Härtefallfonds der Bundesregierung sichert zehntausende Arbeitsplätze im gemeinnützigen Sektor

Fundraising Verband begrüßt neuen Hilfsfonds, der auch von der Corona-Krise betroffenen NPOs zugutekommt

Die Bundesregierung sichert mit ihrem Hilfspaket den Fortbestand tausender österreichischer NPOs. Das ist ein bedeutender Schritt zur Sicherung der Arbeitsplätze und der Hilfsprojekte.

Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verband Austria

Durch den neuen Härtefallfonds erhalten die besonders betroffenen NPOs und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die nötige Unterstützung und können ihre wichtigen Tätigkeiten zugunsten der Gesellschaft fortführen.

Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verband Austria

Wien (OTS) Mit der Schaffung eines sogenannten Härtefallfonds hat die Bundesregierung einen zusätzlichen Hilfsfonds zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf Schiene gebracht. Dieser garantiert außerordentliche Förderungen durch die Wirtschaftskammer für Ein-Personen-Unternehmen, freie Dienstnehmer, Kleinstunternehmen und dezidiert auch für NPOs. Die Arbeitsplätze zehntausender Menschen im gemeinnützigen Sektor, der insgesamt 250.000 Beschäftigte aufweist, sind damit gesichert. Maximal eine Mrd. Euro sollen vom Krisenbewältigungsfonds dafür zur Verfügung stehen. Der Fundraising Verband begrüßt die Unterstützung des Sektors.

„Die Bundesregierung sichert mit ihrem Hilfspaket den Fortbestand tausender österreichischer NPOs. Das ist ein bedeutender Schritt zur Sicherung der Arbeitsplätze und der Hilfsprojekte.“
, bedankt sich Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verband Austria, für dieses politische Bekenntnis.

Während zahlreiche Hilfsorganisationen im In- und Ausland derzeit massiv gefordert sind, mussten andere ihr Programm gänzlich einstellen und haben derzeit keinerlei Einkünfte. „Durch den neuen Härtefallfonds erhalten die besonders betroffenen NPOs und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die nötige Unterstützung und können ihre wichtigen Tätigkeiten zugunsten der Gesellschaft fortführen.“, unterstreicht Lutschinger.

Besonders wichtig für den gemeinnützigen Sektor sind die neuen Regelungen für die Kurzarbeit. Waren gemeinnützige Vereine, die häufig keinen Kollektivvertrag haben, von der Kurzarbeit ausgeschlossen, so erlauben die neuen Richtlinien des AMS allen den Zugang. Damit können weitere Arbeitsplätze im gemeinnützigen Sektor gesichert werden.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Andreas Anker, Presse Fundraising Verband Austria, T: 0676/4214706, E: presse@fundraising.at

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