„Bessere Rechtssetzung“ darf nicht dazu führen, dass ArbeitnehmerInnenschutz und KonsumentInnenschutzstandards untergraben werden
Wien (OTS) – Skeptisch äußert sich die Arbeiterkammer zu den Plänen der Europäischen Kommission betreffend dem Thema „Bessere Rechtsetzung“, die am 27. April veröffentlicht werden. Die AK begrüßt ein einfaches und effizientes EU-Recht, von dem Beschäftigte, KonsumentInnen, die Gesellschaft und Unternehmen gleichermaßen profitieren. In den letzten zwei Amtsperioden der Kommission musste die AK jedoch immer wieder feststellen, dass die Initiative vor allem dazu genutzt wurde, um ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen und KonsumentInnenschutzstandards infrage zu stellen. Beispielsweise wurden Informationspflichten der Unternehmen gegenüber VerbraucherInnen bei Lebensmitteln und bei Finanzprodukten wegen den Kosten für die Konzernbetriebe kritisiert und Gesetzesvorschläge zum Schutz der Beschäftigten vor Karzinogenen und zur Vermeidung von Erkrankungen des Bewegungsapparats jahrelang verzögert. Das Argument:
Dadurch entstünden Unternehmen Verwaltungskosten. Nicht berücksichtigt wurde hingegen der hohe Nutzen für die Allgemeinheit.
Unter der neuen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen soll mit dem One In, One Out-Prinzip ein neues Instrument eingeführt werden, um unnötige „Bürokratie“ zu reduzieren. Bei jedem Gesetz, durch den eine neue Belastung entsteht, soll ein anderes Gesetz aus demselben Politikbereich gestrichen werden. Fortschritte für bessere Arbeitsbedingungen, höheren KonsumentInnenschutz oder Umweltstandards werden so wesentlich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht.
Die Arbeiterkammer fordert die Europäische Kommission hinsichtlich der Besseren Rechtsetzung daher auf,
+ sich entsprechend der Bestimmungen des EU-Vertrags am Gemeinwohl zu orientieren und Verbesserungen im ArbeitnehmerInnenschutz, dem VerbraucherInnen- sowie dem Umweltschutz durchzusetzen
+ sich von einem One In, One Out-Prinzip zu distanzieren, das sich hauptsächlich an der Absenkung von Kostenbelastungen von Unternehmen orientiert
+ Stattdessen Rechtsnormen case by case auf ihre Aktualität und dem möglichen Bedarf einer Überarbeitung zu evaluieren.
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