Kärnten: Verordnung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in Tourismus-Hotspots tritt Freitag in Kraft

BHS meldeten Bereiche in Tourismusorten für zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz – Präventive Maßnahme dient dem Schutz und der Prävention

Klagenfurt (OTS/LPD) Um in Kärntens Tourismusorten die Sicherheits- und Hygieneregeln zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus zu verstärken, hat sich gestern, Mittwoch, die Landesregierung mit den Bezirkshauptmannschaften, der Wirtschaft und den Tourismusgemeinden auf eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geeinigt. Sie tritt morgen, Freitag, in Kraft und wird an bestimmten öffentlichen Orten täglich von 21.00 bis 2.00 Uhr gelten.

Die Bezirkshauptmannschaft Villach-Land hat die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für öffentliche Orte in der Marktgemeinde Velden am Wörther See verordnet. Konkret betroffen sind – jeweils einschließlich der begleitenden Geh- und Radwege, Plätze, ausgewiesenen Begegnungszonen und Parkplätze – die B 83 Kärntner Straße von der Einfahrt der dortigen Billa-Filiale aus Richtung Klagenfurt kommend bis unmittelbar nach der Einfahrt zum öffentlichen Parkplatz der Postfiliale Velden einschließlich Karawankenplatz; die L 52 Rosegger Straße von der Kreuzung Wahlisstraße aus Richtung Selpritsch kommend bis zur Kreuzung B 83 Kärntner Straße einschließlich Karawankenplatz und Wahlisstraße; der Seecorso von der Kreuzung L 52 Rosegger Straße bis Augsdorfer Straße und weiter bis nach dem Areal „SOL Beachclub Velden“ im Bereich der östlichen Ausfahrt Parkplatz „Hotel Parks Velden“ in den Seecorso einschließlich dem Strandpark; die Seepromenade von der Kreuzung B 83 bis zum Cafe Sternad (Einmündung Wahlisstraße) einschließlich Kurpark.

Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land verordnete die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für folgende in der Gemeinde Pörtschach am Wörther See gelegenen öffentliche Orte, inklusive der begleitenden Geh- und Radwege und Parkplätze: Monte-Carlo-Platz, Strandpromenade, Blumenpromenade bis Promenadenbad.

Weiters gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in der Gemeinde Krumpendorf am Wörther See für den Bereich inklusive der begleitenden Geh- und Radwege und Parkplätze für die Bundesstraße B83 zwischen Straßenkilometer 313,3 und 313,5.

Am Klopeiner See (Bezirk Völkermarkt) ist die Verpflchtung von Mund- Nasenschutz für das Ortszentrum von St. Kanzian, die Seepromenade und Wege im Nahbereich des Sees verordnet.

Die Magistrate Klagenfurt und Villach sowie die anderen Bezirke sehen momentan keine Notwendigkeit. Sollten sich weitere Hotspots herauskristallisieren kann jederzeit eine Verordnung ausgeweitet und verschärft werden.

I N F O: Die Verordnungen wurden in einer Sonderausgabe der Landeszeitung veröffentlicht: https://www.ktn.gv.at/landeszeitung

(Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Amt der Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
050 536-10201
www.ktn.gv.at

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