Inklusive Bildung im NAP 2022 bis 2030 darf keine Alibiaktion werden

Von einem inklusiven Bildungssystem für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung sind wir weit entfernt, so der Elternverein Integration Wien

Wien (OTS) Seit Oktober 2008 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich in Kraft. Von 2012 bis 2020 gab es einen ersten Nationalen Aktionsplan (NAP) der die Ziele der Konvention in Österreich verwirklichen sollte.

Viel zu wenig hat sich seither getan! Es gibt zu wenig Plätze für Kinder mit Behinderung in den Kindergärten, für jeden integrativen Platz in einer allgemeinen Schule wie Volksschule, AHS-Unterstufe oder Mittelschule, müssen Eltern kämpfen. Fehlende Assistenz aber auch ein unzureichendes Nachmittagsbetreuungsangebot machen es oft unmöglich, dass Kinder mit Behinderung Regelschulen besuchen“, so Klaus Priechenfried, Vorsitzender des Elternvereins Integration Wien. Von weiterführenden höheren Schulen sind sie überhaupt ausgeschlossen, da die gesetzlichen Grundlagen fehlen“, betont Priechenfried. Inklusive Bildung ist ein Grundrecht für alle Menschen. Jedoch in der Praxis ein Gnadenakt“, ergänzt Peter Jauernig, Vorstandsmitglied von Integration Wien.

Aufgrund des bisherigen Prozesses sind wir besorgt, dass der zweite NAP Behinderung 2022 bis 2030 punkto inklusiver Bildung nun wieder keine Erfolge bringt“, so der Vorstand von Integration Wien. Das Kapitel Bildung für den NAP muss seitens des Bildungsministeriums bis Ende April 2021 fertiggestellt sein. Um Menschen mit Behinderungen, Organisationen und andere Vertreter*innen in den Erstellungsprozess einzubeziehen, hat das Bildungsministerium knapp vor dem Endtermin übereilt zwei runde Tische organisiert. Erst danach wurde ein Strategie- und Positionspapier zu Inklusiver Bildung und Sonderpädagogik vom Beratungsgremium des Bundesministers vorgelegt. Dieses wurde jedoch ‚im stillen Kämmerlein‘, unter Ausschluss von Menschen mit Behinderung, Angehörigen und ihrer Organisationen geschrieben. „In diesem Dokument fehlen Ausgangslage, Ziele, Maßnahmen, Indikatoren und so weiter, so Jauernig. Generell entsteht in diesem ganzen Prozess der Eindruck, dass Menschen mit Behinderung vom Gestaltungsprozess ausgeschlossen bleiben. Das ist bestenfalls Alibi-Politik, Partizipation ist das nicht.“

Wir fordern die Politik auf, ihrer Verpflichtung zum Auf- und Ausbau eines inklusiven Bildungssystems endlich nachzukommen, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt. Das Zusammenleben von Personen mit und ohne Behinderung muss im Kindes- und Jugendalter beginnen, sonst wird es später immer schwerer die Trennung wieder aufzuheben“, so Priechenfried und Jauernig abschließend.

Über Integration Wien: Der Elternverein „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen – Integration Wien“ arbeitet seit über 30 Jahren für die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. www.integrationwien.at

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Klaus Priechenfried (Vorstandsvorsitzender)
info@integrationwien.at
Mobil: +43 676 847331160

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