichkeiten des Systems aber nicht nutzen. Teilzeit der Frauen sei meist eine gewünschte Teilzeit. Die Ministerin setzt ebenfalls auf Einkommenstransparenz und will die bestehenden Einkommensberichte bei den Frauen bekannter machen und Frauen in den Unternehmen stärken.

„Arbeit teilen“: Kontroverse Debatte über allgemeine Arbeitszeitverkürzung

Andrea Hladky eröffnete als stellvertretende Bevollmächtigte des Volksbegehrens die Debatte zu diesem Punkt mit der Feststellung, es fehle in Österreich ein flächendeckendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen, die mit einem Ganztagsjob vereinbar sind. Auch herrsche ein konservatives Rollenbild vor, demzufolge nur jene Frauen „gute Mütter“ seien, die bei ihren Kindern bleiben.

Die Forderung des Volksbegehrens nach einer Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden stieß auf klare Ablehnung durch Rolf Gleißner von der Wirtschaftskammer Österreich. Dies wäre kontraproduktiv und würde den Fachkräftemangel nur noch verschärfen, argumentierte er und verwies auf das Beispiel Frankreichs, wo eine Arbeitszeitverkürzung keinerlei zusätzliche Jobs geschaffen hatte. Zum Thema Teilzeit meinte er, diese sei nichts Negatives und meistens von den Frauen gewollt. Die Nachfrage nach Teilzeitjobs sei jedenfalls wesentlich höher als jene nach Vollzeitjobs.

SPÖ-Bundesrätin Korinna Schumann pochte auf entsprechende Rahmenbedingungen, die den Frauen Wahlfreiheit ermöglichen, und ortet vor allem Handlungsbedarf beim Angebot an Kinderbetreuung. Teilzeitarbeit sei vielfach die Folge schlechter Rahmenbedingungen, erwiderte sie auf Gleißner und forderte demgegenüber Arbeitszeitverkürzung sowie einen Rechtsanspruch von TeilzeitarbeitnehmerInnen auf Mehrarbeit.

Reinhard Resch (Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Linz) hingegen äußerte Bedenken gegen die vom Volksbegehren geforderte Arbeitszeitverkürzung und wandte sich grundsätzlich gegen gesetzliche Eingriffe in die Kollektivvertragsautonomie. Eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich wäre volkswirtschaftlich gesehen ein „Wahnsinn“ und würde weder zu einer besseren Verteilung der Arbeit noch zu positiven Beschäftigungseffekten führen, bekräftigte auch Martin Halla (Universität Linz). Sinnvoller wäre es seiner Meinung nach, im Sinne von Gender-Pay-Taxation niedrigere Lohnsteuern für Frauen festzulegen, um dadurch entsprechende Anreize zu schaffen.

Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich wirft auch für ÖVP-Abgeordnete Maria Großbauer eine Reihe ungelöster Fragen auf, während sich Wolfgang Knes (SPÖ) vollinhaltlich hinter diese Forderung stellte. Für FPÖ-Abgeordnete Andrea Michaela Schartel wiederum ist die Wahlfreiheit entscheidend, wobei sie betonte, Frauen sollten ein selbstbestimmtes Leben haben. Wenig konnte Claudia Gamon (NEOS) einer Arbeitszeitverkürzung abgewinnen. Wichtiger sei eine faire Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Gamon will darüber hinaus auch Anreize im Steuersystem setzen, das ihrer Einschätzung nach immer noch das Einverdienermodell bevorzugt. Stephanie Cox (JETZT) gab zu bedenken, die vielfach propagierte Wahlfreiheit für Frauen würde entsprechende Rahmenbedingungen vor allem hinsichtlich Kinderbetreuung voraussetzen.

Christian Berger bekräftigte als Bevollmächtigter des Volksbegehrens die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung und führte ins Treffen, die 40-Stunde-Norm würde Frauen benachteiligen. (Fortsetzung Gleichbehandlungsausschuss) sox/hof

Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen