Herkunftskennzeichnung: Wichtige Forderung des Tierschutzvolksbegehrens erfüllt!

Meilenstein wurde erreicht, Weg hat aber erst begonnen; Freude über Unterstützung in finaler Phase durch Minister Rudolf Anschober

Ein Meilenstein wurde heute erreicht – die Herkunftskennzeichnung ist eine von drei zentralen Hauptforderungen des Tierschutzvolksbegehrens. Seit zwei Jahren kämpfen wir dafür, nun wird es endlich Realität. Nur wenn wir wissen, was wir essen, können wir auch eine bewusste Konsumentscheidung treffen. Transparenz ist die Grundlage von Selbstbestimmtheit. Offen bleibt leider weiter die Gastronomie, in der nach wie vor ein System des Betrugs herrscht, wie es
Landwirtschaftskammer-Präsident Moosbrugger treffend formulierte. Dieses System werden wir nicht mit Freiwilligkeit, sondern nur mit Verpflichtung und Rückverfolgbarkeit durchbrechen. Heute sind wir einen wichtigen Schritt gegangen, der Weg hat aber erst begonnen. Gewisse blockierende Kreise in Industrie und Gastronomie sollten sich nun warm anziehen, denn wir werden die gezielte Verschleierung mit Sicherheit beenden“ so Sebastian Bohrn Mena, Initiator des
Tierschutzvolksbegehren.

Wien (OTS) Mit dem heutigen Beschluss einer verpflichtenden Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung, hat der Nationalrat eine zentrale Forderung des Tierschutzvolksbegehrens erfüllt. Offen bleibt die konkrete Ausgestaltung, eine Orientierung am Schweizer Modell wird empfohlen. Das Tierschutzvolksbegehren hat damit zu einem großen politischen Erfolg geführt, noch lange bevor es überhaupt im Parlament angelangt ist. Eine Entwicklung, die Hoffnung macht, zumal neben vielen anderen auch Bundesminister Rudolf Anschober heute noch einmal persönlich zur Unterschrift des Volksbegehrens aufgerufen hat.

Ein Meilenstein wurde heute erreicht – die Herkunftskennzeichnung ist eine von drei zentralen Hauptforderungen des Tierschutzvolksbegehrens. Seit zwei Jahren kämpfen wir dafür, nun wird es endlich Realität. Nur wenn wir wissen, was wir essen, können wir auch eine bewusste Konsumentscheidung treffen. Transparenz ist die Grundlage von Selbstbestimmtheit. Offen bleibt leider weiter die Gastronomie, in der nach wie vor ein System des Betrugs herrscht, wie es Landwirtschaftskammer-Präsident Moosbrugger treffend formulierte. Dieses System werden wir nicht mit Freiwilligkeit, sondern nur mit Verpflichtung und Rückverfolgbarkeit durchbrechen. Heute sind wir einen wichtigen Schritt gegangen, der Weg hat aber erst begonnen. Gewisse blockierende Kreise in Industrie und Gastronomie sollten sich nun warm anziehen, denn wir werden die gezielte Verschleierung mit Sicherheit beenden“ so Sebastian Bohrn Mena, Initiator des Tierschutzvolksbegehren.

Dieses kann noch bis kommenden Montag, 29. Juni 2020, unterschrieben werden. Weniger als 15.000 Unterschriften fehlen noch zur Überspringung der gesetzlichen Hürde von 100.000 Unterschriften und damit zur verpflichtenden Behandlung im Nationalrat. Neben der Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten die Umschichtung von Fördergeldern, hin zu einer klima- und tierfreundlichen Landwirtschaft, sowie die Koppelung der öffentlichen Beschaffung an Kriterien von Regionalität, Tierwohl und Umweltschutz, als Kernbausteine des Volksbegehrens.

Rückfragen & Kontakt:

Tierschutzvolksbegehren I +43 660 703 88 64

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