Justizausschuss: Up-Skirting-Verbot in Planung | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 11.03.2020

Entschließung wurde einstimmig angenommen, mehrere Oppositionsanträge vertagt

Wien (PK) „Up-Skirting“, also das unbefugte Herstellen und/oder Veröffentlichen von Bildaufnahmen des Intimbereichs einer anderen Person, in dem unter deren Bekleidung fotografiert oder gefilmt wird, soll künftig unter Strafe gestellt werden. Ein heute von allen fünf Parteien im Justizausschuss eingebrachter Entschließungsantrag ersucht die Regierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzesvorschlags. Justizministerin Alma Zadić sagte den Abgeordneten zu, dass sich eine Expertengruppe mit dem Thema breit befassen werde. Auf der Tagesordnung standen ferner mehrere Oppositionsanträge, die schließlich vertagt wurden.

Neuer Straftatbestand „Up-Skirting“

Das voyeuristische Fotografieren oder Filmen unter den Rock („Up-Skirting“) ist derzeit nur in Zusammenhang mit weiteren Tatbestandselementen (verwaltungs-)strafrechtlich erfasst, was nun geändert werden soll. Während der Debatte über die ursprüngliche SPÖ-Initiative kam ein von allen fünf Klubs mitgetragener Antrag zustande, um „Up-Skirting“ künftig unter Strafe zu stellen. Die SPÖ hätte die Einfügung eines entsprechenden Tatbestands in das Strafgesetzbuch vorgeschlagen, der grundsätzlich auch das Anfertigen von Nacktfotos ohne das Wissen und die Einwilligung der Betroffenen umfassen sollte (166/A(E)). Der Vorstoß in dieser Form wurde mehrheitlich abgelehnt.

Derartiges Bildmaterial würde häufig den Weg auf Online-Plattformen finden, argumentierte Selma Yildirim (SPÖ). Es sollte jedenfalls nicht straflos bleiben, wenn eine Frau heimlich nackt oder in intimen Körperbereichen ohne Einwilligung fotografiert werde, meinte auch ihre Fraktionskollegin Petra Bayr. Obwohl beide in dem heute eingebrachten Antrag eine Abschwächung sehen, zeigte sich die SPÖ erfreut über den schließlich einstimmigen Beschluss. Johanna Jachs (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) erkannten ebenfalls starken Handlungsbedarf und sprachen sich für eine rasche Umsetzung aus. Die Grüne Abgeordnete Ulrike Fischer meinte, man sollte die Thematik in Hinblick auf Jugendliche ausbreiten. Von FPÖ-Mandatar Philipp Schrangl kam der Vorschlag, dabei auch grenzwertige Fotografien von Kindern zu bedenken. Johannes Margreiter (NEOS) regte an, Bildaufnahmegeräte in den relevanten Paragrafen 120 des StGB aufzunehmen.

Justizministerin Alma Zadić erkannte die schwierige Tatbestandsfrage an und versicherte den MandatarInnen, die Problematik zur breiten Diskussion in eine Expertengruppe aufzunehmen. Dem ungewollten Auftreten derartiger Fotos von Frauen im Netz oder damit einhergehenden Drohungen müsse man gesellschaftlich entgegentreten, meinte sie.

FPÖ für vollen Kostenersatz bei Freispruch im Strafverfahren

Dass Angeklagte, die nach einem kostenintensiven Verfahren freigesprochen werden, für die Verfahrens- und Verteidigungskosten aufkommen müssten, die über den derzeit geltenden maximalen Kostenersatz von 10.000 € hinausgehen, sei ein Missstand, betonte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan in Hinblick auf seinen Vorstoß (293/A). Dieser wurde allerdings vertagt. Er verstand diesen als „Maximalforderung“ und als Basis dafür, Bewegung in die Sache zu bringen. Harald Troch (SPÖ) erkennt hier grobe rechtsstaatliche Ungerechtigkeit und ortet dringenden Handlungsbedarf, wie auch NEOS-Mandatar Johannes Margreiter. Die Regierungsparteien sprachen der Initiative ebenso Bedeutung zu, jedoch, meinte Carina Reiter (ÖVP), handele es sich um eine budgetrelevante Angelegenheit, bei der es gelte, die Budgetvorlagen abzuwarten. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) erachtet eine Gesamtlösung zur Neuregelung des Kostenersatzes als sinnvoll.

SPÖ drängt auf Maßnahmen gegen Gewalt im Netz und Anti-Gewalt-Trainings

Umfassende Maßnahmen, um sowohl Gewalt gegen Frauen als auch Gewalt im Netz einzudämmen, sind Anliegen der SPÖ. Zwei entsprechende Forderungen im Justizausschuss wurden jedoch heute vertagt.

