Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung: Behindertenanwalt Hansjörg Hofer bekräftigt behindertenpolitische Forderungen

Wien (OTS/BMASK) - Etwa 1,3 Mio. Österreicherinnen und Österreicher sehen sich selbst als Menschen mit Behinderung. Das sind rund 18 % der österreichischen Wohnbevölkerung. Behindertenanwalt Hansjörg Hofer bekräftigt anlässlich des bevorstehenden Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2017 die von der Behindertenanwaltschaft und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung bereits erhobenen wichtigsten Forderungen.****

    Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gehört seit 2008 dem österreichischen Rechtsbestand an und ist von Bund, Ländern und Gemeinden in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Vollziehung zu beachten. Zur Umsetzung der UN-Konvention wurde der Nationale Aktionsplan Behinderung für den Zeitraum von 2012 bis 2020 erstellt. Der Behindertenanwalt fordert die Verankerung des Nationalen Aktionsplans Behinderung sowie der UN-Konvention als Basis der österreichischen Behindertenpolitik. Daher sollen diese auch Eingang in das künftige Regierungsprogramm finden. Zukünftig soll unter enger Einbindung von Menschen mit Behinderung und deren Interessensvertretungen ein Nationaler Aktionsplan für den Zeitraum von 2020 bis 2030 erstellt werden. Dieser muss mit konkreten Zielsetzungen, Kennzahlen und Indikatoren versehen sein.

    Derzeit besuchen in Österreich mehr als 10.000 SchülerInnen im Pflichtschulbereich Klassen, in denen ausschließlich Kinder und Jugendliche mit so genanntem sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden. Die Integrationsquote ist den in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Aus Sicht von Behindertenanwalt Hofer wäre ein rascher Ausbau inklusiver Modellregionen sowie die Öffnung von Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik durch Aufnahme nicht behinderter Kinder und Jugendlicher geeignet, um die Situation von Menschen mit Behinderung im Bildungsbereich zu verbessern.

    Menschen mit Behinderung sind in Österreich deutlich häufiger und signifikant länger von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderung. Entgegen dem allgemeinen Trend steigt die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung weiter an.

    Behindertenanwalt Hofer fordert aus diesem Grund Maßnahmen mit der Zielrichtung einer wesentlichen Reduktion der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung sowie einer Angleichung von deren Entwicklung an diejenige nicht behinderter Menschen. Dazu gehören die Verankerung von Menschen mit Behinderung als eigene Zielgruppe des AMS, die Schaffung eines Anreizsystems mit Prämien für neu geschaffene Arbeitsplätze sowie eine befristete Senkung der Lohnnebenkosten bei der Neuaufnahme von MitarbeiterInnen mit Behinderung.

    Der Behindertenanwalt tritt auch für die Einführung von Verbesserungen für Menschen, die in tagesstrukturierenden Einheiten der Länder beschäftigt sind, ein. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen, um die Durchlässigkeit zum ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.

    Behindertenanwalt Hofer mahnt an: Die Rechte von Menschen mit Behinderung müssen im künftigen Regierungsprogramm eine zentrale Rolle spielen. (schluss)       

Rückfragen & Kontakt:

Rückfragehinweis:
Büro des Behindertenanwaltes
Mag. (FH) Stephan Prislinger
Tel.: 01/71100 - 86 2223
stephan.prislinger@sozialministerium.at
www.behindertenanwalt.gv.at

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