Homeoffice-Paket: Sozialausschuss setzt nun auch arbeitsrechtlichen Teil auf Schiene

Neue gesetzliche Bestimmungen sollen mit 1. April in Kraft treten

Wien (PK) Bereits Ende Februar hat der Nationalrat den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets beschlossen, nun ist auch der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil auf Schiene. ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne stimmten heute in einer außerplanmäßig einberufenen Sitzung des Sozialausschusses für eine entsprechende Gesetzesinitiative. Damit könnten die neuen Bestimmungen wie geplant am 1. April in Kraft treten. Zuvor müssen allerdings noch der Nationalrat und der Bundesrat zeitgerecht grünes Licht geben, wobei der Nationalrat voraussichtlich am 25. März über das Paket beraten wird. Ende 2022 ist, wie Arbeitsminister Martin Kocher betonte, eine Evaluierung vorgesehen.

Im Zuge der Debatte wurde das Gesetzespaket von einem Großteil der Abgeordneten begrüßt. Das Gesetz liege zwar etwas spät vor, es sei aber ein recht guter Wurf geworden, hoben etwa Verena Nussbaum und Christian Drobits namens der SPÖ hervor. Drobits zufolge wurden viele Forderungen der SPÖ umgesetzt, diese spiegelten sich im Entwurf wider. Nicht ganz zufrieden ist die SPÖ mit der Regelung der Dienstnehmerhaftpflicht, Nussbaum bedauerte zudem, dass eine Betriebsvereinbarung nicht erzwingbar sei. Mängel ortet Drobits darüber hinaus beim Datenschutz und der Datensicherheit, er will dazu noch einen eigenen Antrag einbringen.

Auch FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch bewertete das Gesetz „im Großen und Ganzen positiv“. Wesentlich im Sinne des Schutzes der Privatsphäre ist für sie, dass das Arbeitsinspektorat nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin eine Wohnung betreten darf, auch wenn sie ArbeitnehmerInnen empfehle, sich vom Arbeitsinspektorat ihren Arbeitsplatz anschauen zu lassen.

Seitens der Koalitionsparteien lobten unter anderem die beiden ÖVP-Abgeordneten Bettina Zopf und Gertraud Salzmann das Gesetzespaket. Die Rahmenbedingungen seien sinnvoll und gut geregelt, ohne dass diese ein Hemmschuh für individuelle Vereinbarungen sind, sagte Salzmann. Ausdrücklich hob sie außerdem wie viele andere Abgeordnete die Freiwilligkeit hervor. Was die Unfallversicherungsregelung betrifft, werde man im Zuge der Evaluierung sehen, wie diese sich auswirken werde.

Von einem „Work in Progress“ sprach Markus Koza (Grüne). Das Gesetz werde nicht alle Probleme des mobilen Arbeitens lösen, meinte er, es liege aber ein sinnvolles Instrument vor. Wichtig erscheint ihm der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, es gelte etwa die Integration von MitarbeiterInnen im Homeoffice in Weiterbildungsmaßnahmen sicherzustellen. Dass Homeoffice-Vereinbarungen grundsätzlich schriftlich zu erfolgen haben, hält Koza für notwendig, um nachträgliche Konflikte zu vermeiden.

NEOS sehen Gesetzespaket kritisch

Abgelehnt wurde der Entwurf lediglich von den NEOS. Weiter am Leben vorbei könne man ein Gesetz nicht schreiben, merkte Gerald Loacker etwa zur Notwendigkeit einer schriftlichen Homeoffice-Vereinbarung – mit einmonatiger Kündigungsfrist – an. Zudem vermisst er Regelungen für „Mobile Office“ und hält den Begriff „digitale Arbeitsmittel“ für zu unbestimmt. Auch Auseinandersetzungen zwischen Betroffenen und der AUVA, was nun tatsächlich ein Arbeitsunfall ist, sind seiner Meinung nach zu erwarten. „Da ist ein bisschen viel Sozialpartnerschaft drinnen“, das Gesetz bringe mehr Fragen als Antworten, so seine Conclusio.

Wenig Verständnis für die Kritik zeigte Klaus Fürlinger (ÖVP). Es sei keine liberale Haltung, Regelungen bis ins kleinste Detail zu fordern, erklärte er. Seiner Ansicht nach regelt das Gesetzespaket das Notwendigste und lasse gleichzeitig „das Leben ein bisschen seinen Lauf“.

Mustervereinbarungen für Datenschutz und Datensicherheit

Arbeitsminister Martin Kocher wies darauf hin, dass auch Studienergebnisse einer Homeoffice-Befragung in den Gesetzentwurf eingeflossen seien. Zwei Drittel aller Beschäftigten, die die Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten, würden auch gerne in Zukunft hybrid arbeiten, hob er hervor. Regelungen seien daher wichtig. Gleichzeitig kündigte er an, das Gesetz Ende 2022 zu evaluieren. Was Datenschutz und Datensicherheit betrifft gebe es sehr unterschiedliche Bedürfnisse von Unternehmen, sagte Kocher, das Arbeitsministerium werde hier Mustervereinbarungen anbieten.

