Investitionsprämie: Wirtschaftsausschuss befürwortet Aufstockung auf 3 Mrd. €

Coronabedingte Verlängerungen von Maßnahmen für Wirtschaftstreuhänder und Abfallwirtschaft

Wien (PK) Die coronabezogene Investitionsprämie für Unternehmen soll von bisher 2 Mrd. € auf 3 Mrd. € aufgestockt werden. Die Abgeordneten befürworteten einen entsprechenden ÖVP-Grüne-Antrag heute im Wirtschaftsausschuss mit breiter Mehrheit, gegen die Stimmen der FPÖ, die die Maßnahme an sich für sinnvoll hält, aber die Abwicklung gerne vereinfacht hätte.

Beschlossen wurden im Ausschuss auch zwei weitere COVID-19-bedingte Anträge der Koalitionsparteien. Zum einen geht es um die Verlängerung verschiedener Fristen für WirtschaftstreuhänderInnen, BilanzbuchhalterInnen und ZiviltechnikerInnen, die einstimmig angenommen wurde. Zum anderen soll für die Abfallwirtschaft weiterhin eine Zwischenlagerung von Abfällen ermöglicht werden. Dafür gab es eine breite Mehrheit ohne die Stimmen der FPÖ. Bei ersterem Antrag wurde auch eine im Ausschuss eingebrachte Abänderung mit redaktionellen Korrekturen berücksichtigt.

Entschließungsanträge der Opposition, vorwiegend zum Corona-Thema, wurden durchwegs mit den Stimmen von ÖVP und Grüne vertagt.

Erhöhung der Investitionsprämie auf 3 Mrd. €

Die als Anreiz für Investitionen in der COVID-Krise beschlossene Investitionsprämie für Unternehmen wird nunmehr auf 3 Mrd. € erhöht. Ziel ist, damit Unternehmensstandorte und Betriebsstätten in Österreich zu sichern, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und damit auch zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich beizutragen, so der Antrag von ÖVP und Grünen (1126/A). Das vorgesehene Budget war bereits auf 2 Mrd. € aufgestockt worden, die nunmehr bereits ausgeschöpft seien, so die AntragstellerInnen.

So sind Bundesministerin Margarete Schramböck zufolge mit Stand heute bereits über 52.000 Anträge bei der Abwicklungsagentur Austria Wirtschaftsservice (aws) eingelangt. Es sei bisher ein Zuschussvolumen von etwa 2,3 Mrd. € beantragt. Die Maßnahme soll nicht aufgrund zur Neige gehender Budgetmittel vorzeitig eingestellt werden, heißt es im Antrag zur Aufstockung des Betrags. Über 50 Prozent der Anträge haben zudem einen Digitalisierungs- oder Ökologisierungsaspekt, strich die Ministerin hervor. Das zeige, dass der entsprechende Steuerungseffekt wirke.

Gegenüber entsprechenden Einwänden etwa seitens Erwin Angerer (FPÖ) erläuterte die Ministerin, die Abwicklung sei völlig geklärt. Eingereicht werde seitens der UnternehmerInnen digital, die Anträge würden sofort geprüft. In Richtung Josef Schellhorn (NEOS) sagte sie, dass auch die Zuordnung der Projekte – ob 7% oder 14% Prämie – klar sei. Zu einer Diskussion der Abgeordneten Cornelia Ecker und Christoph Matznetter (beide SPÖ) mit Lukas Hammer und Jakob Schwarz (beide Grüne), warum Fahrzeuge nicht umfasst seien, legte Schramböck dar, dass die Prämie für Hybrid-Fahrzeuge, aber auch für beispielsweise Bagger und Kräne mit 7% sowie für reine Elektrofahrzeuge mit 14% gelte. Auf Einwände von Matznetter und Schellhorn, die jetzige Aufstockung auf 3 Mrd. € könnte nicht ausreichen, meinte sie, das werde unter anderem etwa auch davon abhängen, ob sich im Februar ein Peak an Investitionen entwickle. Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) hoben insgesamt hervor, dass die Maßnahme von allen Unternehmensgrößen gut angenommen werde und ein überwiegender Anteil der Anträge von Klein- und Kleinstbetrieben stamme.  

