Karfreitag muss zumindest wie der 8. Dezember entlohnt werden
Wien (OTS) – „Der Karfreitag muss zumindest wie der 8. Dezember entlohnt werden, alles andere ist eine Verhöhnung der Handelsangestellten“, erklärt Karl Dürtscher, Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp).
„Zuerst nimmt die Bundesregierung den Beschäftigten den freien Karfreitag und dann soll ihre Pfusch-Lösung auch noch minimal entlohnt werden“, so Dürtscher. Der Gewerkschafter fordert: „Besonders im Handel haben die Angestellten vom Viertelfeiertag am Karfreitag nichts. Wir fordern daher ein Entschlagungsrecht analog zum 8. Dezember sowie eine entsprechende Entlohnung. Hier gibt es keine Rabatte.“
Ein solches Entschlagungsrecht würde bedeuten, dass Arbeitnehmer nicht dazu gezwungen werden können, zu arbeiten. Außerdem soll der Karfreitag mit einer Feiertagszulage bezahlt und ein Freizeitzuschlag gewährt werden.
„Wenn es sich hier um einen der umsatzstärksten Tage im Jahr handelt, dann dürfte eine angemessene Entlohnung der Beschäftigten kein Problem sein“, so Dürtscher in Richtung Wirtschaftskammer.
Die vernünftigste Lösung sei aber ein freier Karfreitag für alle, so Dürtscher.
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