Immer wieder Probleme mit unseriösen Leasingfirmen – AK erkämpft 4.000 Euro für geprellten Leiharbeiter

Linz (OTS) Immer wieder muss die Arbeiterkammer Oberösterreich für Mitglieder vor Gericht gehen, die von unseriösen bis kriminellen Arbeitskräfteüberlassern um ihren Lohn geprellt wurden. So auch für einen Lagerarbeiter aus Linz, der rund eineinhalb Monate als Leiharbeiter in einer großen Handelsfirma eingesetzt war und nie ordnungsgemäß bezahlt wurde. Die AK musste die Firma, die ihn dorthin überlassen hatte, klagen und nachdem sie auch einem rechtskräftigen Zahlungsbefehl nicht Folge leistete, einen Exekutionsantrag stellen. Erst nachdem eine Konkurseröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde, konnte die AK die offenen Ansprüche des Arbeitnehmers beim Insolvenz-Entgelt-Fonds einholen. Mehr als ein Jahr nach Ende des Arbeitsverhältnisses bekam der Arbeitnehmer endlich die offenen 4.000 Euro nachgezahlt.

 Im Bemühen, unbedingt einen Arbeitsplatz zu finden, geraten leider immer wieder Arbeitnehmer/-innen an höchst unseriöse Arbeitgeber. In diesem Fall vermittelte ein Freund dem Arbeitsuchenden ein Treffen mit dem angeblichen Chef einer Leiharbeitsfirma in einer Linzer Pizzeria. Der Arbeitsuchende vereinbarte mit dem „Chef“ einen Einsatz ab dem folgenden Montag bei einer größeren Handelsfirma als Lagerarbeiter und erhielt von diesem Arbeitszeitaufzeichnungsformulare einer Leasingfirma.

 Wie vereinbart, begann der Mann bei der Handelsfirma zu arbeiten. Als er später die Anmeldung zur Sozialversicherung erhielt, stellte er fest, dass er bei einer ganz anderen Firma aus Wien angemeldet worden war. Zur Rede gestellt, behauptete der „Chef“, die beiden Firmen würden zusammenarbeiten. Als er dann auch noch sein Entgelt nicht ordnungsgemäß bezahlt bekam und Zahlungsaufforderungen erfolglos blieben, erklärte er nach eineinhalb Monaten seinen berechtigten vorzeitigen Austritt und wandte sich an die Linzer Arbeiterkammer um Hilfe. Zum Glück hatte er genaue Arbeitszeitaufzeichnungen geführt und diese von dem Unternehmen, an das er überlassen worden war, bestätigen lassen.

 Die AK-Experten/-innen stellten fest, dass die Firma, bei der er gemeldet gewesen war, zwar mehrere Gewerbeberechtigungen hatte, jedoch keine für die Überlassung von Arbeitskräften. Sie hätte den Arbeitnehmer daher gar nicht überlassen dürfen. Auf Grund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen war dennoch der Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung anwendbar. Die AK berechnete die offenen Ansprüche und machte sie schriftlich geltend.

 Der Arbeitgeber beantwortete weder das Interventionsschreiben noch beglich er die offenen Ansprüche des Arbeitnehmers. Die AK vertrat den Mann vor Gericht, erwirkte einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl und musste, als die Firma immer noch nicht zahlte, einen Exekutionsantrag stellen. Während des Exekutionsverfahrens wurde eine Konkurseröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Erst dann konnte die AK das Geld beim Insolvenz-Entgelt-Fonds beantragen, der dem Mann die ihm zustehenden rund 4.000 Euro überwies.

 „Ohne den kostenlosen Rechtschutz durch die Arbeiterkammer könnten sich die meisten Betroffenen solch aufwändige Gerichtsverfahren nicht leisten“, betont AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. „Es hat zwar ein Jahr gedauert, aber wir freuen uns, dass wir unserem Mitglied zu seinem Recht und seinem Geld verhelfen konnten.“

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich
Ulrike Mayr, MSc
+43 (0)50/6906-2193
ulrike.mayr@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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