Hartinger-Klein soll Zulassung von medizinischem Hanf in Österreich prüfen

Gesundheitsausschuss verlangt überdies Bericht über mögliche Aufnahme schulärztlicher Daten ins ELGA-System

Wien (PK) - Die Liste Pilz macht sich bereits seit längerem für die Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Österreich stark. Es sei eindeutig belegt, dass Cannabisblüten bei SchmerzpatientInnen effektiv wirken und nicht süchtig machen, hatte der mittlerweile aus dem Nationalrat ausgeschiedene Abgeordnete Peter Kolba eine im Dezember des Vorjahrs eingebrachte Initative begründet. Überzeugen konnte er die Mehrheit des Gesundheitsausschusses des Nationalrats bislang zwar nicht, die Abgeordneten haben sich aber auf eine genauere Prüfung des Anliegens geeinigt und heute ein entsprechendes Ersuchen an Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein gerichtet. Auch hinsichtlich einer möglichen Aufnahme schulärztlicher Daten in das ELGA-System, ein Wunsch der NEOS, wird die Ministerin um einen Bericht ersucht.

Vertagt wurden zwei weitere Anträge der NEOS, die auf längere Öffnungszeiten für Apotheken und die Aufnahme von HIV-Tests in die Gesundenuntersuchung hinauslaufen.

Bericht über therapeutischen Einsatz von Cannabis soll Ende 2018 vorliegen

Konkret wird Hartinger-Klein von den Abgeordneten gebeten, den therapeutischen Einsatz von "Medizinalhanf" zu prüfen und bis zum 1. Jänner 2019 einen Bericht über zukünftige medizinische, rechtliche, organisatorische und ökonomische Rahmenbedingungen zum Einsatz von cannabishaltigen Arzneimitteln vorzulegen. Dabei sollen auch die Ergebnisse des vom Ausschuss durchgeführten Begutachtungsverfahrens sowie die Erfahrungen in Deutschland berücksichtigt sowie die Österreichische Ärztekammer, die Österreichische Apothekerkammer, der Österreichische Schmerzverband, die Gesundheit Österreich GmbH, die AGES, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und - in Hinblick auf die Vermeidung von Missbrauch - auch das Innenministerium eingebunden werden.

Basis für die Entschließung bildete der von der Liste Pilz eingebrachte Antrag ( 40/A(E) ), zu der in der heutigen Sitzung ein gemeinsamer Abänderungsantrag aller Fraktionen eingebracht und schließlich einstimmig beschlossen wurde. Ein rasches Gesetz wäre ihr zwar lieber gewesen als die Anforderung eines Berichts, sagte Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ), sie hofft aber, dass dieser nur ein Zwischenschritt zu anschließenden gesetzlichen Änderungen ist. Es gebe in Österreich 1,8 Millionen SchmerzpatientInnen, die Unterstützung und Hilfe brauchen, machte die Abgeordnete geltend.

Seitens der FPÖ wies Gerhard Kaniak darauf hin, dass die im Begutachtungsverfahren eingelangten Stellungnahmen ein differenziertes Bild zeigen. So sei mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es durchaus Indikationen gibt, in der die Anwendung von medizinischem Hanf sinnvoll wäre. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger habe demgegenüber die Kostenfrage aufgeworfen und auf erstattungsfähige Therapiealternativen aufmerksam gemacht, die billiger sind. Offen seien auch weitere Fragen wie die Herstellung und das Inverkehrbringen von Präparaten. Zudem gelte es zu beachten, dass Cannabis verschiedene Inhaltsstoffe habe. Man werde nicht zuletzt am Beispiel Deutschland sehen, ob sich die Sache bewähre.

Von einem ganz wichtigen Thema sprach Josef Smolle (ÖVP). Chronische Schmerzen seien schließlich eine Volkskrankheit. Allerdings ortet er noch Disksussionsbedarf, etwa was die Wirksamkeit von Cannabis-Produkten betrifft. Der Begriff Liberalisierung ist für ihn außerdem der falsche, es brauche ganz klare Regelungen wie bei den Opiaten. Ebenfalls für eine Prüfung des Anliegens der Lise Pilz sprach sich Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) aus. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein kündigte an, auch den Obersten Sanitätsrat mit der Ausarbeitung von Empfehlungen zu beauftragen.

Ministerin soll mögliche Aufnahme schulärztlicher Daten ins ELGA-System prüfen

Etwas länger, nämlich bis zum 1. September 2019, hat Hartinger-Klein Zeit, um dem Nationalrat einen Bericht darüber vorzulegen, inwieweit der Vorschlag der NEOS, schulärztliche Daten in das ELGA-System aufzunehmen, umgesetzt werden kann. Darin sollen auch die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Der im Antrag genannte Zeithorizont ergibt sich zum einen daraus, dass derzeit im Rahmen des Finanzausgleichs eine Arbeitsgruppe Schulgesundheit tagt, die sich auch mit der Aufnahme schulärztlicher Daten in ELGA beschäftigen wird. Ergebnisse sollen bis Ende 2018 vorliegen. Darüber hinaus tritt Anfang September eine Neufassung des Schulunterrichtsgesetzes in Kraft, die u.a. auch die Stellung und Tätigkeit von SchulärztInnen betrifft. Vor diesem Hintergrund sollen nicht nur die zum NEOS-Antrag ( 68/A(E) ) im Begutachtungsverfahren eingelangten Stellungnahmen, sondern auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und die Erfahrungen mit dem Vollzug der neuen Bestimmungen in den Bericht einfließen.

