Innenministerium: Richtigstellung zur Berichterstattung in „Der Standard“

Aktuell keine Entscheidung zum Standort der Rückkehrberatungs-Einrichtungen

Wien (OTS) -

In einem aktuellen Bericht der Tageszeitung "Der Standard" wird unter dem Titel "Ab Mittwoch gelten für Asylwerber schärfere Regeln" auf Änderungen im Fremdenrecht eingegangen.

Darin wird als vermeintliches Faktum beschrieben, dass in Fieberbrunn (Tirol), Steinhaus (Steiermark) und Krumfelden (Kärnten) „Rückkehrzentren des Bundes“ (die korrekte Bezeichnung wäre "Rückkehrberatungs-Einrichtungen") eingerichtet würden.

Der Bericht räumt dann Platz für politische Kritik an diesen vermeintlichen Standortentscheidungen ein.

Das Innenministerium hält dazu fest: Es gibt keine Entscheidung zu diesen Standorten, auch wenn vor einigen Monaten eine diesbezügliche Diskussion geführt wurde.

Die schriftliche Antwort des Innenministeriums an die Redakteurin des "Der Standard" am 30. Oktober 2017 hat gelautet:

"Eine letztgültige Entscheidung zum Standort der Rückkehrberatungs-Einrichtungen liegt aktuell noch nicht vor. Die gesetzlichen Maßnahmen erlauben grundsätzlich eine Unterbringung in allen Bundesbetreuungs-Einrichtungen."

Warum dann in der Berichterstattung diese Stellungnahme des Innenministeriums nicht vorkommt, und im Widerspruch dazu der Bericht so formuliert ist, als gäbe es eine diesbezügliche Standort-Festlegung, ist nicht nachvollziehbar.

Überdies wird im Bericht des "Der Standard" fälschlicherweise behauptet, all jene Asylwerber würden "zusammengefasst werden, deren Asylantrag rechtskräftig negativ beschieden wurde".

Richtig ist: Nicht alle negativ Beschiedenen werden in Rückkehrberatungs-Einrichtungen kommen, sondern nur jene, die unschlüssig über eine freiwillige Rückkehr sind.

Jene, die nach negativer Entscheidung ausreisebereit sind, bleiben bis zur freiwilligen Rückkehr weiter in jener Betreuungseinrichtung, in der sie bisher betreut wurden, und jene Personen, die unmissverständlich äußern, keinesfalls eigenständig ausreisen zu wollen, werden bei unterbliebener Mitwirkung in Beugehaft genommen.

 

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Inneres
Karl-Heinz Grundböck, M.A.
Sprecher des Ministeriums
+43-(0)1-53126-2490
karl-heinz.grundboeck@bmi.gv.at
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