Handelsverband begrüßt Bundesrechtsbereinigungsgesetz sowie Deregulierungs-Offensive und gibt konkrete Empfehlungen

Strukturierte, flächendeckende Durchforstung und Eliminierung von Redundanzen und hinderlichen Überregulierungen sinnvoll – auch bei Behördenwegen und Vergebührung von Bestandsverträgen

Österreich ist ein Land mit extremer Regulierungsdichte und zu viel Bürokratie. Immer neue Auflagen und Gesetze erschweren es den heimischen Unternehmen, im globalen Wettbewerb mitzuhalten. Daher ist die von der Bundesregierung geplante, substantielle Entbürokratisierung und Deregulierung essentiell, um ein unternehmerfreundliches, innovatives Handlungsumfeld für alle zu schaffen.

Rainer Will

Die Digitalisierung verändert nicht nur den Handel, sondern auch die öffentliche Verwaltung. Daher ist die neue Online-Plattform oesterreich.gv.at ein logischer und sinnvoller Schritt, um den Bürgern lästige Behördenwege künftig zu ersparen. Wer würde nicht gerne seine Anträge und Verwaltungsanliegen bequem und unkompliziert am Heim-PC oder unterwegs am Smartphone einbringen?

Stephan Mayer-Heinisch

Eine gute Gelegenheit, um endlich auch die viel kritisierte Vergebührung von Bestandsverträgen neu zu regeln. Hiervon sind auch Mietvertrage betroffen. Das führt dazu, dass Startups und junge Handelsunternehmen mit Forderungen konfrontiert werden, die zwar gesetzlich gedeckt sind, allerdings statt beispielsweise einer halbjährlicher Abbuchung bereits für die Dauer des gesamten Mietverhältnisses geschätzt und meist für fünf Jahre im Vorhinein eingehoben werden.

Rainer Will

Wien (OTS) - Der Handelsverband begrüßt das Anfang Jänner von der neuen österreichischen Bundesregierung angekündigte Bundesrechtsbereinigungsgesetz und hofft auf eine zeitnahe Umsetzung bis Jahresende. "Österreich ist ein Land mit extremer Regulierungsdichte und zu viel Bürokratie. Immer neue Auflagen und Gesetze erschweren es den heimischen Unternehmen, im globalen Wettbewerb mitzuhalten. Daher ist die von der Bundesregierung geplante, substantielle Entbürokratisierung und Deregulierung essentiell, um ein unternehmerfreundliches, innovatives Handlungsumfeld für alle zu schaffen. Insbesondere die Reduktion von Gold Plating, vor allem in nicht sensiblen Bereichen, kann die Wirtschaft und auch die Beschäftigung stimulieren", ist Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will überzeugt.

Ebenso positiv bewertet der Handelsverband die Pläne der Bundesregierung, die Erledigung der zehn meistgenutzten Behördenanwendungen künftig auch online anzubieten. "Die Digitalisierung verändert nicht nur den Handel, sondern auch die öffentliche Verwaltung. Daher ist die neue Online-Plattform oesterreich.gv.at ein logischer und sinnvoller Schritt, um den Bürgern lästige Behördenwege künftig zu ersparen. Wer würde nicht gerne seine Anträge und Verwaltungsanliegen bequem und unkompliziert am Heim-PC oder unterwegs am Smartphone einbringen?", so Handelsverband-Präsident Stephan Mayer-Heinisch, der auf eine möglichst nutzerfreundliche und barrierefreie Plattform-Lösung hofft.

Vergebührung von Bestandsverträgen neu regel

Im Zuge eines Bundesrechtsbereinigungsgesetzes soll 2018 auch der gesamte Rechtsbestand des Bundes – vom Verwaltungsrecht über das Zivilrecht bis hin zum Strafrecht – überprüft und dabei auf Übererfüllung von EU-Recht (Gold Plating) kontrolliert werden. "Eine gute Gelegenheit, um endlich auch die viel kritisierte Vergebührung von Bestandsverträgen neu zu regeln. Hiervon sind auch Mietvertrage betroffen. Das führt dazu, dass Startups und junge Handelsunternehmen mit Forderungen konfrontiert werden, die zwar gesetzlich gedeckt sind, allerdings statt beispielsweise einer halbjährlicher Abbuchung bereits für die Dauer des gesamten Mietverhältnisses geschätzt und meist für fünf Jahre im Vorhinein eingehoben werden. Damit finanziert sich der Staat auf dem Rücken von Jungunternehmen vor, wohingegen letztere genau in der heiklen Startphase finanziell massiv belastet werden", bestätigt Rainer Will.

Die 1-prozentige Vergebührung knüpft an den jeweiligen Mietvertrag an, wobei bei befristeten Verträgen das vereinbarte Entgelt (inklusive Nebenkosten und Umsatzsteuer) über den Gesamtzeitraum des Vertrages (maximal 18 Jahre) herangezogen wird, bei unbefristeten Verträgen gilt der dreifache Jahreswert des Mietentgelts. "Bis dato wurde nur die Vergebührung von Mietverträgen für Wohnraum abgeschafft, nicht jedoch jene für Geschäftsflächen. Hinzu kommt: Der Gebührenbescheid wird oft 'vorläufig' ausgestellt, wenn noch Erhebungen des Vermieters laufen. Stattdessen sollte die Abrechnung halbjährlich und ex post auf Basis von tatsächlich entrichteten Miethöhen erfolgen, sofern dieses Relikt vergangener Zeiten nicht signifikant reduziert oder gänzlich abgeschafft werden kann", fordert Will.

Speed matters: Kapital-"lock-in" Effekte bei Vorsteuer-Bearbeitung

Oft ist es auch die lähmende Dauer von Routineprozessen, die dazu führen, dass Unternehmen lange auf ihnen zustehende Mittel warten müssen. Gerade in der investitionsintensiven Gründungsphase werden Vorsteueransprüche von Unternehmen vom Finanzamt oft wochenlang nicht rückgeführt. Dies führt zu einer ungerechten Kapitalbindung durch den Staat. Eine effizientere Handhabe würde mehr unternehmerische Planbarkeit ermöglichen sowie wesentlich dazu beitragen, dass Unternehmen liquide bleiben und weniger Betriebsmittelrahmen beanspruchen müssen.

Rückfragen & Kontakt:

Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Communications Manager
Tel.: +43 (1) 406 22 36 - 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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