Homeoffice nur bei Einvernehmen zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn

Mit dem Gesetzespaket (1301/A) wird unter anderem festgelegt, dass Homeoffice dann vorliegt, wenn die Arbeitsleistungen „in der Wohnung“ erbracht werden und darüber eine (schriftliche) Vereinbarung zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn getroffen wurde. Damit könne Homeoffice nur im Einvernehmen zwischen den Arbeitsvertragsparteien begründet werden, wird dazu in den Erläuterungen festgehalten. Genauer definiert wird der Begriff der Wohnung nicht, ÖVP und Grünen zufolge sollen dazu aber jedenfalls auch etwaige Nebenwohnsitze oder die Wohnung naher Angehöriger zählen. Ein Arbeitsplatz in einem öffentlichen Coworking-Space ist hingegen nicht umfasst.

Im Falle von regelmäßigem Homeoffice hat der Arbeitgeber gemäß dem Entwurf die erforderlichen digitalen Arbeitsmittel wie etwa einen Laptop oder notwendige Datenverbindungen bereitzustellen bzw., wenn anderes vereinbart wurde, einen angemessenen Kostenersatz zu leisten. Dieser kann auch pauschal erfolgen. Weder für überlassene digitale Arbeitsmittel noch für ein jährliches Homeoffice-Pauschale bis zu einer Höhe von 300 € sollen Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Im Arbeitsverfassungsgesetz wird eine rechtliche Grundlage für etwaige Betriebsvereinbarungen zum Bereich Homeoffice geschaffen, die als Basis für die erforderlichen Einzelvereinbarungen dienen können.

Gelöst werden kann eine unbefristet abgeschlossene Homeoffice-Vereinbarung laut Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz von beiden Seiten zum Ende eines Kalendermonats mit einer Frist von einem Monat. Voraussetzung dafür ist allerdings das Vorliegen wichtiger Gründe. Als Beispiele dafür werden in den Erläuterungen wesentliche Veränderungen in den betrieblichen Erfordernissen oder eine maßgebliche Änderung der Wohnsituation des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin genannt.

Den ArbeitsinspektorInnen wird es dem Entwurf zufolge nicht gestattet sein, die Wohnung von ArbeitnehmerInnen zur Kontrolle der Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes im Homeoffice zu betreten. Allerdings gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes auch bei Homeoffice uneingeschränkt, wie in den Erläuterungen hervorgehoben wird. Ebenso sind andere Schutzvorgaben wie eine angemessene Belichtung und Raumtemperatur sowie sämtliche datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.

Weiterhin zulässig wird ein Betreten der Wohnung durch das Arbeitsinspektorat mit Zustimmung des Dienstnehmers bzw. der Dienstnehmerin sein. Diese kann also eine Besichtigung des Homeoffice-Arbeitsplatzes vor Ort verlangen. Die seit 11. März 2020 geltende Bestimmung, wonach Unfälle auch dann Arbeits- bzw. Dienstunfälle sind, wenn sie sich im Homeoffice ereignen, wird ins Dauerrecht übergeführt.

Geregelt wird mit dem Gesetzespaket auch die Frage der Haftung bei Schäden in Zusammenhang mit Homeoffice, etwa was eine Beschädigung von digitalen Arbeitsmitteln wie Laptops betrifft. Demnach sind die geltenden Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes sinngemäß auch dann anzuwenden, wenn der Schaden durch mit dem Dienstnehmer bzw. der Dienstnehmerin im gemeinsamen Haushalt lebende Personen verursacht wurde. In den Erläuterungen wird in diesem Zusammenhang auf die Aufsichtspflicht des Dienstnehmers bzw. der Dienstnehmerin gegenüber Kindern und Haustieren verwiesen.

Mitverhandelt mit dem Koalitionsantrag wurde ein Entschließungsantrag der SPÖ (800/A(E)), der mit dem Beschluss des Homeoffice-Pakets als miterledigt gilt. Unter anderem nennt die SPÖ darin ein Gleichbehandlungsgebot in Unternehmen, was den Zugang zu Telearbeit, das Gehalt, Aufstiegsmöglichkeiten, gleitende Arbeitszeit und betriebliche Weiterbildung betrifft, und ein adäquater Unfallversicherungsschutz als Anliegen. Zudem ist es ihr wichtig, dass der Arbeitgeber alle notwendigen Betriebsmittel wie Handy, Computer und VPN-Netzwerke zur Verfügung stellt und auch für die technische Datensicherheit Sorge trägt.

„Hygiene Austria“: FPÖ blitzt mit Forderung nach Bericht ab

Die FPÖ nutzte die Debatte auch dazu, um die Causa „Hygiene Austria“ zur Sprache zu bringen. Abgeordnete Dagmar Belakowitsch forderte von Arbeitsminister Martin Kocher einen Bericht ein, in dem unter anderem sämtliche Überprüfungsschritte des Arbeitsinspektorats sowie damit zusammenhängende Kommunikationsvorgänge in der Arbeitsinspektion und im Arbeitsministerium dargelegt werden sollen. Ein dazu eingebrachter Entschließungsantrag fand jedoch nur die Unterstützung der SPÖ und damit keine Mehrheit.

Der Antrag erwecke den Verdacht, dass es zu politischen Absprachen gekommen sei, begründete ÖVP-Abgeordneter Klaus Fürlinger die Ablehnung der Initiative. Das sei aber auszuschließen. Es hätten mehrere Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat stattgefunden, ohne dass es zu Beanstandungen gekommen wäre.

Das bestätigte auch Arbeitsminister Kocher. Es seien keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen, erklärte er. Nicht ausschließen könne er, dass zu geringe Löhne gezahlt oder gesetzliche Bestimmungen betreffend Arbeitskräfteüberlassung missachtet worden seien. Das zu prüfen, sei aber keine Sache des Arbeitsinspektorats. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs


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