Helga Krismer: Umwidmungsabgabe und verpflichtende Entwicklungskonzepte statt Bodenversiegelung

Für Grüne bleibt Raumordnungsgesetz von Stephan Pernkopf zahnlos

Es braucht eine echte Richtungsänderung in der Raumordnungspolitik in Niederösterreich, nur so wird ein Beitrag gegen die Klimakrise, versiegelte Böden und Verluste wertvoller Böden geleistet werden. Landeshauptfraustellvertreter Pernkopf ist angehalten ein klimafittes, innovatives Raumordnungsprogramm für unsere Gemeinden vorzulegen – das heute präsentierte bringt nur Einsparungen von Verwaltungsstunden in St. Pölten, aber nicht von verbauten Hektar Land.

Helga Krismer

St. Pölten (OTS) Die Novelle des Raumordnungsgesetzes wird von den Grünen NÖ abgelehnt. Landessprecherin Helga Krismer: „Stephan Pernkopf hat nach vielen Jahren das Ziel erkannt: Die Bodenversiegelung im Übermaß mit 3,5 ha pro Tag muss abgedreht werden. Aber seine Gesetzesnovelle schießt daneben und somit bleibt das Raumordnungsgesetz zahnlos!“

Als Raumordnungslandesrat repariert Stephan Pernkopf seine Fehlentscheidung aus dem Jahr 2014, wo er die Gemeinden von verpflichtenden Entwicklungskonzepten entbunden hat und verbindet dies jetzt mit einer Verfahrensvereinfachung. Ein strategisches Flächenmanagement mittels verpflichtender Entwicklungskonzepte als Teil der örtlichen Raumordnung kann die regionale und überregionale Fehlplanungen der Gemeinden in Kooperation mit dem Land verhindern. „Immerhin sehen 60% der Gemeinden das so und haben Entwicklungskonzepte. Damit auch die Allgemeinheit vom Gewinn einzelner bei Umwidmung profitiert, braucht es eine Umwidmungsabgabe und mehr Mut bei Raumordnungsverträgen. Und 40% der Gemeinden sollen wieder Entwicklungskonzepte vorlegen müssen“, so Helga Krismer.

Alternativ präsentieren daher die Grünen NÖ ein fünf Punkte Raumordnungsprogramm für unsere Gemeinden:

  1. Verbindliche Entwicklungskonzepte als Teil der örtlichen Raumordnungsprogramme der Gemeinden (Zeithorizont in den nächsten fünf Jahren)
  2. Der Gemeinderat muss bei Umwidmungswünschen einen Grundsatzbeschluss fassen (wie in Oberösterreich) und Abgleich mit Entwicklungskonzept herstellen. Damit ist nicht mehr die/der BürgermeisterIn alleinige Ansprechperson und AlleinentscheiderIn, ob ein Behördenverfahren aufgenommen wird.
  3. Umwidmungsverfahren wie bisher, aber digital, indem alle Stellungnahmen via Mausklick erfolgen und alle Stellungnahmen „realtime“ auf der Homepage der Gemeinde aufscheinen.
  4. Bauland wird mit Baupflicht für eine bestimmten Zeit belegt, damit umgewidmete Grundstücke nicht zu Spekulationsgrundstücken werden. Wird innerhalb der Frist nicht gebaut, fällt z.B. Bauland wieder auf Grünland zurück.
  5. Verpflichtende kommunale Umwidmungsabgabe (da Umwidmungen zu massiven Gewinnen einzelner führt), die den Gemeinden zu deren Infrastruktur zugutekommen soll.

Es braucht eine echte Richtungsänderung in der Raumordnungspolitik in Niederösterreich, nur so wird ein Beitrag gegen die Klimakrise, versiegelte Böden und Verluste wertvoller Böden geleistet werden. Landeshauptfraustellvertreter Pernkopf ist angehalten ein klimafittes, innovatives Raumordnungsprogramm für unsere Gemeinden vorzulegen – das heute präsentierte bringt nur Einsparungen von Verwaltungsstunden in St. Pölten, aber nicht von verbauten Hektar Land.“, schließt Helga Krismer ab.

Rückfragen & Kontakt:

Michael Pinnow
Pressesprecher der Grünen NÖ

Die Grünen im NÖ Landtag
Neue Herrengasse 1/Haus 1/2. Stock
3100 St. Pölten
Telefon Büro: 02742/9005 16702
Telefon mobil: 0676/944 72 69
michael.pinnow@gruene.at
www.noe.gruene.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen