Gründerzeithäuser brauchen keinen Schutz, sondern gerechte Mieten | Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe der Immobilien

Abrissverbote für Wiener Gründerzeithäuser helfen niemandem und führen lediglich zum Komplettverfall vieler Gebäude – es braucht Anreize und keine Verbote

Wien (OTS) Wien`s Stadtregierung hat ihre Liebe zu den Gründerzeithäusern gefunden – zumindest auf den ersten Blick. Nach der neuen Bauordnung sollen bereits ab 1. Juli 2018 in Privatbesitz befindliche Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, erst nach einer entsprechenden Bewilligung abgerissen werden dürfen. Dies soll dem Schutz der Gründerzeithäuser dienen und verhindern, dass Gebäude abgerissen werden, die noch sanierbar wären. Michael Pisecky, Fachgruppenobmann der Wiener Immobilientreuhänder: „Seit Jahrzehnten hält die Wiener Stadtregierung an den niedrigen Richtwertmieten in Gründerzeitvierteln fest, mit denen solche Gebäude wirtschaftlich nicht erhalten werden können. Da darf man sich nicht wundern, dass zahlreiche Eigentümer die Kosten für eine Generalsanierung nicht mehr aus der eigenen Tasche finanzieren können und die Gebäude langsam aber sicher verfallen. Ein etwaiges Abrissverbot ist keine Lösung, sondern führt lediglich zum Komplettverfall. Solange die Einnahmen bei diesen Gebäuden nicht an ein wirtschaftliches Niveau herangeführt werden, sind Wiens Gründerzeithäuser mittelfristig dem Untergang geweiht!“

Sanierte Gründerzeithäuser sollen Neubau gleichgestellt werden

Statt mit Verboten und Eingriffen in persönliches Eigentum auf das Problem zu reagieren sollen künftig Anreize geschaffen werden, die Hauseigentümer verstärkt zu Sanierungen motivieren. Im Mietrecht kann für Neubauten – das sind alle Gebäude die nach dem 30. Juni 1953 errichtet wurden – der Mietzins frei vereinbart werden. Da eine Generalsanierung eines Gründerzeithauses in der Regel teurer ist als ein Neubau und zusätzlich das Stadtbild erhalten wird, fordert die Fachgruppe eine Gleichstellung von Neubauten und sanierten Gründerzeithäusern im Mietrecht. Pisecky: „Niemand investiert in ein altes Gebäude, wenn er keine Chance hat seine Investitionen jemals wieder zu sehen. Statt Abrissverboten müssen sinnvolle Regelung her, die die bestehende Diskriminierung gebunden an willkürliche Stichtage beseitigen und die private Immobilienwirtschaft zu Investitionen motiviert.“  

Rückfragen & Kontakt:

Harald Dirnbacher
bettertogether GmbH
Tel.: 0699 1999 7702
Email: h.dirnbacher@bettertogether.at

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