Innenausschuss verabschiedet Zivildienstgesetz-Novelle | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 29.11.2018

Weitere Beschlüsse: Katastrophenschutzabkommen mit Russland, Änderungen im Grenzkontrollgesetz

Wien (PK) Eine heute vom Innenausschuss beschlossene Zivildienstgesetz-Novelle soll die Attraktivität des Zivildienstes weiterhin aufrecht halten und gleichzeitig die Bürokratie reduzieren und die Steuerungsmöglichkeiten des Bundes verbessern. Weiters verabschiedeten die Abgeordneten Änderungen im Grenzkontrollgesetz, durch die nun am Flughafen Schwechat auch speziell geschulte Verwaltungsbedienstete anstelle von PolizistInnen zu Ein- und Ausreisekontrollen herangezogen werden können. Genehmigt wurde zudem ein Abkommen mit der Russischen Föderation betreffend gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen. Auf der Tagesordnung stand überdies ein Ressortbericht über die Zusammenarbeit mit den USA bei der Bekämpfung schwerer Straftaten, den der Ausschuss zur Kenntnis nahm. Anträge der Opposition zu den Themen Asyl und BVT wurden hingegen vertagt.

Zivildienstgesetz-Novelle bringt Klarstellungen beim Krankenstand von Zivildienern

Einhelligkeit zwischen den Fraktionen herrschte bei der Novelle des Zivildienstgesetzes (380 d.B.). Sie enthält neben einer Reduzierung von Bürokratie die Erhaltung der Attraktivität des Zivildienstes und verbesserte Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten des Bundes. Konkret werden Vorgesetzte von Zivildienern künftig verpflichtet, alle drei Jahre ein spezielles, computergestütztes Ausbildungsmodul zu absolvieren. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, einer Einrichtung die Anerkennung als Zivildienstträger zu entziehen, wenn sie drei Jahre lang keinen Zivildiener angefordert hat. Auch eine nachträgliche Reduzierung der zuerkannten Zivildienstplätze ist in Hinkunft – bei augenscheinlich fehlendem Bedarf – möglich.

Neu für Zivildiener ist, dass sie künftig automatisch aus dem Zivildienst entlassen werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen mehr als 23 Tage dienstunfähig waren. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen längeren durchgehenden Krankenstand oder wiederholte kürzere Abwesenheiten handelt. Ausnahmen sind nur dann vorgesehen, wenn der Krankenstand auf die Leistung des Zivildienstes zurückzuführen ist. Gleichzeitig kann die Zivildienstserviceagentur eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Derzeit löst nur eine mehr als 18-tägige durchgängige Erkrankung die vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst aus.

Zivildiener sollen während ihres Zivildienstes außerdem in Hinkunft ein computerunterstütztes Ausbildungsmodul „Staat und Recht“ absolvieren. Im Rahmen dieses Moduls soll unter anderem Basiswissen über die Geschichte Österreichs, die Grundprinzipien der Verfassung, die Staatsgewalten, den Weg der Gesetzgebung, die Gerichtsbarkeit, Grund- und Freiheitsrechte sowie EU-Recht vermittelt werden. Erleichterungen gibt es für Zivildiener, die sich nach der vollständigen Ableistung des Zivildienstes bei der Polizei oder bei der Justizwache bewerben wollen: Sie können künftig zweimalig (statt einmalig) einen Antrag auf Erlöschen der Zivildienstpflicht einbringen, wobei der Beginn der Berufsausübung innerhalb von zwölf Monaten nach Stattgabe des Antrags erfolgen muss.

ÖVP-Abgeordneter Karl Mahrer unterstrich die Wichtigkeit des Zivildienstes in der Gesellschaft. Zivildiener leisten ihm zufolge nicht nur in der Pflege sehr wichtige Beiträge, sondern auch in anderen Bereichen, wie der Schulwegsicherung. Mahrer hob das Ausbildungsmodul samt Zertifizierung hervor, wo Zivildiener Wichtiges über die Geschichte, Grundlagen des Staates oder Grundprinzipien der Bundesverfassung erfahren. Konrad Antoni von der SPÖ pflichtete ihm bei und ergänzte, dass es sich beim Zivildienst um eine „Wehrersatzleistung“ handle, die zur Sicherstellung der Infrastruktur etwa im Gesundheitsbereich unverzichtbar sei.

