Grüne/Voglauer: Spezielle Bedürfnisse des zweisprachigen Schulwesens in Kärnten dürfen nicht unberücksichtigt bleiben

Es braucht attraktive Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau eines qualitativen Minderheitenschulwesens

Wien (OTS) „Sparsamkeit und Effizienz ja, aber wenn es um die Ausbildung unserer Kinder geht, ist auch eine Sensibilität, abseits der Zahlen, gefragt. Und dies gerade im Bereich der zweisprachigen Volksschulen“, erklärt die Volksgruppensprecherin der Grünen, Olga Voglauer. Denn immerhin gebe es ein verfassungsgesetzlich abgesichertes Recht auf Elementarunterricht in der Minderheitensprache und auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen. „Dieses Recht hat gegenüber Wirtschaftlichkeitserwägungen natürlich immer Vorrang“, betont Voglauer.

In einem am Dienstag veröffentlichten Bericht empfiehlt der Landesrechnungshof Kärnten, insbesondere in Gemeinden mit mehreren kleinen Schulstandorten, die Errichtung von größeren Bildungszentren. Wie schon in einem Erstbericht zum Kärntner Pflichtschulwesen 2017, unterstreicht der Landesrechnungshof bestehendes Einsparungspotenzial, sieht in den Bildungszentren aber auch eine größere Attraktivität dank einer verbesserten Infrastruktur an einzelnen Standorten.

Mit Verweis auf die schmerzhaften Erfahrungen der Vergangenheit, die seit 1958 zur Schließung bzw. Umwandlung in Exposituren von 37 Volksschulen im Anwendungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes geführt haben, kritisiert Voglauer, dass die Empfehlungen des Landesrechnungshofes „nicht zu Ende“ gedacht sind. „Im Moment, wo man das Zusammenlegen von Schulen diskutiert, muss man auch die Auswirkungen auf das Minderheitenschulwesen bedenken. Hier gilt es, die speziellen Bedürfnisse der Lehrenden und der Kinder am Standort sowie bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen mit einfließen zu lassen.“

Im Zusammenhang mit den Standortoptimierungen, sieht die Volksgruppensprecherin der Grünen noch viele ungelöste Fragen: „Hier geht es darum, wie man die Attraktivität des Minderheitenschulwesens weiter ausbaut, statt sie zu untergraben. Ziel muss es sein, dass unsere Kinder von einem qualitativen zweisprachigen Unterricht in der Nähe ihres Wohnsitzes profitieren können und optimale Bedingungen für ihre persönliche und schulische Entwicklung vorfinden.“

Ungelöste Fragen sieht Voglauer auch im Hinblick auf Schulleiterbesetzungen bei Bildungsclustern. „Die Lehrbefugnis zum Unterricht in der Volksgruppensprache ist essenziell, um die Leitungsbefugnisse an einer zweisprachigen Schule entsprechend wahrnehmen zu können. Das muss selbstverständlich auch für zweisprachige Schulen gelten, die in Bildungsclustern zusammengefasst werden. Bevor wir ein Konzept zur Schulstandortoptimierung überhaupt diskutieren, müssen wir all diese Aspekte mit bedenken“, fordert Voglauer.

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