Ibiza-Untersuchungsausschuss: Kontroverse Debatte im Nationalrat über Kürzungen beim Untersuchungsgegenstand

Untersuchungsausschuss gilt mit Behandlung im Plenum als offiziell eingesetzt

Wien (PK) Das von SPÖ und NEOS vorgelegte Verlangen auf Einsetzung des so genannten Ibiza-Untersuchungsausschusses stand heute in der Plenarsitzung des Nationalrats zur Debatte, nachdem der Geschäftsordnungsausschuss am Morgen grünes Licht dafür gegeben hatte – allerdings mit deutlichen Kürzungen durch ÖVP und Grüne (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 52/2020). Teile des Verlangens seien verfassungs- bzw. gesetzesmäßig unzulässig, begründen ÖVP und Grüne ihre Streichungen. Mit der heutigen Aufnahme der Beratungen im Plenum gilt der Untersuchungsausschuss nunmehr als offiziell eingesetzt – vorerst in dieser, nun gekürzten Form. Die Konstituierung wird bereits nach der heutigen Plenarsitzung erfolgen. SPÖ und NEOS wehrten sich vehement gegen die Kürzungen, wollen den Verfassungsgerichtshof anrufen und forderten eine Vorreihung des Themas an die Spitze der heutigen Tagesordnung.

Begründet wurde das Verlangen auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses seitens SPÖ und NEOS mit dem Verdacht, dass es unter der türkis-blauen Koalition zu Korruption, Untreue und Amtsmissbrauch gekommen sei. Die beiden Parteien wollen in diesem Sinn nicht nur die Vollziehung des Glücksspielgesetzes und Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG, sondern auch weitere Postenbesetzungen und Entscheidungen der Regierung in den letzten beiden Jahren prüfen. Auch etwaige politische Einflussnahmen auf die – von den zuständigen Behörden eingeleiteten – Ermittlungen nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos sollte der Ibiza-Untersuchungsausschuss unter die Lupe nehmen.

ÖVP und Grüne haben nun jene Bereiche aus dem Untersuchungsgegenstand bzw. den Beweisthemen gestrichen, die ihrer Ansicht nach nicht mit dem Thema Casinos Austria bzw. mit dem Glücksspielkomplex in Zusammenhang stehen. Damit ist auch der Aspekt, ob es politische Einflussnahmen auf die behördlichen Ermittlungen nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos gegeben hat, zumindest vorerst weggefallen.

Was demzufolge untersucht werden kann, sind Postenbesetzungen bei der Casinos Austria AG, etwaige Gesetzesvorhaben im Glücksspielbereich, die Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes und straf- und disziplinarrechtliche Ermittlungen im Umfeld des Glücksspielkonzerns. Aber auch die Umwandlung der staatlichen Beteiligungsholding ÖBIB in eine Aktiengesellschaft (ÖBAG) und die Bestellung von ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid kann unter die Lupe genommen werden.

SPÖ und NEOS: Massiver Protest gegen Vorgehensweise von ÖVP und Grünen

Bereits zu Beginn der Sitzung legte SPÖ-Abgeordneter Jörg Leichtfried Protest gegen die Vorgangsweise der Regierungsparteien ein. Mit „schwarz-grüner Mehrheit“ sei heute der Untersuchungsgegenstand „auf das zurechtgestutzt“ worden, „was die Mehrheit als akzeptabel findet“. Seiner Ansicht nach handelt es sich dabei um den unverhohlenen Versuch von ÖVP und Grünen, zu verhindern, dass Gesetzeskauf, Postenbesetzungen in staatsnahen Unternehmen, die Reform der FMA und die Soko-Ibiza untersucht werden. Dies stelle einen Anschlag auf einen Teilaspekt des parlamentarischen demokratischen Systems dar, kritisierte Leichtfried – nämlich auf das Untersuchungsausschuss-Minderheitenrecht. Kai Jan Krainer (SPÖ) ortet darüber hinaus eine willkürliche „Zensur“ seitens der Grünen und sprach von einem schwarzen Tag für den Parlamentarismus. Die Opposition könne nicht akzeptieren, dass Minderheitenrechte derart beschnitten würden, schloss sich Eva Maria Holzleitner (SPÖ) der Kritik an. Christoph Matznetter (SPÖ) warf den Grünen vor, sich „einlullen“ zu lassen und „die Mauer zu machen“, was ihm vor allem hinsichtlich des von den Grünen miterkämpften U-Ausschuss-Minderheitenrechts absolut unverständlich sei. Dem schloss sich Katharina Kucharowits (SPÖ) an und warf den Grünen politische Willkür und „unwürdige Argumentation“ vor. Auch Nurten Yılmaz (SPÖ) kann nicht nachvollziehen, warum verhindert werde, dass das „Ibiza-Video“ und alles darin Gesagte geprüft werden kann.