Grünes Licht für Katastrophenschutzabkommen mit Russland

Die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen bzw. technischen Katastrophen ist Hauptaspekt eines Abkommens mit Russland (256 d.B.) , das der Ausschuss mehrheitlich genehmigte. Ziel ist es, im Katastrophenfall rasch und unbürokratisch Einsätze und andere Hilfeleistungen zu ermöglichen. Zudem ist eine Zusammenarbeit im Bereich der Prävention, etwa durch Informationsaustausch und Expertentreffen, vorgesehen.

JETZT-Abgeordnete Alma Zadic merkte an, es wäre ein falsches Signal, gerade zum jetzigen Zeitpunkt mit Russland einen derartigen Vertrag abzuschließen. Sie wies auf die Vorgänge in der Ukraine am vergangenen Wochenende hin. Die Ukraine habe nach Zwischenfällen mit Russland das Kriegsrecht verhängt. Die Beziehungen zwischen Österreich und Russland seien zudem nach der Aufdeckung eines russischen Spions auf einem Tiefpunkt. Sie stellte daher einen Antrag auf Vertagung des Beschlusses zum Abkommen. NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper schloss sich dieser Meinung an.

Nichts abgewinnen konnte dieser Ansicht FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz. Er betonte, es handle sich um ein Übereinkommen zur humanitären Hilfe der beiden Länder im Katastrophenfall. Zudem werde hier der Zivilbevölkerung geholfen, nicht den Militärs. Ausschussvorsitzende Angela Lueger von der SPÖ wies hingegen auf die prekäre Lage in der Ukraine hin und unterstrich, eine Ablehnung des Antrags sei nicht gleichbedeutend mit einer Ablehnung humanitärer Hilfe. Innenminister Herbert Kickl unterstützte die Aussagen seines Fraktionskollegen Rosenkranz und hob hervor, dass Österreich weiterhin die Krim als Teil der Ukraine betrachte und nicht Russlands. Auch der Koalitionspartner drängte auf Umsetzung des Abkommens. ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl wies darauf hin, dass Österreich mit vielen Ländern solche Verträge abgeschlossen habe. Der JETZT-Vertagungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt; das Abkommen wurde mehrheitlich angenommen.

Austausch von Fingerabdruck-Dateien zwischen Österreich und den USA läuft seit Herbst 2017

Einstimmig zur Kenntnis nahmen die Abgeordneten einen Bericht von Innenminister Herbert Kickl betreffend das Abkommen zwischen Österreich und den USA über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) (III-161 d.B.) . Aus dem Papier, das den Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2018 abdeckt, geht nun hervor, dass der Austausch von Fingerabdruck-Dateien im Oktober 2017 aufgenommen werden konnte. Auch erste Erfolge gibt es demnach bereits zu verzeichnen. Unter anderem konnte eine von den USA mit internationalem Haftbefehl gesuchte Person identifiziert werden. In mehreren Fällen wurde zudem die Verwendung von Aliasdaten nachgewiesen.

Ein- und Ausreisekontrollen am Flughafen Schwechat auch durch Verwaltungsbedienstete

Künftig können am Flughafen Schwechat auch speziell ausgebildete Verwaltungsbedienstete anstelle von PolizistInnen zu Ein- und Ausreisekontrollen herangezogen werden. Entsprechende Änderungen im Grenzkontrollgesetz sieht ein Antrag der Regierungsparteien (498/A) vor, der den Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ passierte. Konkret sind die Bediensteten damit auch befugt zu überprüfen, ob bei minderjährigen Reisenden das Einverständnis einer oder eines Erziehungsberechtigten zur Ausreise vorliegt. Auch können sie anhand von biometrischen Daten, der Reisedokumente und/oder eines Visums die Identität einer Person feststellen. Entdecken sie eine Ungereimtheit, ziehen sie Exekutivbedienstete bei und übergeben diesen die weitere Amtshandlung samt aller möglicherweise nötigen Zwangsmaßnahmen.

