Information der Datenschutzbehörde zum Coronavirus (COVID-19)

Die Datenschutzbehörde informiert, unter welchen Umständen Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) im arbeitsrechtlichen Kontext verarbeitet und ausgetauscht werden können und dürfen.

Wien (OTS) Zur Bekämpfung der Infektionsverbreitung am Arbeitsplatz und zur Sicherstellung einer effizienten Kommunikation kann es notwendig sein, dass die privaten Kontaktdaten der ArbeitnehmerInnen durch den Arbeitgeber erhoben werden.

Es steht ein Musterformular zur Verfügung, das zur Erhebung der privaten Kontaktdaten verwendet werden kann. Das Musterformular erfüllt sämtliche datenschutzrechtliche Voraussetzungen, wie insbesondere die Informationspflicht gegenüber den Betroffenen.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass Kriminelle vermehrt die allgemeine Verunsicherung missbrauchen, um sich Zugang zu Daten oder Finanzdaten von Menschen zu verschaffen.

Es wird ein Informationsblatt zum Thema Datensicherheit und Home-Office bereitgestellt, welches am Arbeitsplatz geteilt werden kann. Im Informationsblatt sind mehrere Beispiele für Betrugsversuche von Kriminellen angeführt.

Die genannten Dokumente stehen zum Download auf der Webpage der Datenschutzbehörde bereit: www.dsb.gv.at

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Andrea Jelinek
Leiterin Österreichische Datenschutzbehörde
Tel.: +43 1 52 1 52 2550
E-Mail: dsb@dsb.gv.at

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Quelle

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