Industrie zu AK/ÖGB: Entlastung nicht schlechtreden

IV-GS Neumayer: Konkrete Steuerreformpläne abwarten – KÖSt-Senkung stärkt nachweislich Wirtschaftsstandort, Wachstum und Beschäftigung – Auch Arbeitnehmer profitieren

Wien (OTS) „2019 muss für Österreich, für die Menschen und Unternehmen im Zeichen einer spürbaren Entlastung stehen. Dazu braucht es eine umfassende Steuerreform, wie von der Bundesregierung angekündigt. Konkrete Pläne liegen dafür noch keine am Tisch. Diese gilt es abzuwarten, anstatt notwendige Entlastungen lediglich auf der Basis von Vermutungen schlechtzureden“, betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, am heutigen Donnerstag zu den Aussagen von ÖGB und AK. Klar sei, dass man sich die Gegenfinanzierung wie bei jeder Reform dieser Art genau ansehen müsse. Jedoch schon im Vorfeld zu warnen, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Entlastung ohnehin selbst bezahlen werden müssen, grenze jedoch einmal mehr an Panikmache. „Es gilt, die Fakten abzuwarten und dann sachlich darüber zu diskutieren“, stellte Neumayer daher klar.

Hinsichtlich der heute sowohl im Rahmen einer Studie der Arbeiterkammer (AK) als auch vom ÖGB-Präsidenten Wolfgang Katzian thematisierten Senkung der Körperschaftsteuer (KÖSt) würde sich diese zweifellos positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze auswirken. „Mit 25 Prozent liegt Österreich bei der KÖSt deutlich über dem EU-Durchschnitt von 21,9 Prozent. Eine Senkung würde einerseits die Investitionstätigkeit der bereits angesiedelten Unternehmen ankurbeln und andererseits den Standort Österreich für Neuansiedelungen und Investitionen attraktiver machen. Im Zuge der letzten Steuerreform gab es keine Entlastung der Unternehmen. Es ist daher hoch an der Zeit hier nachzujustieren“, so Neumayer, der insbesondere auf den Vorschlag der Industrie für eine Halbierung der KÖSt auf nicht-entnommene Gewinne verwies: „Eine solche Maßnahme brächte einen enormen Investitionsanreiz, da eben nur reinvestierte Gewinne begünstigt werden. Es profitieren das Unternehmen als Ganzes und vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch neue, sichere Arbeitsplätze.“

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren ebenso von KÖSt-Senkung

Quantitativ käme es gemäß Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria u.a. zu einer Steigerung des BIP um rund 0,9 Prozentpunkte, einer Investitionszunahme von rund zwei Prozent, die Beschäftigung würde um rund 0,3 Prozent steigen – das wären rund 12.000 neue Arbeitsplätze. Gleichzeitig würden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer indirekt um rund 1,5 bis 2,2 Mrd. Euro entlastet werden, da eine KÖSt-Senkung nicht nur zu mehr Jobs, sondern auch zu einer höheren Lohnsumme führen würde. „Die Senkung der KÖSt um einen Euro bewirkt eine Erhöhung der Lohnsumme um 0,5 bis 0,75 Euro. Die Arbeitnehmer profitieren somit zu mindestens 50 Prozent von der Steuersenkung – diese Entlastung wird allerdings durch die Lohnsteuer sowie die sonstigen lohnabhängigen Abgaben geschmälert. Die restlichen 50 Prozent fließen in Investitionen – und sichern wiederum Arbeitsplätze“, so Neumayer der abschließend betonte: „Eine Senkung der KÖSt wäre mitnichten ohne spürbare, positive Effekte für Menschen und Unternehmen – insbesondere die Variante einer Halbierung auf nicht-entnommene Gewinne könnte einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung, zu einem wettbewerbsfähigen Standort und sicheren Jobs leisten.“

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