„IM ZENTRUM“: Einsperren auf Verdacht – Was darf der Rechtsstaat?

Am 3. März um 22.10 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) - Die Ermordung eines leitenden Beamten in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat eine Grundsatzdebatte über die Frage ausgelöst, wie wehrhaft der Rechtsstaat ist. Tatverdächtig ist ein 34-jähriger türkischer Asylwerber. Die Regierung nimmt den Fall zum Anlass, um die verfassungsgesetzlichen Weichen für eine sogenannte Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber zu stellen. Die Opposition, Verfassungsrechtler und Menschenrechtsexperten warnen davor, Menschen auf Verdacht in Haft zu nehmen. Zuletzt hat sogar die katholische Bischofskonferenz vor einem Anschlag auf die Menschenrechte gewarnt und Vergleiche mit Diktaturen angestellt. Wäre eine solche Sicherungshaft überhaupt im Einklang mit Menschenrechten und europäischen Verpflichtungen? Hätte der Mord in Dornbirn verhindert werden können? Warum soll ein solches Gesetz nur für Asylwerber gelten und nicht auch für österreichische Gewalttäter? Und werden die Oppositionsparteien bei ihrem klaren Nein zur Sicherungshaft bleiben? Darüber diskutieren am Sonntag, dem 3. März 2019, um 22.10 Uhr in ORF 2 bei Claudia Reiterer „IM ZENTRUM“:

Walter Rosenkranz
Klubobmann, FPÖ

Karl Mahrer
Nationalratsabgeordneter, Sprecher für Polizeiangelegenheiten, ÖVP

Jörg Leichtfried
stv. Klubobmann, SPÖ

Beate Meinl-Reisinger
Klubobfrau, NEOS

Peter Pilz
Sicherheitssprecher, JETZT (Liste Pilz)

Rückfragen & Kontakt:

http://presse.ORF.at

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