Für den Umgang mit Hasspostings wird die rasche Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs gefordert, der unter anderem die Schaffung von unbürokratischen Melde- und Anzeigemöglichkeiten, Entschädigungen nach dem Mediengesetz sowie Sensibilisierungs- und Fortbildungsprogramme für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte beinhaltet (198/A(E)). Besonderes Augenmerk sollte auf die Aufstockung der personellen Ressourcen der Staatsanwaltschaften inklusive der Etablierung von fünf bereits zugesagten SonderstaatsanwältInnen gelegt werden. Hier sei bislang nichts geschehen und Hetze im Netz gegen Frauen spitze sich zunehmend zu, kritisierte Katharina Kucharowits (SPÖ). Laut ihrer Parteikollegin Petra Bayr würde es nur in wenigen Verhetzungsfällen zu Verurteilungen kommen. Dabei müsse man aufpassen, nicht die Falschen zu erwischen, meinte darauf replizierend FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan. Philipp Schrangl (FPÖ) sei zwar wie er meinte, „kein Freund von Hass“, der Grat zwischen Meinungsfreiheit und Hass im Netz sei jedoch schmal. Johanna Jachs (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) verurteilten Hass und Hetze im Netz und verwiesen bei der Vertagungsbegründung auf die geplante Umsetzung von Maßnahmen der Regierung. Die Justizministerin sagte, dass sich diesbezüglich ein umfassendes Maßnahmenpaket in Planung befinde. Sie habe eine interministerielle Taskforce einberufen um entsprechende Regelungen rasch auf den Weg zu bringen, immerhin seien viele Frauen von Hass im Netz betroffen, So Zadić.

Angesichts der hohen Zahl an Gewalttaten gegen Frauen appelliert der SPÖ-Klub außerdem an die Ministerin, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit im Fall von Gewalt in der Familie die Täter ein verpflichtendes Anti-Gewalt-Training absolvieren müssen (283/A(E)). Wiederholte Gewalt und Rückfälle könnten durch dieses Instrument abgewandt werden, meinte Abgeordnete Selma Yildirim. Die Verschärfung des Strafausmaßes würde hingegen bei der Prävention nicht helfen. Unterstützung für das Vorhaben kam von Seiten der NEOS durch Mandatar Johannes Margreiter. Auch die FPÖ erachtet die vorgeschlagenen Trainings grundsätzlich für eine gute Idee, die Verpflichtung dazu hingegen nicht, sagte Philipp Schrangl. Einige Maßnahmen des Gewaltschutzpakets würden erst in Kraft treten und zu tragen kommen, meinte ÖVP-Mandatarin Johanna Jachs. Laut Alma Zadić sei es notwendig, sich das Thema immer wieder von Neuem anzusehen, um die richtigen Maßnahmen zu setzen. Ihres Erachtens gelte es dabei auch, jene NGOs zu stärken, die Prozessbegleitung oder psychosoziale Betreuung anbieten. Für die Täterarbeit werde das Bundesministerium für Inneres ebenso Mittel zur Verfügung stellen, informierte die Ministerin.

SPÖ urgiert höheres Justizbudget

Vertagt wurde auch eine weitere Initiative der SPÖ, in der 250 Mio. € an zusätzlichen jährlichen Budgetmitteln für die Justiz gefordert werden (384/A(E)). Konkret sollte das Geld aus Sicht der AntragstellerInnen für zusätzliche Planstellen für RichterInnen, StaatsanwältInnen, RechtspflegerInnen, Kanzlei- und IT-Personal, eine Erhöhung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und eine Anhebung der Gebührensätze für DolmetscherInnen und Sachverständige eingesetzt werden. Die personellen Engpässe und Herausforderungen der Justiz, die „einen stillen Tod stirbt“, seien facettenreich, meinte Selma Yildirim (SPÖ). Vollinhaltliche Unterstützung brachte Christian Lausch (FPÖ) angesichts der massive Belastung im Justizbereich zum Ausdruck. Das Budget sollte man ihm zufolge schnellstmöglich ordentlich erhöhen. Weil man den laufenden Budgetverhandlungen nicht vorgreifen wollte, sprachen sich Astrid Rössler (Grüne) und Friedrich Ofenauer (ÖVP) für die Vertagung des Antrags aus.

NEOS setzen sich für LGBTI-Rechte ein

Rehabilitation und Entschädigung für Opfer des mittlerweile aufgehobenen Anti-Homosexuellen-Paragrafen im Strafgesetzbuch fordern die NEOS mit einem Antrag, dessen Vertagung heute mit den Stimmen von der ÖVP und den Grünen aufgrund von tilgungsrechtlichen Problemen getragen wurde (67/A(E)). Der Verfassungsgerichtshof habe bereits im Jahr 2002 die entsprechenden Tatbestände des StGBs als verfassungswidrig aufgehoben, in der Sache habe sich daraufhin aber wenig bewegt, wird beklagt. Nikolaus Scherak (NEOS) erklärte eine geringfügige Änderung im Antragstext und äußerte Unverständnis gegenüber dem Vertagungsantrag. Laut SPÖ-Mandatar Harald Troch könnte eine solche Art der Wiedergutmachung für Personen, die dadurch schweres Unrecht erlebt haben, schnell funktionieren, kritisierte er die „Verzögerungstaktik“ der Vertagung.

Außerdem wollen die NEOS erreichen, dass durch Anpassung des Ehe-Partnerschafts-Anpassungsgesetzes 2020 und der Möglichkeit zur Umwandlung von einer eingetragenen Partnerschaft in Ehe, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Personen vollständig umgesetzt wird (80/A). Zur Abgabe von Stellungnahmen wollte Nikolaus Scherak die Ministerien und weitere relevante Institutionen auffordern. Ein entsprechender Antrag auf Ausschussbegutachtung wurde allerdings abgelehnt. Auch diese NEOS-Initiative wurde vertagt. (Schluss Justizausschuss) fan


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