Handelsverband begrüßt Öffnung des Non-Food Handels ab 14. April. Zweistufigkeit als Wermutstropfen.

Größere Geschäfte über 400m2 Verkaufsfläche und Shoppingcenter folgen erst am 2. Mai. Handelsverband hätte im Sinne der Fairness zeitgleiche Öffnung bevorzugt.

Wien (OTS) Der Handelsverband gratuliert der Bundesregierung für das – auch im internationalen Vergleich – hervorragende Krisenmanagement und die ersten Erfolge im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Österreich. Dank gebührt der Regierung auch für die heute angekündigte, schrittweise Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie, um die wirtschaftlichen Kollateralschäden zu reduzieren.

Kleine Geschäfte sowie alle Bau- und Gartencenter dürfen ab 14. April öffnen

„Der Handel ist mit seinen 600.000 Beschäftigten eine tragende Säule der Volkswirtschaft. Daher begrüßen wir die heute von der Regierung angekündigte Öffnung des stationären Non-Food Handels ab 14. April. Das ist für unsere Händler ein positives Signal hinsichtlich Planbarkeit und für die Konsumenten ein erster wichtiger Schritt Richtung neuer Normalität. Selbstverständlich hat die Gesundheit der Menschen für den österreichischen Handel oberste Priorität, weshalb alle Hygiene-Vorschriften penibel eingehalten werden“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Der Handelsverband konnte zwar durchsetzen, dass im Zuge der schrittweisen Öffnung nicht wie am Wochenende kolportiert zwischen klein, mittel und groß in 3 Stufen unterschieden wird. Allerdings wurde statt dem empfohlenen gleichzeitigen Start ab 14. April unabhängig von der Geschäftsgröße ein 2-stufiges Modell gewählt. Ab 14. April dürfen demnach „kleine“ Geschäfte unter 400 m2 Verkaufsfläche starten – das sind rund 75% aller Läden.

Differenzierung zwischen großen und kleinen Händlern als Wermutstropfen

Darüber hinaus dürfen auch alle Bau- und Gartencenter unabhängig von der Verkaufsfläche ab 14. April wieder öffnen – ebenfalls eine zentrale Forderung des Handelsverbandes, da deren Waren verderblich sind. Die verbleibenden „großen“ Geschäfte dürfen allerdings erst ab voraussichtlich 2. Mai wieder ihre Pforten öffnen.

„Es freut uns sehr, dass die wichtigsten Empfehlungen des Handelsverbandes Gehör gefunden haben und für die nächsten Tage und Woche nun Gewissheit besteht, wann und unter welchen Voraussetzungen die Geschäfte wieder aufsperren dürfen. Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass im Sinne der Fairness nicht zwischen großen und kleinen Händlern differenziert wird und alle zeitgleich wieder öffnen dürfen“, so Rainer Will.

Schutzmasken dürfen zu Selbstkosten verkauft werden

Ebenso begrüßen wir, dass das Bundeskanzleramt im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium den Vorschlag des Handelsverbandes aufgegriffen hat und den Händlern die Weiterverrechnung ihrer Selbstkosten für die Beschaffung der MNS-Masken an den Konsumenten erlaubt. Jeder Händler – egal ob klein oder groß – kann künftig selbst entscheiden, ob er seine Selbstkosten für die Schutzmasken weiterverrechnen oder diese kostenfrei bereitstellen möchte.

Gerade im hochfrequenten stationären Handel ist eine dauerhaft kostenfreie Ausgabe nicht aufrechtzuerhalten. Allein dem Lebensmitteleinzelhandel sind aufgrund der Schutzmaskenpflicht Mehrkosten von rund 15 Millionen Euro für die Zeitspanne von letztem Mittwoch bis zum Karsamstag entstanden.

Click&Collect kommt wohl nicht vor Ostern

Eine weitere zentrale Forderung des Handelsverbandes – die sofortige Erlaubnis von Click&Collect, also der Abholung vorbestellter Waren im Handel, analog zur – wird wohl vor Ostern nicht mehr umgesetzt werden. Viele Non-Food Händler hätten damit zumindest einen Teil ihrer hohen Verluste im Ostergeschäft auffangen können. Der Handelsverband bedauert, dass diese Empfehlung, welche die Gesundheit der Verbraucher nicht gefährdet, aber der heimischen Wirtschaft helfen würde, nicht sofort aufgegriffen wurde und erwartet sich nun zumindest eine ehestmögliche Umsetzung.

Handel hofft auf baldige Klärung der rechtlichen Unklarheiten

Damit sich die heimischen Händler jetzt bestmöglich auf die baldige Wiedereröffnung ihrer Geschäfte vorbereiten können, braucht es überdies noch dringend eine rechtliche Klarstellung der offenen Fragen.

  • Was geschieht mit kleinen Läden mit weniger als 400m2 Verkaufsfläche in Shoppingcentern?
  • Können größere Händler durch Absperrungen und räumliche Verkleinerung ihrer Geschäfte durch Zonierung ebenfalls bereits am 14. April aufsperren?
  • Welche Öffnungszeitenregelungen werden ab 14. April gelten?

Rückfragen & Kontakt:

Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Pressesprecher
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen