Hartinger-Klein: „Europäische Richtlinien müssen im Sinne des Verbraucherschutzes genützt werden“

Im Konsumentenschutzausschuss wurde über das Thema Internet of Things diskutiert.

Wien (OTS) In der heutigen Zeit sind immer mehr elektFische Geräte miteinander vernetzt. Zum Beispiel können Smart Fernseher, Alarmanlagen, Smart Cars und auch Backrohre über das Internet gesteuert werden. Das „Internet of Things“ erleichtert oftmals den Menschen das tägliche Leben.

Am 09.05.2019 fand im Konsumentenschutzausschuss ein Hearing zum Thema Internet of Things, im Speziellen auch zu Smart Cars statt. Der Ausschuss hat 11 Expertinnen und Experten aus den verschiedensten Institutionen der Zivilgesellschaft und Stakeholder geladen. Aus interdisziplinären Blickwickeln beleuchteten diese die Herausforderungen der neuen Technologien für die Verbraucherinnen und Verbraucher. In immer mehr Lebensbereichen sind diese mit vernetzten Dingen, die über das Internet miteinander kommunizieren, oder auch mittels Algorithmen automatisierte Entscheidungen treffen, konfrontiert. Im Zuge dessen wird eine große Anzahl von Daten gesammelt und verarbeitet, häufig ohne dass dies den Betroffenen bewusst ist. Damit wird der Datenschutz ein wesentlicher Faktor. Mit der EU Datenschutzgrundverordnung ist ein ausgewogenes Regularium geschaffen worden, das sicherstellen soll, dass Daten nur unter engen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen und insbesondere Auskunfts-, Widerspruchs- und Löschungsrechte bestehen.

Alle Expertinnen und Experten waren sich einig, dass die Datenschutzgrundverordnung eine gute Basis bietet, um den Herausforderungen des Internets of Things zu begegnen. Allerdings wurde auch betont, dass die Rechtsdurchsetzung entscheidend ist und vorangetrieben werden muss. Bei gerätebezogenen Daten stelle sich aber auch die Frage, ob diese überhaupt personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung seien. Auf europäischer Ebene wurden kürzlich mehrere Richtlinien beschlossen, die den Verbraucherschutz insbesondere betreffend Gewährleistung und Updates stärken werden. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Haftung. Auch hier wird der Bedarf veränderter Regelungen bereits geprüft. Weiters herrschte Konsens, dass die Bevölkerung zu wenig Informationen und Bewusstsein, sowohl über die Funktionen der vernetzten Dinge, als auch über deren Auswirkungen habe. Insgesamt müsse die Transparenz dieser Prozesse erhöht und der öffentliche Diskurs gefördert werden.

„Die Bildung muss auf allen Ebenen, bereits vom Schulalter an, forciert werden. Auch in der Ausbildung von Programmierern die die relevanten Algorithmen entwickeln, muss eine Sensibilität für die ethische Dimension ihrer Tätigkeit vermittelt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen geprüft und Spielräume der neuen europäischen Richtlinien im Sinne des Verbraucherschutzes genützt werden. Die Expertinnen und Experten haben heute eine Vielzahl von wichtigen Punkten aufgezeigt und ich appelliere an den Ausschuss, dass sich der Handlungsbedarf in einer engagierten Entschließung widerspiegelt,“ so die Ministerin.

Rückfragen & Kontakt:

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Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
+43 (1) 71100-86 2456
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