Glyphosat-Verbot: Kärnten biegt in die Zielgerade ein

Kaiser, Gruber, Seiser, Malle: Weichenstellung für Glyphosat-Verbot ist Weichenstellung für gesunde Zukunft. Rund 150 biologisch abbaubare Mittel weiterhin zulässig.

Klagenfurt (OTS) „In über 2.000 Städten in mehr als 100 Ländern weltweit haben Schülerinnen und Schüler bei den Fridays for Future für eine gesunde Umwelt und ein intaktes Klima demonstriert. Das ist ein klarer Auftrag der jungen Generation an die politischen Verantwortungsträger, mit aller Kraft für eine gesunde Zukunft zu sorgen. In Kärnten kommen wir diesem Auftrag bereits seit Längerem nach, indem wir uns einer regelrechten Mammutaufgabe gestellt haben: dem Kampf gegen das Pflanzenschutzmittel Glyphosat, das in Verdacht steht krebserregend zu sein“, verdeutlicht Landeshauptmann Peter Kaiser. „Mit dem heutigen Beschluss im Naturschutz-, Energie- und Umweltausschuss des Kärntner Landtags biegen wir in die Zielgerade ein. Dem Ziel einer gesunden, intakten Umwelt für uns und unsere Kinder sind wir damit einen großen Schritt näher. Denn das ist eine Ressource, die man nicht kaufen kann und die ohne entsprechenden Schutz auch für künftige Generationen unwiederbringlich verloren sein könnte. Eine gesunde Umwelt ist aber das Fundament für eine weitere, gedeihliche Entwicklung unseres Landes“, so Kaiser. „Kärnten zeigt mit dem Glyphosat-Verbot was alles möglich ist und nimmt damit wie auch Frankreich eine Vorreiterrolle in Europa ein – andere Regionen werden sicherlich folgen.“

Als wichtigen und richtigen Schritt bezeichnete auch Landesrat Martin Gruber den Gesetzesentwurf. „Weil wir damit unsere Umwelt und vor allem private Anwender vor potentiell gefährlichen Wirkstoffen schützen, für deren Anwendung sie im Gegensatz zu den Landwirten keine Ausbildung haben.“ Die neue Regelung beziehe sich deshalb auch ausschließlich auf private Anwender. Die Landwirtschaft sowie berufliche Anwender sind davon nicht betroffen.

Landesrat Gruber als zuständigen Referenten für Pflanzenschutz und der ÖVP sei vor allem die Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit der neuen Regelung wichtig gewesen. „In vielen intensiven Verhandlungsrunden haben wir nun eine praktikable Lösung erreicht“, so Gruber. Als ein Beispiel nannte er das Thema Vollzug und Kontrollen. „Kontrolliert wird bei begründetem Verdacht auf eine Gesetzesübertretung. Alles andere hätte bedeutet, tausende Privatanwender pauschal zu verdächtigen.“

Der Naturschutz-, Energie- und Umweltausschuss des Kärntner Landtags fällt heute den Beschluss zum neuen Kärntner Pflanzenschutzmittelgesetz, das anschließend in der Landtagssitzung am 28. März beschlossen werden kann. Damit wird aber nicht nur die Verwendung von Glyphosat, sondern auch von weiteren Pestiziden durch private Anwender untersagt.

„Wir schaffen mit dieser Regelung Klarheit und Sicherheit für alle Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner in Kärnten, denn Vorsicht ist besser als Nachsicht. Für die Unkraut- und Schädlingsbekämpfung im privaten Rahmen sind in Zukunft jene Mittel zulässig, die ein geringes Risiko aufweisen oder auch in der biologischen Landwirtschaft erlaubt sind. Das reicht von Schneckenkorn, über Mittel gegen Blattläuse bis hin zur Mehltau- oder Schimmelbekämpfung – insgesamt rund 150 Mittel, biologisch abbaubar und bei richtiger Anwendung ohne Risiko für Umwelt, Mensch und Tier“, erläutert SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser, dem es besonders wichtig war, mit der neuen Regelung auf die Bedürfnisse der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in Kärnten Rücksicht zu nehmen.

Für ÖVP-Clubobmann Markus Malle ist eine Übergangsfrist für einen fairen Umgang mit Hobbygärtnern und Händlern entscheidend. „Mit der Frist bis 31. Dezember haben wir das erreicht“, so Malle. „Damit haben Hobbygärtner acht Monate Zeit, ihre gelagerten Pflanzenschutzmittel zu verbrauchen und stehen nicht umgehend mit einem Fuß im Kriminal.“
Auch der Handel könne sich in dieser Zeit auf das neue Gesetz einstellen und das Sortiment entsprechend anpassen. Malle appelliert an die Kärntner: „Wer Mittel besitzt, die ab Jänner verboten sind, soll sie bitte bis Jahresende im eigenen Garten verwenden, oder abgeben, damit niemand zu Jahresbeginn 2020 gesetzeswidrig handelt.“

„Mit dem Beschluss in der Landtagssitzung am 28. März 2019 überschreiten wir endgültig die Ziellinie.“

(Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

SPÖ Landtagsklub Kärnten, Klagenfurt
ÖVP Club im Kärntner Landtag

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Quelle

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