Grundbuchs-Novelle bringt Vereinfachungen und Digitalisierung

Die Treuhänderrangordnung wird gestärkt

Wien (PK) Die Stärkung und insbesondere die praktikablere Ausgestaltung der Treuhänderrangordnung ist die Hauptstoßrichtung der heute im Nationalrat einstimmig unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags genehmigten Grundbuchs-Novelle 2020. Konkret sieht der Entwurf eine Regelung für den Fall des Todes bzw. des Verlusts oder des Ruhens der Berufsberechtigung des Treuhänders vor. Zudem soll künftig die Beglaubigung der Unterschrift auf einem Rangordnungsgesuch oder einer Rangordnungserklärung durch einen Notar dessen Bestellung als Treuhänder nicht entgegenstehen. Dem beglaubigenden Notar wird es aber auch gestattet sein, eine Zustimmungserklärung zu beglaubigen.

Schließlich soll auch die Löschung der Anmerkung der Rangordnung vor Ablauf der gesetzlichen Frist geregelt werden. Erleichterungen bringt der Gesetzentwurf auch bei der Antragstellung und der Zustellung.

Die SPÖ befürchtete durch die Erleichterungen bei der Zustellung – die Anträge werden nur mehr den Vertretern zugestellt – eine Gefährdung der Rechtssicherheit für die Parteien. Selma Yildirim (SPÖ) brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ein, der jedoch nicht die erforderliche Mehrheit fand.

Zadić: Die Justiz soll stärker digitalisiert werden

Justizministerin Alma Zadić versuchte, die Bedenken der SPÖ auszuräumen. Die Regelungen seien dem übrigen Zivilrecht angeglichen, sagte sie. Außerdem sehe die Rechtsanwaltskammer sehr gute Regelungen vor, die Missbräuche hintanhalten.

Grundsätzlich werde mit der Novelle die Automatisierung und Digitalisierung vorangetrieben, betonte die Ministerin. Die Treuhänderrangordnung werden zugunsten der Papierrangordnung gestärkt.

Auch Johanna Jachs (ÖVP) zeigte sich überzeugt davon, dass es zu keinen Einschränkungen bei der Rechtssicherheit kommt. Sie unterstrich die Notwendigkeit der Entbürokratisierung und Vereinfachung. Das Grundbuch werde einer Verjüngungskur unterzogen, meinte sie, und wies darauf hin, dass auch Zustellungshürden fallen würden, da die Versendung per Mail möglich wird. Für Corinna Scharzenberger (ÖVP) stehen die Digitalisierung, einheitliche Standards und damit mehr Rechtssicherheit und eine Erleichterung der Antragstellung im Vordergrund. Begrüßt wurde die Novelle auch von Volker Reifenberger (FPÖ), der den angenommenen Abänderungsantrag aller Fraktionen initiiert hatte.

In den Debattenbeiträgen wurde insbesondere die Bedeutung des Grundbuchs für die Rechtssicherheit und Transparenz hervorgehoben. Mit dem Grundbuch sei Österreich beispielgebend gewesen, meinten etwa Agnes Sirkka Prammer (Grüne) und Harald Troch (SPÖ). Es hat großen Anteil an einem korrekten und sauberen Wirtschaften, sagte er, vor allem schaffe es Sicherheit im Wohnrecht. Johannes Margreiter (NEOS) hob vor allem die Bedeutung des Grundbuchs für den Wirtschaftsstandort hervor, es vermittle Rechtssicherheit.

Als zu hoch kritisiert wurden von einigen jedoch die Grundbuchgebühren. Das seien eigentlich keine Gebühren mehr, meinte Johannes Margreiter (NEOS), denn Gebühren sollten eigentlich nur die Kosten decken. (Fortsetzung Nationalrat) jan

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