Innenausschuss gibt grünes Licht für Initiative gegen Frauenmorde

Neue Sicherheitsstandards für Personalausweise und Reisepässe

Wien (PK) Vor dem Hintergrund der jüngsten Frauenmorde in Österreich wurde ein Antrag der Regierungsparteien im heutigen Innenausschuss des Nationalrats einstimmig beschlossen. Dieser sieht vor, dass Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermitteln dürfen, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde. Zur Durchsetzung des Annäherungsverbots sollen künftig Namen und Kontaktdaten gefährdeter Personen in einer zentralen Gewaltschutzdatei gespeichert werden.

Ebenfalls einstimmig wurden neue Sicherheitsstandards für Personalausweise und Reisepässe auf den Weg gebracht. Weitere Beschlüsse betrafen ein Abkommen für Sicherheit bei Fußballspielen und Sportveranstaltungen sowie die Verlängerung von COVID-19-Sonderregelungen im Fremdenrecht. Debattiert wurden Berichte über den Budgetbedarf aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds sowie über eine Schulungsoffensive bezüglich vorurteilsmotivierter Straftaten. Vertagt wurde ein SPÖ-Antrag hinsichtlich alternativer Geschlechtseinträge.

Stalking: Übermittlung von personenbezogenen Daten an Interventionsstellen

Einstimmig befürworteten die Abgeordneten einen Initiativantrag (1658/A) der Regierungsparteien. Dieser vor dem Hintergrund der jüngsten Frauenmorde in Österreich eingebrachte Antrag

soll klarstellen, dass Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermitteln dürfen, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde. Dies gelte besonders im Falle von Stalking. Der Antrag wurde durch einen Gesamtabänderungsantrag der Regierungsparteien, der im Ausschuss direkt eingebracht wurde, inhaltlich erweitert. Dieser sieht nun zusätzlich vor, dass Namen und Kontaktdaten von gefährdeten Personen in einer zentralen Gewaltschutzdatei gespeichert werden sollen. Dies sei für die Durchsetzung des Annäherungsverbots entscheidend. Außerdem wird präzisiert, dass die mindestens sechs Stunden dauernde Gewaltpräventionsberatung innerhalb von 14 Tagen starten soll.

Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) betonte, dass man Opfern den bestmöglichen Schutz geben müsse. Mit dem vorliegenden Antrag werde sichergestellt, dass nicht nur der unmittelbare Wohnbereich der Opfer geschützt wird. Sabine Schatz (SPÖ) begrüßte, dass Opferschutzeinrichtungen nun Daten der Opfer erhalten würden. Es sei wichtig, den Opfern ein Annäherungsverbot zu ermöglichen. Meri Disoski (Grüne) führte an, dass die Bundesregierung das größte Gewaltschutzpaket seit Jahren auf den Weg gebracht habe. Derzeit gebe es keine proaktive Unterstützung für Stalkingopfer. Dies werde nun ermöglicht. Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) begrüßte die Initiative ebenfalls, mahnte aber ein, dass noch weitere Schritte notwendig seien.

Neue Sicherheitsstandards für Personalausweise und Reisepässe

Der Innenausschuss befürwortete heute – ebenfalls einstimmig – neue Sicherheitsstandards für Personalausweise und Reisepässe (860 d.B.). Damit werden die jährlich in Österreich ausgestellten 750.000 Reisepässe und 200.000 Personalausweise ein neues Erscheinungsbild erhalten. Außerdem werden im Zuge der Novelle auch der Informationsaustausch zwischen der Geldwäschemeldestelle und den Strafverfolgungsbehörden verbessert.

Aufgrund einer EU-Verordnung ist Österreich verpflichtet, ab 2. August 2021 Personalausweise mit eingebauten elektronischen Datenträgern auszustatten. Deswegen werden österreichische Personalausweise künftig ein Foto und zwei Fingerabdrücke der jeweiligen InhaberIn beinhalten. Ebenfalls wird im Zuge der Novelle das Sicherheitsniveau der Reisepässe verbessert. So soll die Personaldatenseite demnach künftig aus Kunststoff bestehen und Sekundärbilder den Aufwand für FälscherInnen bei der Manipulation erhöhen. Die neuen Reisepässe sollen ab 1. Juli 2023 ausgestellt werden. Mit der Novelle können auch Qualifikationsbezeichnungen von IngenieurInnen und Meistertitel in Reisedokumente eingetragen werden. Weiters entfallen die noch geltenden Regelungen zur Miteintragung von minderjährigen Angehörigen in Reisepässen. Für Hermann Gahr (ÖVP) ist die Novelle eine Weiterentwicklung im Bereich der Sicherheit. Robert Laimer (SPÖ) betonte, dass es wichtig sei, das Sicherheitsniveau auf aktuellem Stand zu halten.

Mit der Novelle wird auch der Informationsaustausch zwischen der Geldwäschemeldestelle und den Strafverfolgungsbehörden verbessert. Damit wird eine europarechtlich notwendige Richtlinie umgesetzt. Die Geldwäschemeldestelle muss künftig Informationen und Analysen mit anderen Behörden und Dienststellen teilen – und zwar nicht nur dann, wenn es um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geht, sondern auch wenn andere Straftaten davon umfasst sind.

