[ad_1]
Anlässlich eines Hintergrundgesprächs im Innenministerium am 3. Mai 2019 wurde über Details und Maßnahmen gesprochen, die in der 32. Novelle der Straßenverkehrsordnung mit der Überschrift „Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol und Suchtmittel“ verankert sind. |
[ad_2]
Quelle