Verlängerung von Maßnahmen für WirtschaftstreuhänderInnen, BilanzbuchhalterInnen und ZiviltechnikerInnen

Mit dem 11. COVID-19-Gesetz wurde heuer im April vor allem die Hemmung von wichtigen Fristen für WirtschaftstreuhänderInnen, BilanzbuchhalterInnen und ZiviltechnikerInnen beschlossen. Darunter fielen etwa die Ablegung von diversen Prüfungen, die Neubestellung von GeschäftsführerInnen, die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder Anträge auf Verleihung der Befugnis.

Laut einem Antrag von ÖVP und Grünen macht die anhaltende Pandemie eine Verlängerung entsprechender Maßnahmen für 2021 erforderlich, um sicherzustellen, dass in dem Bereich keine Nachteile aufgrund der Corona-Krise entstehen (1113/A). Wie heute einstimmig beschlossen wurde, sollen konkret die jeweils zuständigen MinisterInnen zur Verlängerung der angeführten Fristen mittels Verordnung ermächtigt werden. Enthalten ist unter anderem auch für 2021 eine Reduktion der Fortbildungsverpflichtung für Bilanzbuchhalterinnen um 50%. Da gegenwärtig diese Seminare nicht in ausreichendem Maß angeboten werden, sei eine Reduktion der Fortbildungsverpflichtung gerechtfertigt, so die Erläuterungen.

Zwischenlagerung für Abfallwirtschaft

Im Rahmen der Begleitmaßnahmen zu COVID-19 wurde im Abfallwirtschaftsgesetz bereits eine Erleichterung für die Zwischenlagerung von Abfällen geschaffen, die zeitlich bis 30. September 2020 befristet war. Diese soll nun bis 30. April 2021 verlängert werden. Mit der Bestimmung kann, für den Fall, dass es aufgrund der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie zu Engpässen bei der Zwischenlagerung von Abfällen kommt, eine Kapazitätsausweitung bei Lagern im Anzeigeverfahren erfolgen, heißt es im Antrag auf Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes von ÖVP und Grünen (1123/A). Die Möglichkeit sei zwar insgesamt nur sieben Mal genutzt worden, da es im Wesentlichen zu keinen Engpässen bei der Abfallbehandlung bzw. Zwischenlagerung gekommen sei. Vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Lockdowns könne eine Lagerknappheit für einzelne Abfallströme aufgrund von Engpässen bei der Abfallbehandlung aber weiterhin nicht ausgeschlossen werden, so der Antrag. Die FPÖ könne sich der breiten Mehrheit für den Antrag nicht anschließen, weil nicht nachvollziehbar sei, was Corona mit Mülllagerung zu tun habe, so Walter Rauch (FPÖ). Es gehe dabei auch um Ausfälle bei nachgelagerten Betrieben, sagte dazu Lukas Hammer (Grüne).

NEOS fordern Gesamtkonzept für Wirtschaftshilfen und Auflösung der Wirtschaftskammer-Rücklagen

Eine Reihe von Anträgen der Opposition wurde schließlich vertagt. Die Corona-Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen würden mitunter stark verspätet erfolgen, ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen inklusive allfälliger zukünftiger Entwicklungen fehle komplett, kritisieren die NEOS. Sie legen daher mit einem Entschließungsantrag einen Vorschlag für ein Gesamtkonzept für Wirtschaftshilfen vor (1122/A(E)) und fordern die Regierung auf, einen umfassenden Maßnahmenkatalog zu erstellen. Konkret geht es den AntragstellerInnen darum, dass etwa der EU-Rahmen voll ausgeschöpft werden soll, was Beihilfen betrifft. Der Fixkostenzuschuss Phase 2 sei nachhaltig und rasch aufzusetzen und müsse sowohl für den Lockdown-Fall, als auch für den Nicht-Lockdown-Fall Wirksamkeit entfalten. Weitere Forderungen umfassen die Bereitstellung eines Schutzschirms im Falle des Ausfalls der Wintersaison, die Einführung eines KMU Equity Fonds, ein effektives Moratorium bzw. eine Verlängerung der Maßnahmen über Abgabenrückstände und Kreditrückzahlungen bis Ende 2021 sowie eine Reform des Insolvenzrechts. Darüber hinaus geht es den NEOS um eine rechtliche Neugestaltung von Home-Office, um die Erstellung eines Reformpakets zur Senkung der Verwaltungslast für Unternehmen und zur Förderung von Wachstum sowie um eine klare Festlegung, welche Unternehmen, in welchem Umfang, mit welcher Dauer und mit welcher Begründung entschädigt werden.

