Gruppenklage: Stunde der Wahrheit | Verein für Konsumenteninformation, 04.10.2017

VKI fordert im Interesse der KonsumentInnen alle Parteien auf, die Gruppenklage umzusetzen

Wien (OTS) - In Österreich gibt es derzeit kein ausreichendes Massenverfahren in der Zivilprozessordnung, Ansprüche von manchmal Tausenden Geschädigten zu bündeln und prozessökonomisch abzuarbeiten. Das zeigen die Anlegerskandale der vergangenen Jahre sowie der aktuelle VW-Dieselskandal. Vielen KonsumentInnen bleibt der Zugang zum Recht verwehrt, weil sie das Kostenrisiko, das mit einer Prozessführung verbunden ist, nicht tragen können. Diese Nachteile sollen durch die Einführung einer Gruppenklage und eines Musterverfahrens vermieden werden. 

Die bisher vom VKI praktizierte Sammelklage österreichischer Prägung hat eine ganze Reihe von Nachteilen. Neue effiziente Instrumente sind daher erforderlich. Dabei sind amerikanische Verhältnisse nicht zu befürchten. 

Die AK und der VKI haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 12. September dem Thema Nachdruck verliehen, seit Kurzem liegt dazu dem Nationalrat ein Initiativantrag vor, der Regelungen für eine Gruppenklage und weitere notwendige Instrumente zur besseren Durchsetzbarkeit von Massenschäden beinhaltet. Die Teilnahme an der Gruppenklage ist darin ausgewogen und niederschwellig ausgestaltet. SPÖ, FPÖ, Grüne, Neos und Liste Pilz haben sich bereits positiv dazu geäußert und im Rahmen einer an die Parlamentsfraktionen gerichteten VKI-Umfrage vor wenigen Tagen die Gruppenklage befürwortet (vgl. www.facebook.com/vkibr/). Eine Antwort der ÖVP ist bis dato nicht eingelangt. 

„Jetzt sind alle gefordert, den heute im Parlament zur Abstimmung kommenden Antrag und damit direkt die österreichischen KonsumentInnen zu unterstützen“, fordert der VKI. Neben der Gruppenklage sind im Antrag auch eine neue Musterklage und eine Gewinnabschöpfung – etwa bei irreführender Werbung – vorgesehen.

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