Groiß: Verlängerung der Rot-Weiß-Rot-Karte von zwölf auf 24 Monate

Verbesserter Zugang für Start-up-Gründer aus Drittstaaten - Verlängertes Aufenthaltsrecht für Studienabsolventen

Wien (OTS) - Mit Verbesserungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte befasste sich heute, Donnerstag, der Sozialausschuss. Zu den vorgesehenen Neuerungen gehört etwa die Verlängerung der Rot-Weiß-Rot-Karte von zwölf auf 24 Monate. Damit haben die Behörden künftig länger Zeit zu prüfen, ob die Betroffenen tatsächlich gemäß den Zulassungsvoraussetzungen beschäftigt werden. Erst nach dieser Zeitspanne erhält der bzw. die Beschäftigte eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus für einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Geändert werden auch die Kriterien für Fachkräfte in Mangelberufen:
Berufserfahrung und Sprachkompetenz werden aufgewertet, die erforderliche Mindestpunktezahl hinaufgesetzt. Das erläuterte ÖVP-Finanzsprecher Abg. Ing. Mag. Werner Groiß, Mitglied im Ausschuss für Soziales, anlässlich der Sitzung. Neben den verbesserten Kontrollmöglichkeiten sieht die Neuregelung einen verbesserten Zugang für Start-up-Gründer/-innen aus Drittstaaten sowie ein verlängertes Aufenthaltsrecht für Studienabsolventen/-innen vor.

Groiß weiter: "Im Sinne des Förderschwerpunkts der Regierung für Jungunternehmer/-innen werden eigene Regeln für Start-ups eingebaut." Start-up-Gründer/-innen benötigen für eine Rot-Weiß-Rot-Karte unter anderem ein Kapital von zumindest 50.000 Euro - davon die Hälfte Eigenkapital - und einen schlüssigen Businessplan für ein innovatives Produkt oder eine andere innovative Idee. "Damit können unsere Gründerzentren besser internationale Ideen verwirklichen." Außerdem müssen sie, ähnlich wie Fachkräfte in Mangelberufen, bestimmte Zulassungskriterien erfüllen, wobei etwa für Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und höhere Kapitalnachweise Punkte gesammelt werden können. Auch die Aufnahme in ein Gründerzentrum und ein Alter unter 35 Jahren wirken sich positiv aus.

Erleichterungen sind für ausländische Studierende geplant, erörtert der Abgeordnete. So werden etwa Absolventen/-innen von Bachelorstudien in das System der Rot-Weiß-Rot-Karte mit einbezogen und das erlaubte Beschäftigungsausmaß während des Studiums auf 20 Wochenstunden vereinheitlicht. In den ersten Semestern durfte man bisher nur zehn Stunden nebenher arbeiten. Diese 20 Stunden gelten auch für ausländische Universitätsabsolventen/-innen, die nach Studienabschluss einen qualifizierten Job in Österreich suchen, wobei sie dafür gemäß dem von der Regierung gleichzeitig vorgelegten Fremdenrechtspaket künftig zwölf statt sechs Monate Zeit haben werden, bevor sie ihre Aufenthaltsberechtigung verlieren.

Außerdem werden die gesetzlichen Bestimmungen für Saisonarbeiter/-innen und für den konzerninternen Transfer ausländischer Beschäftigter an EU-Recht angepasst. Am geltenden Saisonniermodell ändert sich wenig. Allerdings dürfen Saisonniers künftig grundsätzlich nur noch neun Monate pro Jahr in Österreich beschäftigt sein, davon wie bisher maximal sechs Monate durchgehend. Um die Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaft zu erhalten, findet die Einbeziehung der Erntehelfer in die Pensionsversicherung erst 2019 statt. Die neuen Bestimmungen für unternehmensintern transferierte ausländische Beschäftigte ersetzen die geltenden Regelungen für Rotationsarbeitskräfte. Ziel der EU-Richtlinie ist es, Zulassungsverfahren zu beschleunigen, wobei es ausschließlich um Führungskräfte, besondere Spezialisten/-innen und Trainees mit Hochschulabschluss sowie deren enge Familienangehörige geht. (Schluss)

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