Justizausschuss schickt Sicherheitspaket in Begutachtung

Stellungnahmen können bis 28. März abgegeben werden

Wien (PK) - Das Sicherheitspaket mit neuen Ermittlungsmaßnahmen zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation im Internet wird nun einer Ausschussbegutachtung unterzogen. Darüber einigten sich heute die Mitglieder des Justizausschusses, der zu diesem Zweck nach dem Nationalratsplenum zusammentrat. Im Vorfeld hat es seitens der Opposition Kritik daran gegeben, dass diese Regierungsvorlage keiner Begutachtung mehr unterzogen wurde. Die Regierung verwies darauf, dass ihr Gesetzesvorschlag auf einer Vorlage aus der vergangenen Gesetzgebungsperiode beruht, die in Begutachtung ging und man diese aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet habe. In der gestrigen Aktuellen Stunde mit Innenminister Herbert Kickl signalisierte die FPÖ Gesprächsbereitschaft hinsichtlich einer Ausschussbegutachtung oder eines Expertenhearings (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 160/2018).

Gemäß Beschluss des Justizausschusses sollen die Stellungnahmen in der Zeit vom 7. bis 28. März in der Parlamentsdirektion einlangen. Sie werden auf der Homepage (www.parlament.gv.at) veröffentlicht. Eingeladen werden knapp über 250 Institutionen - von der Justiz über wissenschaftliche Institutionen und Gebietskörperschaften bis hin zu Interessensvertretungen -, sich zu den vorliegenden gesetzlichen Plänen der Regierung zu äußern. Die Ausschussberatungen über den Gesetzesvorschlag wurden einstimmig vertagt.

Die Regierungsvorlage sieht vor, im Rahmen eines Strafverfahrens wegen eines konkreten Verdachts von Straftaten auch WhatsApp oder Skype überwachen zu können und damit eine Rechtslücke zu schließen. Die Überwachung verschlüsselter Nachrichten soll ausdrücklich auf einen Übertragungsvorgang abgestellt werden, womit sich die neue Ermittlungsmaßnahme von einer Online-Durchsuchung abgrenzt. Wie in den Erläuternden Bemerkungen unterstrichen wird, handelt es sich dabei nicht um eine Massenüberwachung. Im Einzelnen ist stets eine begründete Anordnung der Staatsanwaltschaft erforderlich, die einer gerichtlichen Bewilligung bedarf. Eine unabhängige gerichtliche Kontrolle soll zudem die Rechts- und Verhältnismäßigkeit sichern. Eine engmaschige Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten soll nicht nur den kommissarischen Rechtsschutz, sondern auch die Kontrolle der Durchführung unter Beiziehung von Sachverständigen gewährleisten. (Schluss) jan

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