Als „besonders schlechte neue Art von Stil“ titulierte Stephanie Krisper (NEOS) die Vorgehensweise der Regierungsparteien. Außerdem seien fast alle Beweisthemen aus dem Verlangen herausgestrichen worden. Man habe nun einen Ibiza-Untersuchungsausschuss ohne „Ibiza“, kritisierte auch Nikolaus Scherak seitens der NEOS. Was unter Schwarz-Blau passiert sei, sollte aus seiner Sicht als Ganzes untersucht werden, statt den Untersuchungsgegenstand zu „filetieren“. Nun müsse der VfGH entscheiden. In Richtung Grüne bezeichnete Scherak die Vorgehensweise als deren „Selbstaufgabe“.

ÖVP und Grüne pochen auf verfassungsrechtliche Vorgaben

Abgeordnete der ÖVP und der Grünen pochten demgegenüber auf die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das Minderheitenrecht zum U-Ausschuss umfasse den Grundsatz, dass es sich beim Untersuchungsgegenstand um einen abgeschlossenen Vorgang zu handeln habe, unterstrich August Wöginger seitens der ÖVP. Klaus Fürlinger (ÖVP) betonte dazu, das Minderheitenrecht sei selbstverständlich zu achten, darum konstituiere sich der Untersuchungsausschuss bereits heute. Die Beschreibungen zu den Untersuchungen seien aus seiner Sicht aber für sinnvolle Aufklärungsarbeit einfach ungenügend. Die Verfassungskonformität habe nun der VfGH zu entscheiden und nicht eine politische Diskussion, unterstrich Wolfgang Gerstl (ÖVP) dazu. Der U-Ausschuss könne sofort zu arbeiten beginnen, daher würden die Vorwürfe ins Leere gehen.

Aus Sicht von Sigrid Maurer (Grüne) stellt das Problem eine unzulässige Sammlung von Themen bzw. zu allgemeine Beweisformulierungen in der Vorlage dar. Es gelte daher, rechtlich zu klären, was zulässig sei – genau das soll nun der VfGH als höchste Instanz beurteilen, aus ihrer Sicht auch, um einer potenziellen Aushöhlung des Instruments entgegenzuwirken. Ein Untersuchungsausschuss dürfe außerdem nicht zum Wettbewerb verkommen, wer sich am meisten empört, warf Nina Tomaselli (Grüne) zur Debatte ein. Am Ende müssen Lösungen stehen, sagte sie. Es sei die gemeinsame Aufgabe, Korruption aus der Politik zu fegen und die Integrität wieder herzustellen, ist sich Tomaselli mit David Stögmüller (Grüne) einig. Michel Reimon (Grüne) kann die „Show“, wie er sagte, nicht nachvollziehen. Wenn sich ein „Kraut-und-Rüben-Ausschuss“ eben nicht ausgehe, wäre der Weg doch einfach derjenige, zwei U-Ausschüsse zu machen.

Auch Christian Hafenecker (FPÖ) hätte gerne alle Vorwürfe geprüft, wie es im Verlangen stand, wie er sagte. Man werde heute nun den U-Ausschuss konstituieren, mit den unstrittigen Punkten beginnen und warten, was der VfGH entscheidet.

Ibiza-U-Ausschuss: 13 Mitglieder, Verfahrensrichterin erstmals Frau

Der Ibiza-Untersuchungsausschuss wird sich bereits nach Ende der heutigen Nationalratssitzung konstituieren. Fünf Abgeordnete können von der ÖVP, drei von der SPÖ, je zwei von der FPÖ und den Grünen sowie ein Mandatar von den NEOS in die Reihen der insgesamt 13 Mitglieder des Ibiza-Untersuchungsausschusses nominiert werden. Das gleiche gilt für die 13 Ersatzmitglieder. Den Vorsitz hat gemäß Verfahrensordnung Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka inne.

Der Untersuchungszeitraum dieses nunmehr 26. Untersuchungsausschusses in der Zweiten Republik erstreckt sich vom 18. Dezember 2017 bis zum 10. Dezember 2019. Zur Verfahrensrichterin wurde im Geschäftsordnungsausschuss mit der früheren OGH-Vizepräsidentin Ilse Huber erstmals eine Frau gewählt. Ihr Stellvertreter ist der ehemalige OLG-Vizepräsident Wolfgang Pöschl. Über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen werden Rechtsanwalt Andreas Joklik als Verfahrensanwalt und Barbara Weiß, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, als seine Stellvertreterin wachen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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