Kaske: „Abschaffung der Notstandshilfe würde zu mehr Armut in der Mitte der Gesellschaft führen“

Bei der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer wurde das Regierungsprogramm diskutiert

Wien (OTS) - Die 163. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer (BAK), die heute, Freitag, in Wien abgehalten wurde, beschäftigte sich intensiv mit der Einschätzung der Arbeiterkammer zum Programm der neuen Regierung. Die AK beurteilt alle Vorhaben der Regierung danach, inwieweit sie für die ArbeitnehmerInnen und ihre Familien sinnvoll sind. „Dort, wo wir Positives im Regierungsprogramm gefunden haben, verweisen wir in der Bewertung auch darauf“, sagte Rudi Kaske, Präsident der Bundesarbeitskammer und der Arbeiterkammer Wien. Im Regierungsprogramm sei allerdings vieles sehr vage formuliert, was erforderlich mache, in diesen Fällen auch vor möglichen aus Arbeitnehmersicht negativen Umsetzungen zu warnen.
„Insgesamt zeigt sich in dem Programm leider eine ziemliche Schieflage: Unternehmer werden nicht nur fünf Mal so häufig erwähnt wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist für sie in dem Programm auch weit mehr ‚drinnen‘ als für die unselbständig Beschäftigten“, sagte AK Präsident Rudi Kaske.

Begrüßt wird von der AK indes die im Bildungskapitel angekündigte Fokussierung auf die Vermittlung von Kernkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen in den Schulen. „Es soll dazu eine so genannte Bildungspflicht statt der Schulpflicht eingeführt werden. Diese Maßnahme geht auf einen Vorschlag der Sozialpartner zurück“, sagte Rudi Kaske.

Was die Gegenfinanzierung betrifft, hat die AK allerdings Sorgen, dass diese zu Lasten der sozialen Absicherung gehen könnte. „Die Regierung möchte eine Schuldenbremse einführen, gleichzeitig kündigt sie auch eine Senkung der Abgabenquote auf 40 Prozent, steuerliche Entlastungen für Unternehmen und eine Steuerstrukturreform an. Was dazu fehlt, ist aber die Darstellung des Budgetpfades, also woher das Geld kommen soll“, so Rudi Kaske. Angesichts einzelner Äußerungen, aber auch verschiedener Passagen im Regierungsprogramm ist zu befürchten, dass dies durch massive Einschnitte beim Sozialstaat geschehen könnte. Wichtig wären konkrete Vorschläge, wie unsere sozialen Sicherungssysteme in Zukunft finanziert werden sollen, ohne dass die soziale Absicherung zurückgefahren wird.

Kaske nannte die Debatte um die drohende Abschaffung der Notstandshilfe. „Die Armut wäre damit in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Denn gibt es keine Notstandshilfe mehr, müssten Arbeitsuchende nach dem Auslaufen des Bezuges von Arbeitslosengeld so gut wie all ihr Erspartes aufbrauchen, bevor sie Mindestsicherung erhalten“, so der AK Präsident. Bei Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und in einer Notlage sind, wolle die Regierung auf die meist ohnehin bescheidenen Ersparnisse zugreifen, aber von einer Besteuerung von Millionen-Erbschaften und Vermögen wolle sie nichts wissen.

Auch die Formulierung „Sparen im System“ wurde von AK Präsident Rudi Kaske kritisch hinterfragt. Denn hinter diesem Begriff stünden vielfach Kürzungen, die die Menschen spüren werden. „Zum Beispiel dann, wenn die Regierung der Unfallversicherungsanstalt die Einnahmen um eine halbe Milliarde jährlich kürzt, um diese Gelder den Arbeitgebern zu schenken. Die Gefahren dieses Regierungsvorhabens liegen auf der Hand: eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung nach Unfällen, und vor allem die Finanzierung wichtiger Präventionsmaßnahmen steht auf dem Spiel.“

Problematisch ist für die AK die Flexibilisierung der Arbeitszeit. „Wir werden massiv gegen den generellen 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche auftreten. Denn derartige Arbeitszeiten sind familienfeindlich, sind gesundheitsschädlich und passen nicht ins Zeitalter der Digitalisierung, wo wir dringend eine Arbeitszeitverkürzung statt einer Ausweitung benötigen“, so Kaske. Zudem stehen bei einer Umsetzung des Regierungsvorhabens für die ArbeitnehmerInnen Überstunden-Zuschläge von bis zu 1,5 Milliarden Euro auf dem Spiel.

Ein weiteres Thema der Hauptversammlung war die Prüfung des AK Pensionsrechts durch den Rechnungshof. Über die Ergebnisse wurde bereits in einer Pressekonferenz am 20. Dezember 2017 informiert. Der Rechnungshof hat das Pensionsrecht der Arbeiterkammer geprüft. Die Arbeiterkammer hat vor mehr als einem Vierteljahrhundert mit Reformen im Pensionsrecht begonnen, seit nunmehr 15 Jahren ist ein Modell einer beitragsorientierten Pensionskasse gültig. Dieses aktuelle Modell wird vom Rechnungshof positiv bewertet. In alte Verträge rückwirkend eingreifen kann die Arbeiterkammer nicht, dies machte auch ein Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Gert-Peter Reissner, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rechtsinformatik der Universität Innsbruck, deutlich. Der Rechnungshof empfiehlt der Arbeiterkammer daher, darauf hinzuwirken, dass es von Seiten der Regierung zu gesetzlichen Änderungen im Sonderpensionenbegrenzungsgesetz kommt.

Abschließend stellte AK Präsident Rudi Kaske in seiner Rede fest:
„Wir sind unseren Mitgliedern verpflichtet. Sie werden deshalb entscheiden, in welche Richtung sich die AK weiterentwickeln soll. Daher ist ein intensiver Dialog mit den Mitgliedern in Vorbereitung.“

Hinweis: Die Analyse der AK zum Regierungsprogramm findet sich unter www.arbeiterkammer.at/akzumregierungsprogramm zum Download

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
+43 1 50165 - 12893
miriam.koch@akwien.at
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