Journalisten fordern Informationsfreiheitsgesetz | ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund, 20.04.2018

Datenschutz-Verordnung keineswegs überschießend

Wien (OTS/ÖGB) - Die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp begrüßt den Vorstoß der Regierung, sich für die Freiheit der Medien einsetzen zu wollen. Berichterstattung darf nicht durch ein vorgeschobenes Argument des Datenschutzes behindert oder gar unterbunden werden. Die vorgeschlagenen Formulierungen sind eine klar formulierte Willensäußerung des Gesetzgebers und deutlicher als der bisherige Gesetzestext (der die EU-Vorgaben in Bezug auf Medienfreiheit möglicherweise ohnehin nicht bestanden hätte).++++

Allerdings ist festzuhalten, dass die bereits vor zwei Jahren verabschiedete Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU diesbezüglich schon sehr deutlich gewesen ist. Hier sind der Artikel 85 der EU-Verordnung, einer in jedem Mitgliedsland direkt anwendbarem EU-Recht, und der DSGVO-„Erwägungsgrund“ 153 (eine vorgegebene Interpretations-Linie) unmissverständlich. So fordert die EU im letzten Satz des Erwägungsgrunds 153: „Um der Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft Rechnung zu tragen, müssen Begriffe wie Journalismus, die sich auf diese Freiheit beziehen, weit ausgelegt werden.“

„Das Redaktionsgeheimnis darf durch Datenschutz nicht aufgeweicht werden“, meint dazu Eike-Clemens Kullmann, Vorsitzender der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp. „Was bisher völlig fehlt, ist ein zeitgemäßes Informationsfreiheitsgesetz, das den gesellschaftlichen Entwicklungen und den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird“, so Kullmann. „Unterlagen wie Verträge sind offenzulegen. Hier ist längst ein anderer Zugang zur Transparenz nötig. Amtsgeheimnis auf Nimmerwiedersehen!“ Transparenz und Datenschutz seien kein Widerspruch.

Beim Datenschutz müsse sein, „dass die außerhalb des journalistischen Bereichs anfallenden Datenströme in Medienhäusern dem Datenschutz zu unterliegen haben – also etwa beim Handling von Daten der Abo-BezieherInnen oder etwa der Daten von MitarbeiterInnen.“ Kullmann hält die DSGVO für „nicht überschießend“, wie Medien-Minister Gernot Blümel in einer APA-Aussendung am Donnerstag zitiert wird, sondern „angesichts der Datenskandale der Vergangenheit für längst überfällig.“

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GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Martin Panholzer
Tel.: 05 0301-21511
Mobil: 05 0301-61511
E-Mail: martin.panholzer@gpa-djp.at

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