Übereinkommen des Europarats für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und Sportveranstaltungen

Die Abgeordneten gaben heute auch einstimmig grünes Licht für das „Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen“ (853 d.B.). Dieses wird das bisherige „Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen“ (852 d.B.) ersetzen, das gleichzeitig aufgekündigt wird. Das Abkommen hat zum Ziel, ein sicheres, geschütztes und einladendes Umfeld bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen für alle AkteurInnen im Sport – also SportlerInnen, Mitarbeitende und Fans – zu schaffen. Es soll Fußballspiele und andere Sportveranstaltungen ohne Angst vor Gewalttätigkeit, Störungen der öffentlichen Ordnung oder anderen strafbaren Handlungen ermöglichen. Das Übereinkommen sieht unter anderem nationale Koordinierungsstrukturen, Sicherheits- und Notfallpläne, laufenden Kontakt zu Fangruppen und Bevölkerung sowie Sanktionierung von widrigem Verhalten vor.

Polizei startet Schulungsoffensive bezüglich vorurteilsmotivierter Straftaten

Außerdem wurde im Innenausschuss ein Bericht des Innenministers über ein Projekt zur systematischen Erfassung von Vorurteilsmotiven bei Strafanzeigen („Hate-Crime“) debattiert (III-199 d.B.) und einstimmig zur Kenntnis genommen. Zu Straftaten im Sinne einer gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zählen etwa hassmotivierte Übergriffe aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Dafür hat sich der Begriff „Hate-Crime“ etabliert. Das vorliegende Projekt zielt darauf ab, die polizeiliche Registrierung abwertender Motivlagen bei vorurteilsmotivierten Straftaten auf wissenschaftlicher Basis durch technische Lösungen der Datenaufzeichnung sowie durch Schulungsmaßnahmen zu verbessern. Künftig soll das Phänomen besser systematisch erfasst werden können. Als Präventionsmaßnahme startete die Polizei laut Bericht im September 2020 mit einer Schulungsoffensive. In der zweiten Jahreshälfte 2021 sollen erste Ergebnisse und daraus abgeleitete Maßnahmen präsentiert werden. Der vorgelegte Bericht geht auf eine Entschließung des Nationalrats vom Juli 2020 zurück.

Johanna Jachs (ÖVP)betonte, dass es Übergriffe aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung nicht geben dürfe. Die Politik müsse sich hierfür einsetzen. Sabine Schatz (SPÖ) führte an, dass gerade Übergriffe gegen LGBTIQ-Personen oft nicht als solche wahrgenommen und erfasst würden. Eine Sensibilisierung der Behörden sei daher begrüßenswert.

SPÖ: Freier Zugang zu alternativen Geschlechtseinträgen

Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde ein Antrag der SPÖ-Mandatare Mario Lindner und Reinhold Einwallner (1514/A(E)) vertagt. Die Abgeordneten kritisieren, dass die von Betroffenen eingeforderte Selbstbestimmung im Personenstandsrecht noch lange nicht verwirklicht sei. Dies geschehe trotz eines Entscheids des Verfassungsgerichtshofs, der es ermögliche, die Geschlechtseinträge „inter“, „offen“ und „divers“ eintragen zu lassen oder auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten. Abgeordneter Georg Bürstmayr (Grüne) führte an, dass es noch zu früh sei, die Regelung zu ändern. Diese solle im Herbst evaluiert werden. Für Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) geht sie im Vergleich mit anderen Ländern nicht weit genug. Es müssen daher weitere Schritte gesetzt werden, fordert der Abgeordnete.

ÖVP und Grüne: Verlängerung COVID-19-Sonderregelungen im Fremdenrecht

Ebenfalls einstimmig passierte ein Antrag (1657/A) den Innenausschuss, in dem vorgesehen ist, im April 2020 aufgrund der Pandemie geschaffene Sonderregelungen im Bereich der Vollziehung des Fremdenrechts zu verlängern. Diese haben zum Ziel, zwischenmenschliche Kontakte in den Verfahren zu reduzieren. Aufgrund des noch nicht absehbaren Endes der Pandemie werden diese nun bis 31. Dezember 2021 verlängert. Abgeordneter Manfred Hofinger (ÖVP) betonte, dass sich die Sonderregelungen in der Praxis bewährt hätten. So seien die Verfahren auch ohne persönlichen physischen Parteienverkehr weiter gelaufen. Georg Bürstmayr (Grüne) unterstützte dies und regte an, einzelne Regelungen auch nach der Pandemie beizubehalten, da diese die Abläufe teilweise vereinfacht hätten.

Bericht über Budgetbedarf aus COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Mehrere Berichte zur Verwendung der finanziellen Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds standen ebenfalls auf der Tagesordnung und wurden einstimmig von den Abgeordneten angenommen und enderledigt. Aus dem Innenministerium liegen Zahlen für die Zeiträume März bis Jänner 2021 (III-257 d.B.), Februar 2021 (III-274 d.B.), März 2021 (III-295 d.B.) und April 2021 (III-323 d.B.) vor. Zwischen März und Dezember 2020 wurden vom Innenressort knapp 16 Mio. € für den Schutz der Bediensteten ausgegeben, konkret für Mund-Nasenschutz- und Atemschutzmasken sowie Einweghandschuhe, Schutzanzüge und Desinfektionsmittel, aber auch für mechanische Schutzvorrichtungen in Büros sowie für Antigen-und PCR-Tests. Für 2021 wird von einem Mittelbedarf von 13,9 Mio. € für den Schutz der Bediensteten ausgegangen. Auch im Bereich Fremdenwesen, für die dort tätigen Bediensteten und die Personen in den Bundesbetreuungseinrichtungen fallen Kosten für die Schutzausstattung an. Von März bis Dezember 2020 waren es 7,2 Mio. €. Für 2021 sind 2 Mio. € budgetiert, wovon bis April rund 119.000 € ausgeschöpft wurden. (Schluss Innenausschuss) pst


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