Himmelbauer: Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Hass im Netz

ÖVP-Sprecherin: Beschluss im Verfassungsausschuss passt zur Aktion „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“

Wien (OTS) Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und die damit verbundene Aktion „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ soll uns alle für dieses Thema sensibilisieren. Die Ministerinnen Edtstadler, Raab und Zadic haben im Ministerrat ein Paket gegen Hass im Netz auf den Weg gebracht – einen ersten, wichtigen Teil davon haben wir in der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses abgesegnet, sagt die ÖVP-Sprecherin für Telekommunikation und Netzpolitik, Abg. Eva-Maria Himmelbauer, anlässlich der Ausschusssitzung, in der das Kommunikationsplattformen-Gesetz beschlossen wurde.

„Mit diesem Gesetzesvorhaben reagieren wir auf die zunehmende Verbreitung von strafrechts-relevanten Inhalten auf Kommunikationsplattformen (Social Media) und wollen zu deren Eindämmung beitragen“, sagt Himmelbauer und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, „dass Hass im Netz zu einem großen Teil Hass und Gewalt gegen Frauen ist.“

Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung sieht eine ganze Reihe von Maßnahmen vor, um der zunehmenden Verbreitung von Hasspostings im Internet zu begegnen. „Wir müssen die immer mehr werdenden Fälle verbaler, psychischer und sexueller Angriffe und Beleidigungen verhindern. Dazu bedarf es umfassender Maßnahmen von der Prävention bis zur Sanktion. Die Strategie baut auf den beiden Säulen Plattformverantwortlichkeit und Opferschutz auf. Das heute beschlossene Gesetzesvorhaben betrifft die Sicherstellung der Plattformverantwortlichkeit“, erläutert Himmelbauer. Das Gesetzesvorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

– Auf den Plattformen ist ein effektives und transparentes Verfahren für Meldungen über (straf)rechtswidrige Inhalte vorzusehen, das u.a. sicherstellt, dass Nutzer leicht und ständig verfügbar Inhalte melden können und gegebenenfalls rasch gesperrt bzw. gelöscht werden (offensichtlich rechtswidrige, d.h. strafbare Inhalte innerhalb von 24h, sonstige rechtswidrige, d.h. strafbare Inhalte innerhalb von sieben Tagen), betroffene Nutzer über die Entscheidung über Löschung bzw. Sperrung der Plattform informiert und gelöschte bzw. gesperrte Inhalte sowie die zur Identifikation des Urhebers erforderlichen Daten zu Beweiszwecken, einschließlich zu Zwecken der Strafverfolgung für zehn Wochen gesichert werden.

– Zudem ist ein Überprüfungsverfahren bereitzustellen, wodurch der eine Meldung erstattende Nutzer sowie der Nutzer, dessen Inhalt gesperrt bzw. gelöscht wurde, eine Überprüfung der Entscheidung über eine (mangelnden) Sperrung bzw. Löschung durch die Plattform herbeiführen können.

– Anbieter der Kommunikationsplattformen haben über ihren Umgang mit Meldungen über rechtswidrige Inhalte in einem jährlichen Bericht, im Falle von Kommunikationsplattformen mit mehr als einer Million registrierten Nutzern halbjährlich, zu informieren.

– Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit haben die Anbieter einen verantwortlichen Beauftragten und einen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen. Kommen die Plattformen dieser Pflicht nicht nach und scheitern die Sanktionsmechanismen des Paragraph 10 daher mangels Zustellungsadresse, kann die Aufsichtsbehörde ein Zahlungsverbot an bekannte Schuldner der Plattformen (im Hinblick auf Verbindlichkeiten aus Geschäften zur kommerziellen Kommunikation) aussprechen und diese Schuldner zur Zahlung – mit schuldbefreiender Wirkung – an die Aufsichtsbehörde auffordern.

– Die Aufsichtsbehörde hat über einen Anbieter eine Geldstrafe bis zu zehn Millionen Euro zu verhängen, wenn eine der durch dieses Gesetz geschaffene Pflicht auf systemische Weise verletzt wurde. Der Entwurf sieht allerdings vor, dass zunächst ein Verbesserungsauftrag zu ergehen hat, bevor ein Verfahren zur Verhängung einer Geldstrafe eingeleitet wird.

– Eine Geldstrafe kann in bestimmten Fällen auch gegenüber verantwortlichen Beauftragten (bis zu 10.000 Euro), Zustellungsbevollmächtigten (bis zu 10.000 Euro) sowie bestimmten Personen, denen eine Führungsposition im Unternehmen zukommt (bis zu einer Million Euro), ausgesprochen werden. (Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

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