Wien (OTS) – Die strafrechtlichen Ermittlungen werden auf Grundlage der Gesetze von den dazu berufenen Justizbehörden unter Mitwirkung der Organe der Kriminalpolizei konsequent fortgeführt.
„Es besteht kein Anlass sich von diesem rechtsstaatlichen Vorgehen durch Zurufe abbringen zu lassen“, erklären Justizminister Clemens Jabloner und Innenminister Wolfgang Peschorn gemeinsam.
Jeder Vorwurf der Befangenheit wird ernst genommen.
Die bisher in diesen sensiblen Untersuchungen anonym erhobenen Vorwürfe haben sich nach Prüfung nach dem Strafprozessrecht und dem Beamtendienstrecht als substanzlos herausgestellt.
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