Derzeit würden am Flughafen Schwechat auch aufgrund der gestiegenen Fluggästezahlen immer mehr voll ausgebildete PolizistInnen die Kontrolltätigkeiten ausüben, erklärte ÖVP-Abgeordneter Karl Mahrer den Hintergrund der Initiative. In einem Entschließungsantrag der Regierungsparteien wird dazu klargestellt, dass die Grenzkontrollassistenten nur am Flughafen Schwechat eingesetzt werden.

Innenminister Herbert Kickl erwartet sich durch die Heranziehung von Grenzkontrollassistenten mehr Polizeikapazitäten für andere Einsätze und betonte überdies, die klassische Polizeiarbeit bleibe nach wie vor bei den PolizistInnen.

Bedenken herrschten hingegen bei der Opposition vor. Stephanie Krisper (NEOS) vertrat ebenso wie Maurice Androsch (SPÖ) und Alma Zadic (JETZT) die Ansicht, dass Zwangsgewalt nur durch die Polizei ausgeübt werden sollte.

Opposition für Ausnahme von der Wohnsitzbeschränkung für Asylwerber in Mangelberufen

Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition mit einem gemeinsam eingebrachten Antrag auf Änderung des Asylgesetzes (388/A ). Da Mangelberufe in Österreich nicht gleich verteilt seien, fordern unter anderem die Abgeordneten Angela Lueger (SPÖ), Gerald Loacker (NEOS) und Alma Zadic (JETZT), dass die für Asylwerber geltende Wohnsitzbeschränkung künftig nicht für Asylwerber gelten sollte, die eine Lehrstelle in einem Mangelberuf haben. Das liege einerseits im Interesse der Wirtschaft und andererseits würde es die Integration verbessern. Ein entsprechender Passus sollte als Absatz 4 dem § 15c Asylgesetz 2005 eingefügt werden.

Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt, zumal die Regierungsparteien eine Lösung in einem Gesamtpaket anstreben.

NEOS für Einbindung des Parlaments in die Reform des BVT

Vertagt wurde auch ein Antrag der NEOS (269/A(E) ), in dem Stephanie Krisper die Einbindung des Parlaments, des Rechtschutzbeauftragten und des Rechnungshofs bei einer Reform des BVT einmahnt. Es müsse verhindert werden, dass Innenminister Kickl allfällige Reformen dazu nutzt, das BVT politisch „umzufärben“, betonte Krisper.

Die Regierungsparteien wollen zunächst die Präsentation der Reform durch den Innenminister im Stapo-Unterausschuss des Innenausschusses am 18. Dezember abwarten und entschieden daher auf Vertagung.

JETZT fordert genauere Asyl-Statistik

Alma Zadic (JETZT) fordert den Innenminister in einem Entschließungsantrag (368/A(E)) auf, Statistiken betreffend den Vollzug der Schubhaft vorzulegen. Insbesondere geht es ihr dabei um aufenthaltsbeendende Entscheidungen, über die Beendigung der Schubhaft, der Außerlandesbringungen und Sicherungsmaßnahmen; um Festnahmeaufträge, die zur Sicherung der Abschiebung erteilt wurden, und um eine Evaluierung des Polizeianhaltewesens und des Bedarfs an Schubhaftplätzen. Zadic erinnerte in diesem Zusammenhang, dass der Rechnungshof bereits 2016 in seinem Bericht über den „Vollzug der Schubhaft mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg“ fehlende Statistiken als Mangel erkannt und dessen Behebung empfohlen hatte.

Auch hier heißt es „Bitte warten“, wobei die Regierungsparteien die Vertagung mit der noch ausstehenden Follow-up-Prüfung des Rechnungshofs begründeten.(Fortsetzung Innenausschuss) gb/hof

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