JETZT-Liste Pilz/Kolba: Herr Hacker, wie steht es um Ihre „Kaltherzigkeit“?

Stadt Wien exekutiert teilweisen Kostenersatz gegen Mutter eines von KAV-Ärzten grob fahrlässig getöteten Sohnes

Wien (OTS) Der Sohn einer Angestellten wurde in einem Wiener Spital von ÄrztInnen grob fahrlässig falsch behandelt und starb. Die Mutter klagte – zunächst mit Deckung ihrer Rechtsschutzversicherung – die Stadt Wien auf Schadenersatz (Begräbniskosten und Schockschaden). Sie bekam rechtskräftig dem Grunde nach Recht. Doch das Erstgericht sprach weniger Schadenersatz zu, als eingeklagt. Zunächst ohne Kostenfolge.

Die Stadt Wien hat berufen. Die Mutter konnte sich das – da die Versicherungssumme durch teure Gutachten aufgebraucht war – nicht leisten. Das Berufungsgericht zerzauste die Gutachten, bestätigte die Haftung dem Grunde nach und kürzte – da die Feststellungen zur Höhe des Schadens nicht angefochten worden waren – den Schadenersatzanspruch noch einmal. Das führte dazu, dass die Mutter nun der Stadt Wien 17.000 Euro an teilweisem Kostenersatz schuldet.

„Das versteht weder die Mutter noch die Öffentlichkeit, dass zwar die Stadt Wien für den Tod des Sohnes haftet, aber die Mutter an die Stadt Wien zahlen muss,“ stellt Peter Kolba, Leiter des Teams BürgerInnenrechte von JETZT-Liste Pilz, fest. „Wir haben daher Stadtrat Hacker ersucht, die Stadt Wien möge auf diese Forderung gegen die Mutter, die noch dazu in finanziell beengten Verhältnissen lebt, verzichten. Wir haben darauf keine Antwort bekommen. Die Mutter dagegen schon: Im Zuge einer Gehaltsexekution wurde bereits ihr Gehalt nur gekürzt ausbezahlt.“

Seitens der Stadt Wien wurde lediglich eine Ratenvereinbarung angeboten. Doch diese würde die Mutter in eine lebenslange Schuldknechtschaft zwingen.

„Stadtrat Hacker hat der Sozialministerin „Kaltherzigkeit“ vorgeworfen. Wie steht es nun aber um sein Herz in diesem extremen und außergewöhnlichen Fall?“ fragt Kolba. „Noch kann Hacker diese beschämende Vorgangsweise stoppen. Ich hoffe er zeigt doch noch Herz!“

Sevice: Peter Kolba sammelt Spenden über das Rechtshilfekonto seines Verbraucherschutzvereines.

VSV / Erste Bank / IBAN: AT87 2011 1840 3377 2500 / BIC: GIBAATWWXXX

Rückfragen & Kontakt:

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Romana Bartl
+4369912696310
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