Außerdem fordern die NEOS mit einem Entschließungsantrag die Wirtschaftsministerin auf, die Rücklagenauflösung der Wirtschaftskammern zugunsten der Pflichtmitglieder gemäß den Forderungen der „Grünen Wirtschaft“ voranzutreiben (748/A(E)). Sie sehen die „Grüne Wirtschaft“ mit der Forderung der Rücklagenauflösung aufgrund der Corona-Wirtschaftskrise als Verbündete.

Die Koalitionsparteien sprachen sich mehrheitlich für Vertagungen dazu aus. Was die WK-Rücklagen betreffe, werde derzeit ohnehin darauf zurückgegriffen, hieß es seitens der ÖVP. Hinsichtlich eines Gesamtpakets an Maßnahmen gebe es ein gutes Konzept der Regierung, aber auch immer wieder Maßnahmen wie den Umsatzersatz, die nicht absehbar gewesen seien, so Stimmen der Grünen. Seitens der Opposition wurde neuerlich Konzeptlosigkeit der Bundesregierung in der Krise kritisiert.

Abseits davon kam es zu einer kontroversen Diskussion über die neue Plattform „Kaufhaus Österreich“. FPÖ, SPÖ und NEOS kritisierten sowohl die Ausgaben dafür, als auch vehement die Umsetzung und Sinnhaftigkeit.

Ebenso wie die ÖVP legte Bundesministerin Schramböck dar, es gehe bei dem Projekt darum, die lokale Wirtschaft und Wertschöpfung zu stärken. Es handle sich zum einen um eine Metaplattform, auf der sich sowohl kleine HändlerInnen, als auch andere Plattformen aus Österreich präsentieren können, und zwar ohne einzuzahlen. Das Projekt beinhalte zwei große Bereiche, vor allem den Händlerbereich hob sie als professionelle Unterstützung für den Einstieg ins E-Commerce hervor. Der Konsumentenbereich sei eine Möglichkeit, um etwa über die Umkreissuche auf kleine HändlerInnen aufmerksam zu werden. Sie nehme die Kritik auf, es gebe noch viele Dinge, die zu bereinigen seien, so Schramböck. Beim Projekt sei jedenfalls sichergestellt, dass ausschließlich österreichische HändlerInnen und Plattformen sichtbar gemacht würden. Sie erwähnte auch, dass sich die teilnehmenden HändlerInnen von gestern auf heute auf 2.000 verdoppelt hätten. Die Plattform stelle einen Start zur Bewusstseinsbildung zum regionalen Einkaufen dar, sagte Schramböck. Das Ziel sei im ersten Schritt nicht die Produktsuche, sondern unbekannte Plattformen und regionale Shops sichtbar zu machen, wiewohl auch an der Produktsuche gearbeitet werde. Die Kosten liegen Schramböck zufolge bei 627.000 €. Für die Umsetzung seien Rahmenverträge etwa des Bundesrechenzentrums genutzt worden.

