Hotellerie besteht auf der ihr vorenthaltenen Energieabgabenrückvergütung

Hotels verloren seit 2011 rund 20 Millionen Euro pro Jahr. EuGH-Generalanwalt: Einschränkung widerspricht dem Unionsrecht

Die Ausgrenzung der Dienstleistungsbetriebe, wodurch sich die Regierung rund 100 Millionen Euro pro Jahr sparen wollte, ist zum Bumerang geworden. Der Staat muss die vorenthaltenen Beträge an die Betriebe zurückzahlen. Dies muss endlich in diesem Sinne auch politisch entschieden werden.

Stefan Rohrmoser

Wien (OTS) - Die 2011 ausgesprochene Ausgrenzung heimischer Dienstleistungsbetriebe von der Energieabgabenrückvergütung wirbelt weiterhin gehörig Staub auf. Es geht dabei um die Rückzahlung größerer Millionenbeträge, welche den Hoteliers durch diese problematische Maßnahme vorenthalten und nun mit Nachdruck eingefordert werden. Der Ball liegt jetzt beim Finanzministerium. Dieses ist aufgefordert, sich dem Urteil des Bundesfinanzgerichts (BFG) Linz und dem Erkenntnis des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg anzuschließen, wonach eine Vergütung allein für Produktionsbetriebe dem Unionsrecht widerspricht. Aktuell liegt der Fall beim Verwaltungsgerichtshof, der derzeit klärt ob er ein Urteil fällen kann oder diesen wieder an den EuGH weiterreicht.

"Die Ausgrenzung der Dienstleistungsbetriebe, wodurch sich die Regierung rund 100 Millionen Euro pro Jahr sparen wollte, ist zum Bumerang geworden. Der Staat muss die vorenthaltenen Beträge an die Betriebe zurückzahlen. Dies muss endlich in diesem Sinne auch politisch entschieden werden.", betont Stefan Rohrmoser von der Prodinger Steuer- und Tourismusberatung zu der in diesen Tagen hinter den Kulissen wieder aktuell aufgeflammten Diskussion. 

Das Finanzministerium möchte anscheinend das derzeitige Gesetz nun schnell ändern, dass Dienstleistungsbetriebe wie Hotels die Kosten nicht zurückerstattet bekommen. 

Die Prodinger-Steuerexperten hatten, wie berichtet, in dieser Causa drei Musterfälle aufgegriffen. Einer dieser Fälle (Dilly Resort aus Windischgarsten) wurde vom Verfassungsgerichtshof an das BFG Linz zurückverwiesen. Dieses äußerte gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen die Einschränkung, die durch den Generalanwalt des EuGHs bestätigt wurden. Die Prodinger Steuerberatung hat alle Verfahrensschritte im erfolgreichen Instanzenzug selber finanziert und den genannten Hotelbetrieb dabei begleitet.

Durch den Verlust der Vergütungsfähigkeit verloren allein die heimischen Hotels seit 2011 rund 20 Millionen Euro pro Jahr. Besonders betroffen von der Ausgrenzung sind energieintensive Wellnesshotels. Thermenhotels kostete es jährlich 70.000 Euro und mehr an entgangenen Vergütungen.

Rückfragen & Kontakt:

PRODINGER STEUERBERATUNG
Stefan Rohrmoser
s.rohrmoser@prodinger.at

PRODINGER TOURISMUSBERATUNG
Thomas Reisenzahn
t.reisenzahn@prodinger.at
+43 6542 736 61 - 1644

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