Jugend am Werk fordert Gleichstellung bei medizinischer Behandlung

Auch Menschen mit Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf müssen die notwendigen medizinischen Behandlungen erhalten.

Hier ist die klare Forderung der Organisation Jugend am Werk, dass jeder Mensch ob mit oder ohne Behinderung das Recht hat, die notwendige Behandlung in ausreichender Form zu erhalten!

Ingeborg Wieder, Bereichsleiterin Wohnen bei Jugend am Werk

Niemand darf nur aufgrund eines hohen notwendigen Unterstützungsbedarfes abgewiesen werden!

Ingeborg Wieder, Bereichsleiterin Wohnen bei Jugend am Werk

Wien (OTS) Die Pandemie hat den Alltag für viele Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderung massiv verändert. Der Großteil lebt derzeit alleine in Wohnungen oder wird durch Angehörige zu Hause betreut, andere verbringen im Rahmen des vollbetreuten Wohnens ihren gesamten Alltag in Wohngemeinschaften oder Wohngruppen – alleine 400 Personen sind dies aktuell bei der Organisation Jugend am Werk.

„Normalerweise ist der Alltag von Routinen geprägt, die Sicherheit geben, dazu kommen regelmäßige Freizeitbeschäftigungen und gezielte soziale Kontakte, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können“, erklärt Ingeborg Wieder, Bereichsleiterin für Wohnen bei Jugend am Werk. „Vielen unserer Bewohnerinnen und Bewohner fällt es aber schwer zu verstehen, dass aufgrund des Kontaktverbots Besuche von Angehörigen und Freunden jetzt nicht möglich sind“.

Zu den großen Herausforderungen für die Trägerorganisationen zählen derzeit die Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen, um eine Einschleppung des Virus durch Betreuungspersonal in die Standorte des vollbetreuten Wohnens zu verhindern. Denn viele Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderung sind aufgrund von Vorerkrankungen und aufgrund der wechselnden Betreuung und Pflege besonders gefährdet.

Dazu kommt die Sorge, dass es vor allem bei intensiv betreuten Menschen mit Behinderung in der Vergangenheit immer wieder dazu gekommen ist, dass diese aufgrund ihres hohen Unterstützungsbedarfs von Krankenhäusern abgewiesen oder zu früh entlassen wurden.

Hier ist die klare Forderung der Organisation Jugend am Werk, dass jeder Mensch ob mit oder ohne Behinderung das Recht hat, die notwendige Behandlung in ausreichender Form zu erhalten!“, unterstreicht Bereichsleiterin Ingeborg Wieder. „Niemand darf nur aufgrund eines hohen notwendigen Unterstützungsbedarfes abgewiesen werden!

Rückfragen & Kontakt:

Jugend am Werk
Wolfgang Bamberg
Öffentlichkeitsarbeit
0664 839 83 73
pr@jaw.at
https://www.jaw.at

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