Grüne Ampel im Bundesrat für digitale Vignette

Außerdem bestätigt die Länderkammer Klarstellungen zur Mitführung von Belegen in der Güterbeförderung

Wien (PK) - Die digitale Vignette als Alternative zur Klebevignette wird 2018 kommen. Sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat wurde die digitale Vignette von allen Fraktionen als Vereinfachung begrüßt. Einhellige Zustimmung erhielten in der Länderkammer außerdem Änderungen im Güterbeförderungsgesetz, wonach elektronische Frachtdokumente bei Kontrollen zwar vorgezeigt, aber nicht ausgedruckt werden müssen.

Digitale Vignette bringt Erleichterungen für AutofahrerInnen

Zur Umsetzung der über das Kennzeichen abrufbaren digitalen Vignette wird das Bundesstraßen-Mautgesetz entsprechend ergänzt. So wird nun eine Vignettenevidenz im Sinne eines öffentlichen Registers eingeführt, in das jede Person Einsicht nehmen und damit überprüfen kann, ob für ein bestimmtes Fahrzeug eine Vignette erworben wurde. Vorteile bringt die digitale Vignette - sie gilt für einspurige Fahrzeuge und Kfz bis 3,5 Tonnen - vor allem auch für BesitzerInnen von Wechselkennzeichen, die nunmehr eine Vignette für mehrere Fahrzeuge verwenden können. InhaberInnen von Probe- und Überstellungskennzeichen wiederum wird künftig auch eine Jahresvignette angeboten.

Wolfgang Beer (S/W) strich vor allem hervor, dass die digitale Vignette künftig auch über eine App oder die Homepage der ASFINAG erworben werden kann, wodurch eine Erleichterung für die AutofahrerInnen geschaffen wird - insbesondere auch für WechselkennzeichenbesitzerInnen. Bedenken in Bezug auf die Speicherung personenbezogener Daten räumten Beer und Gerd Krusche (F/St) aus, da sich diese lediglich auf das Kennzeichen, Kontaktdaten und die Bankverbindung beschränken würden. Krusche strich zudem hervor, dass mit der Beibehaltung der Möglichkeit einer Klebevignette Rücksicht insbesondere auf ältere FahrerInnen genommen wurde. Dass bei der Umsetzung der digitalen Vignette Daten- und Konsumentenschutzstandards bestmöglich eingehalten wurden, strich Andreas Köll (V/T) positiv hervor und merkte an, dass die digitale Vignette von einem Großteil der LenkerInnen erwünscht ist. Trotz klarer Begrüßung der Maßnahme in Richtung Kundenfreundlichkeit äußerte Nicole Schreyer (G/T) auch Bedenken. So müssten digitale Vignetten bereits 18 Tage im Vorhinein bestellt werden, was dazu führen könnte, dass insbesondere in Grenzregionen spontane Fahrten über Ortsgebiete unternommen werden, um die Mautpflicht zu umgehen. Ihr Vorschlag wäre daher eine kurzfristigere Kaufmöglichkeit und in Hinblick auf Wochenendausflügler das Einführen einer 3-Tages-Vignette.

Verkehrsminister Jörg Leichtfried betonte, dass eine Verkürzung aus Konsumentenschutzregeln nur möglich wäre, wenn die Zuständigkeit für die Straßen wieder beim Bund liegen würde. Zudem sei die Gefahr für eine verstärkte Mautflucht nicht gegeben, da es hierfür meist andere Gründe gebe. Leichtfried konnte sich der Erwartung Krusches, dass die Klebevignette über kurz oder lang von der digitalen abgelöst werden wird, insofern nicht anschließen, als dass beide Varianten vom Kostenaufwand gleichauf wären und Rücksicht auf jene genommen wird, die aus Datenschutzgründen bei der alten Vignettenform bleiben wollen.

Güterbeförderung wird elektronisch und Kabotage-Fahrten strenger reglementiert

Einige gesetzliche Klarstellungen bei den Verpflichtungen zur Mitführung von Belegen in der Güterbeförderung wurden von den Regierungsparteien mittels Initiativantrag auf den Weg gebracht. Sie schlagen Änderungen im Güterbeförderungsgesetz 1995 vor. Eine zeitgemäße Formulierung der Verpflichtung zur Mitführung von Begleitpapieren im Güterbeförderungsgewerbe soll berücksichtigen, dass elektronische Frachtdokumente unterdessen zum Standard geworden sind. Dabei soll auch klargestellt werden, dass elektronische Belege bei Kontrollen zwar vorgezeigt, aber nicht ausgedruckt werden müssen. Für den Bereich der Kabotage soll weiters eine eindeutige Mitführverpflichtung von Belegen während einer Kabotage-Fahrt festgelegt werden, da die entsprechende EU-Verordnung offen lässt, ob nicht auch eine nachträgliche Vorlage in bestimmten Fällen zulässig ist.

In Zeiten, in der FahrerInnen Smartphones, Tablets oder Laptops mit sich führen, sei die Möglichkeit eines elektronischen Vorzeigens von Frachtpapieren eine aktuelle und überfällige Maßnahme, betonten Ewald Lindinger (S/O) und Christian Poglitsch (V/K). Wirtschaft und FrächterInnen würden so von Bürokratie entlastet, strich Poglitsch hervor. Peter Samt (F/St) erkannte zwar, dass die Arbeit mit Papier manchmal noch notwendig sei, allerdings vor allem im Frachtbereich solche Erleichterungen wichtig sind. Samt strich auch positiv hervor, dass einem Kontrollorgan nur ein geöffnetes Dokument vorgezeigt werden darf und es selbst über die Lesbarkeit entscheidet.

Die BundesrätInnen erfreuten sich auch darüber, dass es mit der Änderung des Güterbeförderungsgesetzes zu einer Anpassung der Kabotage-Regelungen kommt. Nicole Schreyer (G/T) meinte etwa, dass dadurch missbräuchliche Kabotage-Fahrten bekämpft werden können. Damit habe Österreich eine nicht-verpflichtende EU-Richtlinie umgesetzt, zeigte sich Peter Samt zufrieden. (Fortsetzung Bundesrat) see

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