SPÖ-Forderungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise: Volle Entschädigung und Arbeitsplatzgarantie für alle Unternehmen …

Mit einem Entschließungsantrag fordert die SPÖ im Hinblick auf die Corona-Krise volle Entschädigung und Arbeitsplatzgarantie für alle Unternehmen statt „Überförderung“ für einige wenige (1066/A(E)). Für manche Unternehmen wie etwa Reisebüros oder Theaterausstatter seien keine 80% Umsatzersatz vorgesehen, obwohl sie teilweise mindestens so hart getroffen würden wie beispielsweise Restaurants oder Fitnessstudios, die direkt vom Lockdown betroffen sind. Die SozialdemokratInnen fordern die Bundesregierung daher auf, die Wirtschaftshilfen – insbesondere die Regelung zum Umsatzersatz – derart anzupassen, dass auch Unternehmen, die vom Lockdown indirekt stark betroffen sind und somit Umsatzrückgänge von 30% oder mehr verzeichnen, eine aliquote Kompensation in Form eines Umsatzersatzes erhalten. Bricht bei diesen Unternehmen etwa die Hälfte des Umsatzes weg, sollen – aliquot – beispielsweise 40% des Umsatzes ersetzt werden.

Darüber hinaus fordert die SPÖ, die Auswirkungen der Corona-Krise auf Pension und Kinderbetreuungsgeld von Selbstständigen wirkungsvoll abzufedern (1067/A(E)). Durch das von den UnternehmerInnen unverschuldete, geringere Einkommen im Jahr 2020 würde sich die Pension und das möglicherweise fällig werdende Krankengeld verringern, so die Kritik. Das betreffe auch die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes für Kinder, die im Jahr 2021 geboren werden. Geht es nach der SPÖ, soll daher als Basis für die Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes für Kinder, die im Jahr 2021 geboren werden, wahlweise der Einkommenssteuerbescheid des Jahres 2019 gewählt werden können. Für die Berechnung der Gutschrift auf dem Pensionskonto und die Höhe des Krankengeldes – bei freiwilliger Zusatzversicherung in der SVS – soll wahlweise die Beitragsgrundlage aus 2019 gewählt werden können, so der Antrag. Die Beitragsgrundlage des Jahres 2020 soll dabei nicht verändert werden, um UnternehmerInnen keine zusätzliche Last durch höhere SVS-Beiträge aufzubürden. Die Differenz zwischen der Pensionsgutschrift und dem Krankengeld auf Basis der höheren Beitragsgrundlage des Jahres 2019 und den tatsächlich geleisteten SVS-Beiträgen 2020 soll aus den Rücklagen der SVS beglichen werden, so die Forderung.

Beide SPÖ-Entschließungen wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

FPÖ fordert Neukodifizierung der Gewerbeordnung sowie Sicherstellung des Betriebs von Dorfläden

FPÖ-Mandatar Erwin Angerer kritisiert die 2017 reformierte Gewerbeordnung als nach wie vor zu bürokratisch, unflexibel und unübersichtlich und drängt in einem Entschließungsantrag (218/A(E)) auf eine Neukodifizierung. Ziel sollte vor allem die Vereinfachung des gewerblichen Berufszugangs sowie der Abbau bürokratischer Hemmnisse sein, meint der Wirtschaftssprecher der FPÖ, der sich in seinem Ruf nach einem zeitgemäßen und anwenderfreundlichen Regelwerk auch durch entsprechende Empfehlungen des Rechnungshofs bestätigt fühlt.

Aktuell seien die Existenz und Neuerrichtung von Dorfläden durch gesetzliche Missstände und Rechtsunsicherheit bedroht, wirft die FPÖ mit einem Entschließungsantrag auf (1127/A(E)). Die Freiheitlichen fordern von der Bundesregierung, dass Direktvermarkter (Dorfläden, Selbstbedienungsläden) bei Erfüllung bestimmter Kriterien nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen. Die Regelungen würden nämlich zusammen mit dem Öffnungszeitengesetz bzw. entsprechenden Verordnungen in diesem Bereich zu rechtlichen Problemen führen, seien außerdem nicht mehr zeitgemäß und würden bis dato wenig Rücksicht auf nachteilige Entwicklungen im ländlichen Raum und auf die Pandemie nehmen. Kriterien für die Umsetzung könnten die Gemeinnützigkeit, eine eingeschränkte Produktpalette oder eine inadäquate Lebensmittelversorgung vor Ort sein, so der Antrag, der auch auf die regionale Wertschöpfung und den Beitrag zum Vertrieb regionaler Produkte der Nahversorger verweist. Auch diese beiden Initiativen wurden schließlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu


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