In der Debatte waren sich die Abgeordneten grundsätzlich einig, was die Einbeziehung von Schulärztedaten in das ELGA-System betrifft. In der Schule erreiche man viele Kinder und Jugendliche, es diene dem Gesundheitssystem insgesamt, wenn man die erhobenen Daten nutze, betonte etwa Antragsteller Gerald Loacker (NEOS). Die ÖVP begrüße jede Maßnahme, die ein rechtzeitiges Einschreiten bei Krankheiten wie Diabtes ermögliche, schloss sich Gabriela Schwarz (ÖVP) an. Laut Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) war ursprünglich ohnehin daran gedacht, auch SchulärztInnen in ELGA miteinzubeziehen, aufgrund des Widerstandes der Ärztekammer habe man dann aber davon Abstand genommen. Diese wollte, dass Amtsärzte draußen bleiben.

Offenbar habe bei der Ärztekammer mittlerweile ein gewisser Gesinnungswandel stattgefunden, interpretierte Gerhard Kaniak (FPÖ) die im Begutachtungsverfahren eingelangten Stellungnahmen. Er regte an, auch darüber nachzudenken, Daten vom Heeressanitätswesen und von Stellungen in ELGA aufzunehmen.

Der zum NEOS-Antrag von den Fraktionen gemeinsam eingebrachte Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen.

NEOS für Erweiterung der maximalen wöchentlichen Betriebszeit von Apotheken

Vom Ausschuss vertagt wurde hingegen ein Entschließungsantrag der NEOS, der darauf abzielt, die Betriebszeiten-Regelung für Apotheken nach dem Vorbild des Öffnungszeitengesetzes zu erweitern ( 70/A(E) ). Derzeit werden die Betriebszeiten für den Kundenverkehr für alle Apotheken eines Ortes einheitlich durch die Bezirksverwaltungsbehörde festgelegt. Diese Einschränkung widerspricht nach Ansicht von Gerald Loacker marktwirtschaftlichen Prinzipen und schadet damit nicht nur den PatientInnen, sondern auch engagierten ApothekerInnen, die gerne ein besseres Kundenservice anbieten würden. Apotheken sollte es daher freistehen, eigene Öffnungszeiten festzulegen.

Sowohl FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak als auch ÖVP-Mandatar Johann Höfinger verwiesen darauf, dass von den Bezirksverwaltungsbehörden bereits eine praktikable Lösung für die Mittagsöffnung angewendet werde. Diese werde auch in die in Ausarbeitung befindliche Novelle zum Apothekengesetz einfließen. Das wurde von Gesundheitsminister Hartinger-Klein bestätigt.

NEOS: HIV-Test soll in die Gesundenuntersuchung aufgenommen werden

Auch in Bezug auf die von den NEOS geforderte Einbeziehung von HIV-Tests in die Gesundenuntersuchung gibt es noch keine Entscheidung. Abgeordneter Loacker hatte entsprechende Erwägungen von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein bei einem Lifeball-Interview aufgegriffen und einen Antrag ( 285/A(E) ) eingebracht. Ein solcher Schritt wäre wünschenswert, da rund die Hälfte der HIV-Erkrankungen zu spät erkannt werden, betont er. Außerdem hält Loacker eine Aufklärungskampagne für erforderlich, da HIV und AIDS immer noch Tabu-Themen seien und oft zu Diskriminierung der Betroffenen führten.

Das Thema sei zweifellos wichtig, da unterdessen eine gewisse Sorglosigkeit in Bezug auf HIV eingekehrt sei, sagte Josef Smolle (ÖVP). Er begründete die Vertagung des Antrags damit, dass man an das Thema sensibel herangehen und zuerst klären müsse, wie man HIV-Tests in das System der Gesundenuntersuchungen einbauen könne, ohne dass sich jemand abgeschreckt oder diskriminiert fühle. Diesen Zugang vertrat auch Gerhard Kaniak (FPÖ). Er verwies darauf, dass ab Herbst Selbsttests angeboten werden, was ein wichtiger Schritt zu einem besseren Screening sei.

Allgemeine Übereinstimmung herrschte darüber, dass Untersuchungen stets auf freiwilliger Basis erfolgen sollten. In diesem Sinne äußerten sich etwa Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) und Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ), aber auch die Gesundheitsministerin betonte diesen Aspekt. Rendi-Wagner verwies darauf, dass Österreich zwar eine hohe Testquote habe, aber nicht gesichert sei, dass die Untersuchungen auch die richtigen Zielgruppen erreichen. Gesundheitsministerin Hartinger-Klein sagte dazu, das Problem sei ihr bekannt, sie werde daher mit dem Obersten Sanitätsrat Gespräche über die Erarbeitung einer entsprechenden Strategie führen, um mehr Treffsicherheit der Tests zu erreichen. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) gs/sox

Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/ParlamentWien
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen