Rechtliche Schritte gegen Zulassung von Bienengiften werden geprüft
Wien (OTS) –
Mit großer Bestürzung nimmt GLOBAL 2000 zur Kenntnis, dass Landwirtschaftsministerin Köstinger das Verbot von Bestäuber-gefährdenden Neonicotinoiden, welches sie für die EU mitbeschlossen hat, in Österreich per Notfallzulassung umgeht.
„Mit diesem Schritt hat die Ministerin klar gestellt, dass die im Regierungsprogramm enthaltenen Ankündigungen zum Insektenschutz kaum mehr als Lippenbekenntnisse sind. Die Ministerin hat gerade ihre Glaubwürdigkeit als Umweltministerin schwer beschädigt.“, so Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker von GLOBAL 2000, „Zudem ist fragwürdig, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Notfallzulassung überhaupt vorliegen. Denn die Saatgutbeizung ist eine Präventivmaßnahme. Gemäß Artikel 53 der EU-Verordnung 1107/2009 ist eine Notfallzulassung aber nur als Reaktion auf eine konkrete Gefahr zulässig, die sich durch keine anderen Maßnahmen abwehren ließe. Wir lassen nun von unserer Rechtsvertretung prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen im gegenständlichen Fall überhaupt berücksichtigt wurden und werden gegebenenfalls juristisch gegen diese Notfallzulassung vorgehen.“
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DI Dr. Helmut Burtscher-Schaden, GLOBAL 2000 Umweltchemiker, 0699 14 2000 34 helmut.burtscher@global2000.at
Michael Lachsteiner, GLOBAL 2000 Pressesprecher, 0699 14 2000 20
michael.lachsteiner@global2000.at
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